@Rick_Blaine@pfiffi Das ist ein Bogenschütze, aus dem die Urteilsgegner hier einen Waffennarren gemacht haben.
Der hat ausgesagt, er sei vielleicht auch mal auf Waffenseiten gewesen sein kann aber wenn dann von seinem Rechner.
Es bestand keinerlei Verbindungen zum Opfer.
War das nicht sogar einer der Geschäftsführer.
@Ma_Ve In dubio pro reo heißt im Zweifel für den Angeklagten und das Gericht hat auf hunderten Seiten ausgeführt das es hier an der Täterschaft ADs keinen Zweifel hat. Das heißt es zu wiederlegen wenn man ei WAV anstrebt
Ma_Ve schrieb: Hier meine ich die Spur zum Rockermillieu und die Aussagen der Tochter.
Entschuldige, aber lies doch mal die Seiten 265ff.
Es wurde umfangreich nach Verbindungen des Toll ins Rockermilieu ermittelt. Dazu wurden sogar noch die Leiter von 2 "Sonderkommissionen Rockerkriminalität"befragt.
Es wurden keine Verbindungen ins Rockermilieu festgestellt.
Auch die Aussage des Rockers aus Tolls Kneipe, sowie die Spurenlage sprechen dagegen
Das wurde doch hier schon mehrfach so ausgeführt, aus dem Urteil zitiert und durchdiskutiert
Warum kommst Du immer wiedermit Sachen, die 20 Seiten vorher schon wiederlegt wurden?
Da das immer dann kommt, wenn sich neue Mitglieder hier einschalten haben, könnte man da System hinter vermuten.