trusty schrieb:Wenn dem so ist, ist es evtl. möglich, dass er Bauschaum NICHT von einem Schalldämpfer herrührte sondern von einer der og. Methoden (Konservierung od. Aufbewahrung)
Damit könnte allenfalls ein schwerwiegendes Indiz aus der Kette fallen.
Du meinst, ein Schaumstoffpartikel, der durch eine Kugel, die mit quasi Schallgeschwindigkeit durch den mülligen Selbstbau-Bauschaum-Schalldäpfer jagt, identische charakteristische Auswurfspuren aufweist, wie von der Waffe abgebröseltes Konservierungsmaterial? Öhm...
;)Ganz interessant u.a. zum Thema Primitivschalldämpfer und Spuren:
Institut für Rechtsmedizin Münster
Die Veränderung von Nahschusszeichen bei Verwendung von schalldämpfenden Laufvorsätzen
http://obs-itconsulting.com/pet_silencer.pdfDort sieht man, wie simpel man einen PET-Flaschenadapter z.B. im Baumarkt besorgen kann
===========================================
Nochmal kurz zum Thema WAV:
Es sind an 5 verschiedenen persönlichen Gegenständen von AD – gefunden an 3 verschiedenen Orten im Lebensbereich von AD – Schmauchspuren festgestellt worden, die 2 Gutachter zweifelsfrei - ohne wenn und aber – als identisch mit den am Tatort gefundenen Schmauchspuren nachgewiesen haben.
Diese Schmauchspuren stammen NICHT aus der Bundeswehrzeit des AD, sondern – ohne wenn und aber – vom Tatort, so steht es im Urteil! Das sind empirische Fakten, wissenschaftlich nachgewiesen von Fachleuten!
In der Tatnacht schlief AD lt. eigener Aussage MIT Ohrstöpseln, er informierte sich 2 Wochen vor der Tat wegen Lärmbelästigung und Kündigung Behinderter, er beauftragte im Tatmonat einen Makler mit der Wohnungssuche UND Nachbarn haben ausgesagt, dass es auch in den letzten Jahren, Monaten und Tagen vor der Tat permanente Lärmbelästigungen gegeben hat, auch morgens zwischen 5 und 7 Uhr, sowie abends nach 19 Uhr.
Dazu kommt die Sache mit der Schalldämpfer-Recherche, sowie insgesamt ein tätermäßiges Vor- und Nachtatverhalten.
Dass ein 288 seitiges Urteil in einem Indizienprozess in manchen Passagen uneindeutig wirkt und aufgrund fehlender TAT-BEWEISE auch von plausiblen Schlussfolgerungen geprägt sein muss, liegt wohl in der Natur der Sache. Wegdiskutieren kann man das mehr als offensichtliche Motiv, die Indizienkette und die belastenden Tatort-identischen Spuren im privaten Bereich von AD trotzdem nicht.
Unter der Prämisse, dass den involvierten Richtern, Polizisten und Gutachtern kein vorsätzlich falsches Verhalten nachgewiesen werden kann, ist der Fall für mich klar und ich bin gegen eine Steuerverschwendung durch ein WAV.