@Akkarsy Zwischen "anhaften" und "hinterherfliegen" besteht ein riesiger technischer Unterschied. Zumal bei zwei Objekten von derart unterschiedlicher Dichte und Konsistenz. Nimm mal eine Kugel Angelblei und ein Stückchen Bauschaum oder Styro in die Hand und wirf sie weg. Anschließend vergleichst Du die erreichten Entfernungen und denkst mal nach. Auch wenn Du sicher keine "V-Null" von 580m/s hinkriegst, sollte Dir was seltsam vorkommen.
Trotz des Soges hinter den Geschoß verliert der Bauschaumpartikel rapide an Geschwindigkeit, sodass man zwar im "Gefolge" des Geschosses verstreute Partikel finden kann, aber "Anhaftung" ist physikalisch nicht möglich.
Sollte der Gutachter das verzapft haben, ist das mehr als bedenklich. Ich gehe bei der Sequenz aus dem Urteil allerdings davon aus, dass die auf des Richters Mist gewachsen ist, der dann schlicht, mangels Kenntnis, sich irgendwas zurechtgelegt hat, das näherer Betrachtung nicht standhält.
Auf den Ansatz, den Herr Strate verfolgt, bin ich auch sehr gespannt, da ich anhand der zugänglichen Informationen bisher auch davon ausging, dass ein improvisierter Schalldämpfer mit einer Komponente Bauschaum Verwendung fand.
In keinster Weise ist es allerdings gelungen, nachzuweisen, dass die Bauart des SD mit der heruntergeladenen und ausgedruckten Anleitung irgendeine Gemeinsamkeit ( außer dem Bauschaum ) aufwies.
Ein angesengter Splitter PET-Flasche hätte schon genügt. Aber den gab´s nicht.
MfG
Dew