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Der Fall Birgit A. aus Lohmar
02.05.2021 um 12:56Die von Fachwissenschaftlern ebenfalls vorgeschlagene Einbeziehung der Vorhersage der biogeographischen Herkunft in diesen Entwurf[9] lehnte die Bundesregierung jedoch ab.
Auf Landesebene wurde bereits im Jahr zuvor in Bayern mit einer umstrittenen[14] Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes 2018 eine Befugnis zur DNA-Phänotypisierung geschaffen.[15] Diese darf allerdings nur zur Gefahrenabwehr,[16] d. h. zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten sowie zu Zwecken des Personenschutzes, eingesetzt werden und schließt sogar die Feststellung der zur Aufklärung bereits erfolgter Straftaten in der StPO nicht erlaubten biogeographischen Herkunft mit ein.Quelle: Wikipedia: DNA-Phänotypisierung
Das mit der ethnischen Zugehörigkeit ließ mir keine Ruhe. Habe mir die verlinkte Seite nochmal durchgelesen, und verstehe es nunmehr so, dass „biogeographisch“ und „ethnische Herkunft“ gleichbedeutend sind. Demnach ist die DNA-Analyse zur Herkunftsbestimmung in Deutschland nicht erlaubt. Nur in Bayern ist sie für Ausnahmen wie z.B. zur Gefahrenabwehr erlaubt.