Wenn die Todesursache unbekannt ist, persönliche Gegenstände gefunden wurden und alte ausgewertet, dann frage ich mich wie man einen Suizid ausschließen will, während die Möglichkeiten Unfall und Verbrechen noch offen sind. Das scheint mir eher ein Fehlschluss des Mediums.
Die Polizei ging zu jeder Zeit von einem Verbrechen aus, bei der Staatsanwaltschaft ist dem aber nicht so. (Ersteres ist übrigens immer noch komisch, da man so nicht in alle Richtungen ermittelt.) Ich bin gespannt, ob es noch Ergebnisse geben wird.
Die Identifikation
„mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“
bedeutet: Sie wurde identifiziert. Die Ermittler drücken sich so fachlich korrekt aus, das bedeutet nicht, dass sie Zweifel haben, sondern dass es keine 100%ige Identifikation gibt. Zusätzlich wurden jedoch Gegenstände von ihr gefunden, plus allein die Tatsache, dass sie in der Gegend vermisst wurde. Das ist dann in der Gesamtheit eindeutig.