@aberdeenaberdeen schrieb:Hi, hoffe gut erholt ;-) Die Frage war, welches Indiz aus Deiner Sicht das schwächste in der Kette wäre?
Aus zeitlichen Gründen kann ich das Urteil des A.D. nicht komplett auseinander dividieren.
Wer sich mit dem Urteil auseinandergesetzt hat, kann jeweils aus seiner Sicht, Schwachstellen herausfiltern.
Ich habe lediglich eine Schwachstelle herausfiltern können, welche für mich absolut relevant ist.
Aus dem Urteil:
>>Der Angeklagte und der Geschädigte Klaus Toll kamen erstmals 1995 in Kontakt, als der Angeklagte eine Eigentumswohnung kaufte, da diese von Klaus Toll, der seit den achtziger Jahren als Immobilienmakler arbeitete, vermakelt wurde.
Im Jahr 1999 kam es zu einem weiteren Kontakt, als der Angeklagte Interesse an dem viergeschossigen Kaufobjekt in der Friedrich-Ebert-Str. 36a zeigte, dass Klaus Toll ebenfalls vermakelte.
Das Kaufobjekt gefiel Familie Darsow und wurde im Jahr 1999 erworben.
Darsow`s beauftragten 2001 einen Immobilienmakler das Haus zu verkaufen, um ein freistehendes Haus zu erwerben…Berechnungen ergaben, dass es an finanziellen Mitteln der Darsow`s fehlte, um dieses zu realisieren.<<
Die Lärmbelästigungen der Familie Toll waren nach wie vor präsent. Ergo war man schon nach zwei Jahren genervt von den Nachbarn Toll.
In diesem Bereich ergibt sich eine Schwachstelle, eine nicht endende Frustation, welche A.D. psychisch letztendlich nicht meistern konnte und sich letztendlich bei ihm manifestierte, mit negativem Ausgang.
Inwieweit die Ehefrau ebenso in dieser Richtung der Frustation agierte und ihrem Ehemann evtl. zusetzte, um zwingend eine Lösung herbeizuführen, wird niemand im Nachhinein ergründen können, zumal ein Verkauf des Hauses, sowie ein Umzug derzeit, trotz intensiver Bemühungen, nicht zu realisieren war.
Eine ständige negativ agierende psychische Anspannung der D`s, aufgrund der ehemals ausweglosen Situation, eine Lösung in Bezug der unerträglichen Wohnsituation, war auf jeden Fall gegeben.
Dieses soll laut Frau Darsow, nachdem ihr Ehemann angeklagt wurde, niemals stattgefunden haben. Keine Lärmbelästigung (Mark Benecke wurde medial in Szene gesetzt einberufen), alles Friede, Freude mit den Nachbarn Toll bestätigend.
Ein klares NO GO von meiner Seite, stellte sich doch zunächst alles ganz anders dar. Man wollte weg von den "Toll`s" und das möglichst schnell. Doch die Versuche in alle Richtungen scheiterten.
Die Ehefrau befand sich zur Tatzeit mit den gemeinsamen Kindern bei den Großeltern in Neubrandenburg.
A.D. konnte diese Zeit ungestört nutzen, um die Tat auszuführen.
Aus meiner Sicht war Frau Darsow die agierende und meinungsführende Person in ihrer Partnerschaft und das wird auch so bleiben.
Ich wünsche ihr natürlich, dass es zu einem WAV kommen wird.
Für mich ist jedoch das Urteil stimmig und absolut nachvollziehbar.