Der Fall Birgit A. aus Lohmar
03.01.2021 um 15:18245HCT74 schrieb:Für die Gegenstände im Auto gilt nichts anderes. Auch die müssen für Untersuchungen sicher gestellt werden. Das ganze Auto samt Inhalt wird daher sichergestellt worden sein.Danke für die Belehrung.
Das muss so sein, andernfalls könnte der Staat sich an den Besitztümern der Bevölkerung jederzeit grundlos bedienen.
Selbstverständlich müssen auch alle Asservate aus dem Auto sichergestellt worden sein. Davon bin ich ausgegangen, dass das jedem klar ist.
Kreuzbergerin schrieb:Die Formulierung „Das Bettzeug wurde sichergestellt“ klingt für mich so, als wurde es nachträglich sichergestellt und nicht im Auto gefundenMir ging es darum, dass dadurch, dass extra erwähnt wurde, dass es sichergestellt wurde, es „für mich so klingt, als würde es NACHTRÄGLICH sichergestellt“. Man beachte das Wort nachträglich. Dass die Gegenstände, die im Auto gefunden wurden, sichergestellt und forensisch untersucht wurden, muß ja nicht extra erwähnt werden.
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass die Formulierung auf mich wirkt, als wurde die Bettwäsche nachträglich sichergestellt und nicht im Auto gefunden.