@ForesterLeider ist es nicht so, dass bei jedem Verbrechen zwangsläufig DNA Spuren hinterlassen werden... und die Täter darüber identifiziert werden... Also ein wirklich schwaches Argument... Im Gegenzug dazu- würde ja auch keine andere DNA am Tatort gefunden- die eindeutig in Verbindung mit einem Täter steht...
Nur 2 Beispiele:
"19.08.14 - 19:00
Kassel/Hessisch Lichtenau. Die Anklage im Prozess um den Grillhüttenmord in Hessisch Lichtenau steht auf tönernen Füßen. Das ergab sich am Dienstag aus den Aussagen der beiden federführenden Ermittlungsbeamten.
Wie die Polizisten vor dem Kasseler Landgericht erklärten, gibt es keine objektiven Beweise für die Schuld der drei angeklagten Männer - also weder Fingerabdrücke noch Fußspuren oder DNA am Tatort."
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Krefeld
„Eindeutige Griffspuren fehlen“
Krefeld. Nach der Anhörung eines weiteren Zeugen und zweier Gutachter wurde gestern der Prozess um den Mordfall "Jaqueline" vor der 2. Großen Strafkammer auf den 5. Januar vertagt. Dann soll der Prozess mit den Plädoyers beendet werden. "Es müssen nicht zwingend DNA-Spuren vom Täter am Tatort zurück bleiben", sagte der Gutachter des LKA aus, der bereits zu Beginn der Hauptverhandlung über die gefundenen DNA-Spuren gehört worden war. Er hatte das am Tatort vorgefundene DNA-Material nach besonderen Kriterien untersucht und war zum Ergebnis gekommen, dass es Proben von mindestens zwei Männern am Tatort gab.
"Als weiterer Gutachter sagte Dr. Eberhard Springer aus. Der Gerichtsmediziner erläuterte an Hand der Fotos vom Tatort und der Obduktion, dass die Verletzungen der Ermordeten "eher unwahrscheinlich" durch die Heizung erfolgt sei. "Wenn jemand gewaltsam gegen eine Heizung gestoßen wird, ergeben sich andere Verletzungen: die Kopfhaut platzt, Blutergüsse sind dann deutlich größer". Auch Verletzungen am Oberarm des Opfers sprächen nicht dafür, dass sie gewaltsam festgehalten wurde. "Das würde eindeutige Griffspuren hinterlassen, die fehlen."
Auch der von der Verteidigung angeführte Zeuge Andreas F. (35) brachte keine neuen Erkenntnisse. Der Zeuge, der nach eigenen Angaben noch am Tattag, dem 3. April, 1998, der vorletzte Kunde der Prostituierten "Jaqueline" (35) gewesen sein will, und dies damals auch zu Protokoll gab, konnte sich nach acht Jahren nicht mehr erinnern. Weder von diesem Zeugen noch vom Angeklagten Marco W. (46) wurden DNA-Spuren am Tatort gefunden. Auch die Frage, ob im besagten Zeitraum der Tat der Angeklagte Marco W. bei einem Autovermieter einen Wagen gebucht hatte und damit von seinem Wohnort Hamburg nach Krefeld gefahren ist, soll in der nächsten Sitzung geklärt werden. Möglicherweise wird auch ein zweiter Zeuge, der unter anderem wegen Vergewaltigung in der JVA Aachen einsitzt, vernommen."