@Nummer33 Nummer33 schrieb:Im Bezug auf die Frage" ob die Sachlage (laut Rechtssprechung) insgesamt für eine Verurteilung ausgereicht hat- kann ich überhaupt nicht mitmischen... Da ich AD aber nach jetzigem Stand meines Wissens eindeutig als Täter sehe- empfinde ich das Urteil - rein subjektiv gesehen- natürlich als gerecht...
Nun, offensichtlich hat sie ausgereicht. Die grosse Strafkammer am Landgericht -immerhin fünf Richter einschliesslich der Schöffen- waren überzeugt, dass AD der Täter ist (deshalb empfinde ich es auch irritierend, wenn hier manchmal die Sache so dargestellt wird, als habe nur ein einzelner Richter so entschieden).
Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen, das bedeutet er hat keine Verfahrensfehler gefunden. Zu diesen gehört auch, wenn eine Strafkammer die Beweise und Indizien nach Ansicht des Strafsenats offensichtlich falsch würdigt. Es findet zwar keine Neubetrachtung des Sachverhalts vor dem BGH statt, aber eine offensichtlich falsche Würdigung des Sachverhalts, wenn sie z.B. widersprüchlich ist, oder allgemeinen Erfahrungswerten widerpricht, kann vom BGH gerügt werden. Das ist hier aber nicht getan worden. Auch an dieser Entscheidung sind wieder fünf Richter beteiligt.
Zu dem von
@Ma_Ve hier gesagten, ich stimme da durchaus zu, ich bin ebenfalls ein solcher nicht-Techniker, und wüsste nicht, wie ich eine Pistole so modifizieren kann, dass nun eine Pet-Flasche sich daran besser befestigen lässt - und das, obwohl ich Waffen besitze und damit durchaus umgehen kann, und auch klar eine P 38 von einer Glock 17 oder sonst einer Waffe unterscheiden kann.
Die P 38 ist von ihrer Form her sicherlich für einen PET Flaschen Schalldämpfer besonders geeignet. Von daher spekuliert das Gericht, dass eine solche oder bauartähnliche Waffe verwendet wurde.
Nun stellt sich eine Frage, die bisher niemand beantworten konnte: wer war zuerst da? Die Waffe oder die Bauanleitung? Oder anders gefragt: Hatte der Täter bereits eine P 38 und suchte nun den möglichst idealen Schalldämpfer, oder suchte er erst generell nach Schalldämpfern und ihrer Verfügbarkeit, und nachdem er feststellte, dass solche PET Flaschen Modelle besonders einfach herzustellen sind, dann nach der geeignetsten Waffe dafür?
Letztere Version würde die Waffenbeschaffung etwas aufwendiger machen, denn der Täter hätte dann gezielt nach einer P 38 oder Variante gesucht. Allerdings ist es wie oben schon dargelegt nicht unmöglich, eine solche auf dem legalen, oder dem schwarzen Markt zu finden.
Hatte er aber bereits eine solche Waffe stellt sich die Frage nach dem Aufwand gar nicht erst.
Ähnlich wie
@Nummer33 tendiere ich dazu, dass die Waffe zuerst da war. Aber beweisen kann ich das freilich nicht.