Comtesse schrieb:Das mit der ach so tollen 90er-Jahre-Dämmung, die sogar Schüsse unhörbar macht, ist doch eh Murks. Nach dem Einzug GAB es nun mal nachweislich die Lärmbelästigung, dokumentiert durch fünf Briefe und ein Hausverbot. Da war die Dämmung auch dieselbe, wenn die Schüsse dämpft fragt man sich, worüber Darsows sich dann nach dem Einzug beschwert haben?! Eben. Wieso reden wir dann überhaupt über die Dämmung, sie war acht Jahre zuvor dieselbe, oder?
Bei dem Ding 8 Jahre früher ging es um zeitweilige Probleme Herrn Tolls, die darin gipfelten, dass er auf der Strasse randalierte, von seiner Frau ausgesperrt wurde etc. das hat sich dann gegeben.
Übrigens habe ich heute mal einen Bekannten (RA) angerufen ("pfiffi, hast Du nix besseres zu tun am Sonntag?"), der mir im wesentlichen den heute morgen von mir geposteten Link bestätigte. Natürlich brachte er erst den "Anwalts-Disclaimer" ("immer Einzelfall betrachten"), und natürlich ist ein rechtliches Vorgehen gegen Ruhestörung immer auch vom Ausmaß, der Intensität, der Dauer, der Anzahl der Vorkommnisse abhängig...aber "selbstverständlich" könne man gegen Störer schon einiges machen (er selber empfahl: erst persönliches Gespräch, wenn das nix bringt anwaltlichen Brief an Störer und Vermieter, danach müsse man allerdings, wenn keine Besserung eintritt, auch relativ schnell durchziehen, und immer an die beweismittel denken, also Lärmprotokoll, Zeugen etcetc). Gebe ich mit meinen Worten mal so wieder (etwaige Missverständnisse fallen zu meinen Lasten!). Dass man chancenlos sei, sei jedenfalls Unfug. Ich fragte auch speziell nach dem Fall "behinderte Tochter". Wenn eine Störung durch den nicht-behinderten vater vorliege, sei das unerheblich. Speziell hier sei es ja wohl sowas von zumutbar gewesen, den Müll nicht nachts um vier zu verklappen sondern zu einer angemessenen Tageszeit.
Dies mal dazu, weil hier immer wieder asuggeriert wird, Darsow hätte nichts machen können, sei chancenlos gewesen, legale Mittel hätten ihm nicht zur Verfügung gestanden. Das könne so definitiv nicht stimmen -
wenn es sich um eine deutliche und fortgesetzte Störung gehandelt habe.
Und das ist auch ein Punkt, den ich nicht verstehen kann. Wenn man wirklich unschudlig wäre, dann verschweigt man doch nicht Dinge, die einen deutlich entlasten können.
Aber das wird dann immer auf den Rat des Anwalts geschoben... Und das hat dann sowas wie "retten, was zu retten ist" an sich.
Es ist aber schon bekannt, dass das Wahrnehmen des Schweigerechts nicht gegen einen ausgelegt werden darf?