@Katinka1971 Katinka1971 schrieb:Irgendwo draußen hat es Geruchsspuren gegeben. Geht doch überhaupt nicht anders.
Hat es auch: eine vom Haus aus in Richtung AD's Arbeitsplatz und eine andere in Richtung Rodgau.
Im Haus der Tolls allerdings nicht.
Katinka1971 schrieb:Ich frage mich ja auch immer noch, warum man so auf dem Schalldämpfer eingeleitet, wenn nicht klar ist, ob überhaupt einer verwendet wurde.
Lt. Urteil schon. Siehe unten.
Katinka1971 schrieb:Gab von dem Bauschaum Spuren im Täterhaus?
Es gab lt. Urteil eine Menge Partikel von diesem Bauschaum auf und um die Opfer herum. Am meisten bei Herrn Toll.
Zudem soll es eine Abriebspur an einem Türstock gegeben haben. Verursacht durch die Kugel, die Herrn Toll verfehlte.
Katinka1971 schrieb:Gab von dem Bauschaum Spuren im Täterhaus?
Nein. Allerdings wird hier und da spekuliert, dass der Bauschaum eventuell von AD's Arbeitsstelle stammen konnte. Ist ja eine Baufirma.
Katinka1971 schrieb:In meinem Augen wäre sehr viel interessanter, woher er die Waffe gehabt haben soll. Um sie illegal zu bekommen, braucht man doch entsprechende Kontakte. Und legal muss es doch Nachweise irgendwo geben. Ode r?
Eine der großen Preisfragen, die aber ganz einfach beantwortet werden kann:
Weil man nicht weiß bzw. nicht nachweisen kann, woher AD die Waffe hatte, dann muss die wohl längst in seinem Besitz gewesen sein. Logisch.
Ebenso die Frage nach den Täterspuren:
Wenn er keine hinterlassen hat, dann ist er eben sorgsam vorgegangen. Wie das geht, erzählen das Urteil und dessen Beführworter allerdings nicht.
Hätte er welche hinterlassen, dann war er sowieso der Täter und brummt nicht umsonst.
Fazit:
keine Zeugen für die Recherche nach dem Dämpfer +
keine Zeugen für den Ausdruck der Bauanleitung +
keine Quelle bzgl. Waffe & Munition +
keine Zeugen für die Tat +
keinerlei Täterspuren am Tatort +
bis auf diese 3 Mikropartikel Schmauch, keine Spuren im Täterhaus +
kein Ergebnis bei der Abhöraktion
=
"Lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe für Andreas Darsow. Die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten wird festgestellt.". So steht es sinngemäß im Urteil.
Wer hätte anhand dieser überragenden Beweise etwas anderes erwartet?