Kreuzbergerin schrieb:Das ist doch nicht aufwändig, was erzählst du da.
Was ich da erzähle ist Folgendes:
Ich halte es für abwegig, dass der Täter
a) zufällig Touchscreen-Handschuhe trug oder
b) sich diese extra besorgte, weil er plante, das Handy von BA in den Flugmodus zu stellen,
c) dass er das Risiko einging, den Ermittlern das Handy mit möglichen Spuren von ihm hinterherzutragen.
Es hätten dann im Übrigen Handschuhspuren am Handy festgestellt werden können und auch DNA wie im Fall C. Böhringer, wo der Neffe Handschuhe trug und seine DNA, die er beim Anziehen außen hinterließ, auf das Opfer übertrug.
Werden Handschuhe bei einer Tat eingesetzt, ergeben sich je nach Handschuhart grundsätzlich folgende Ansatzpunkte und Untersuchungsmöglichkeiten:
Merkmale auf der Oberfläche von Handschuhen oder der Hand zeichnen sich in der Spur ab (bei Sicherstellung eines Handschuhes kann ein Vergleich durch einen Sachverständigen für Schuh-, Reifen- und Handschuhspuren durchgeführt werden)
DNA, die in der Vortatphase auf die Oberfläche des Handschuhes gelangt ist, haftet der Spur an (Bestimmung der DNA durch forensische Biologen)
Fasermaterial des Handschuhes kann auf der gegriffenen Oberfläche haften bleiben (Bestimmung der Fasern)
https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2016/dezember/detailansicht-dezember/artikel/handschuhspuren.html Die einfachste Erklärung nach Ockham für in jeder Hinsicht fehlende Spuren eines Fremden an und im Auto und am Handy sowie fehlende Hinweise auf geheime Kontakte, fehlende Hinweise auf Tötungsmotive von Familienmitgliedern, Bekannten und Kollegen ist nicht die immer weiter ergänzte Schutzausrüstung, spezielles Verpackungsmaterial für eine zwischenzulagernde Leiche und komplizierte Ablenkungsmanöver des Täters, sondern dass BA selbst fuhr und selbst ihr Handy bediente.
lucyvanpelt schrieb:Laut Stern Artikel, der ungeweohnliche (auffaellig )
"Auffällig" ist nicht "ungewöhnlich".
Es sagt daher überhaupt nichts über ihre Gewohnheiten aus, sondern nur, dass es den Ermittlern auffiel. Das erklärt sich auch leicht:
Die Ermittler fanden das Handy ausgeschaltet vor und gingen zunächst davon aus, dass es durch Entladen des Akkus ausging und
deswegen den Kontakt zur Funkzelle verlor. Als sie es einschalteten, stellten sie fest, dass es vor dem Entladen bereits durch aktive Nutzung den Kontakt verloren haben muss und zwar durch Einschalten des Flugmodus. Das war natürlich auffällig, weil sie dann von anderen Abläufen ausgehen müssten. Jemand (am ehesten BA selbst) hatte das Handy am frühen Nachmittag noch bedient.