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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

21.11.2014 um 23:05
@Kaffeetrinker
Leider ist das eine schwierige Prozedur einen Mieter so einfach raus zu bekommen. Soweit ich das mitbekommen habe, hatte AD wohl an den Vermieter geschrieben, der aber nichts unternahm. Schließlich bekam er wohl pünktlich sein Geld.

Ist aber auch schwierig jemanden, der behindert ist so einfach aus seiner Wohnung zu klagen. Wenn das überhaupt Erfolg hat, dauert das Jahre, wenn die nicht wollen.

Ich selbst halte das was AD da durchmachen musste auch für eine Zumutung.

Der andere Punkt ist, das bei einem Verfahren wegen Kündigung der Wohnung, sicherlich von einem Anwalt der Gegenseite eingewendet würde, AD habe ja gewusst neben wen er da zieht.


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21.11.2014 um 23:18
@Kaffeetrinker
Zitat von KaffeetrinkerKaffeetrinker schrieb: und Hr. D. greift zur Waffe? Zumal im klar sein durfte, was riskiert. Mir erschließt sich genau diese Vorgehensweise nicht.
ja bis in alle Konsequenzen und Möglichkeiten durchdacht scheint das nicht


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21.11.2014 um 23:19
@Nightrider64


Das Hr. D. wusste neben wen er zieht steht ja außer Frage. Wie groß eventuelle Lärmbelästigungen durch die Nachbarn sind wird dadurch aber nicht einschätzbar. Dem standen auch die erheblichen Problematiken der Fam. T. entgegen. Nur wenn nach Monaten neben an nicht Ruhe herrscht und der eigene Seelenfrieden daran hängt, wäre es doch naheliegender einen Prozess anzustreben, als Jahre später die Waffe zu ziehen.


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21.11.2014 um 23:24
hätte ich auch als erstes versucht, das juristisch zu regeln bzw noch vorher im Guten.
Aber wieweit man da juristisch Erfolg hat kann Dir nur ein Mietsrechtexperte beantworten.

Die Frage ist, wie man da überhaupt vorgeht. Auf Kündigung kann man nur klagen, wenn man der Vermieter ist. Ansonsten kommt wohl nur eine Klage auf Unterlassen in Betracht.


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21.11.2014 um 23:48
@pfiffi
Weiss jmd, ob der Kollege von AD genau überprüft wurde???

Auf der Arbeit erfährt man von Kollegen so einiges aus dem Privatleben.
AD könnte einiges über die Nachbarn erzählt haben, was ihn nervt.


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21.11.2014 um 23:48
@Kaffeetrinker
Menschen töten aus Lust, Spaß und Geilheit. Menschen töten aus religiöser Überzeugung oder wegen einer Drogenspritze oder 20 Euro. Andere töten weil es ihnen befohlen wird und du wunderst dich, warum einer seine Nachbarn killen kann?


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21.11.2014 um 23:51
@Katina25
Man hat den überprüft und der musste vor Gericht aussagen.
Und ja, noch Tage vor der Tat hat sich AD bei denen über seine Nachbarn beschwert.
Man darf nicht alles für bare Münze nehmen, was auf FB oder sonstigen Pro-Darsow-Seiten steht. Das gilt aber auch für das Urteil.


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21.11.2014 um 23:52
@stop_crime

Du lieferst klare Motive! Nun aber bitte noch die Täter und die sozialen Umfelder dazu!


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22.11.2014 um 00:02
@Kaffeetrinker
Ich sag mal so Kaffeetrinker: Der Täter hatte bestimmt seine Gründe. ALLE Mörder habe die.
Ich kann nicht beurteilen wie man sich fühlt und wie weit man gehen kann, wenn man von seinen Nachbarn über Jahre hinweg belästigt wird und keinen Ausweg findet. Ich glaube auch, dass es nicht nur um die Tolls ging. Die Darsows wollten ein Haus ohne lästige Nachbarn drumherum und das war eben nicht drin. Tausende von Euros teure Gerichtsverfahren sicherlich auch nicht. Ob das für einen Doppelmord und einen versuchten reicht... fragen wir Andreas Darsow.


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22.11.2014 um 00:09
Es ist ja wahrscheinlich auch eine Charakterfrage: Mancher würde mit finanziellem Verlust die Segel streichen und das Weite suchen; ein anderer kann das mit seinem Ego nicht vereinbaren und ein weiterer kann keine materiellen Einbußen verkraften.

Mancher sitzt in der Ecke und heult, der nächste kriegt Wut, und staut sie zu Hass, der übernächste richtet seine Aggression gegen sich selbst.....

Jeder so, wie es seine Wesenseigenschaften erlauben oder zulassen.


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22.11.2014 um 07:56
Zitat von DewDew schrieb:...Sehr interessant an diesem Tag war auch, dass ein Zeuge auf Vorhalt seiner polizeilichen Aussage sagte: „Das habe ich so nicht gesagt!“ Es handelte sich um eine definitive Festlegung zur Wiedergabe einer Aussage, die der Beschuldigte ihm gegenüber getroffen haben soll. Am Ende zeigte sich, dass der Zeuge den Sachverhalt so annahm, es aber nie wirklich zu dem im Vernehmungsprotokoll angegebenen Aussagen kam, jedoch die Vernehmungsbeamten dies gerne aufnehmen wollten.
Ich frage mich ernsthaft, warum man eine Zeugenaussage unterschreibt, in der etwas steht, das man "so nicht gesagt" hat.


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22.11.2014 um 08:01
Zitat von S_CS_C schrieb:Soweit ich mich erinnere, hatte AD mit dem Vermieter der Tolls wegen den Belästigungen gesprochen und der wiederum soll sich informiert haben, ob eine Chance auf Kündigung besteht.
Richtig. Der Vermieter wollte aber an die Kündigung nicht dran, weil die Tolls (so die sinngemäße Begründung) regelmäßig ihre Miete zahlten. Außerdem hätte eine Kündigung seitens des Vermieters sich eh schwierig gestaltet...der hätte dafür ja einen plausiblen Grund wie z.B. Eigenbedarf gebraucht - und den wird er vermutlich nicht gehabt haben.


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22.11.2014 um 08:08
...Sehr interessant an diesem Tag war auch, dass ein Zeuge auf Vorhalt seiner polizeilichen Aussage sagte: „Das habe ich so nicht gesagt!“ Es handelte sich um eine definitive Festlegung zur Wiedergabe einer Aussage, die der Beschuldigte ihm gegenüber getroffen haben soll. Am Ende zeigte sich, dass der Zeuge den Sachverhalt so annahm, es aber nie wirklich zu dem im Vernehmungsprotokoll angegebenen Aussagen kam, jedoch die Vernehmungsbeamten dies gerne aufnehmen wollten.

Ich frage mich ernsthaft, warum man eine Zeugenaussage unterschreibt, in der etwas steht, das man "so nicht gesagt" hat.
das wird für das WAV auch nichts bringen - und das ist auch gut so. Hier wurden und werden Zeugen massiv durch die Öffentlichkeitsarbeit von Frau D. unter Druck gesetzt (und ja: der Einfall eines kompletten RTL-Teams bedeutet Druck) und relativieren dann ihre Aussagen. Das Signal wäre verheerend, wenn diese Masche Erfolg hätte: Dann müsste das Täter-Umfeld einfach immer nur die Zeugen dazu drängen, belastende Aussagen zu relativieren um ein Urteil anzugreifen.


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22.11.2014 um 09:23
@KonradTönz
@Cassandra71

Die Zeugenaussage wurde vor Gericht mit der Aussage bei der polizeilichen Vernehmung vor der Hauptverhandlung verglichen. Das ist nicht ungewöhnlich, es kommt häufiger vor, dass Zeugen ihre Aussage ändern. Dann muss das Gericht nachhaken, wie hier geschehen, und der Zeuge hat Gelegenheit, die Diskrepanz zu erklären. Meistens geht es um Nuancen, die der Zeuge jetzt etwas anders verstanden haben will: von 'ganz sicher' zu 'ziemlich sicher, oder vielleicht auch nicht' oder umgekehrt usw. Das ist Alltag vor Gericht und wohl in der menschlichen Psyche begründet. Man vergisst natürlich auch, zwischen der polizeilichen Vernehmung und der Hauptverhandlung können Jahre liegen usw.

Aufgabe des Gerichts ist es dann, sich einen Eindruck der Wahrhaftigkeit des Zeugen zu machen und ggf. eine, oder gar beide Aussagen, als wertlos zu verwerfen. Eine Diskrepanz gibt natürlich auch immer dem Verteidiger eine Vorlage.

Es geht bei cassandras Zitat also nicht um eine Änderung der Aussage vor Gericht zu einer Meinung, die der Zeuge heute, unter Druck der Medien oder sonstwem präsentiert.

Diese Diskrepanz hier ist bereits in der HV beurteilt worden, daher wird sie für ein WAV höchstwahrscheinlich keine Rolle spielen.

Überhaupt habe ich ein wenig das Gefühl, die meisten wissen nicht, worauf es in einem WAV ankommt: der entscheidende Punkt ist meistens § 359 Nr. 5 StPO. Der BGH hat dazu recht deutliche Worte gesprochen, die zwar unter Juristen kritisiert werden, die aber geltendes Recht sind. Interessierten empfehle ich den Beschluss des BGH einmal zu lesen und zu verstehen: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/92/3-stb-6-92.php

Das uns hier vorliegende Urteil allein sagt wenig über die Wahrscheinlichkeit eines WAV aus, man müsste dazu die komplette Ermittlungsakte und vor allem die "neuen" Erkenntnisse kennnen, die RA Strate und seine Mitarbeiter hoffen, vorlegen zu können. Interessant ist nur, dass hier bei aller Diskussion noch nie etwas "Neues" genannt wurde.


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22.11.2014 um 09:37
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das uns hier vorliegende Urteil allein sagt wenig über die Wahrscheinlichkeit eines WAV aus, man müsste dazu die komplette Ermittlungsakte und vor allem die "neuen" Erkenntnisse kennnen, die RA Strate und seine Mitarbeiter hoffen, vorlegen zu können. Interessant ist nur, dass hier bei aller Diskussion noch nie etwas "Neues" genannt wurde.
Es ist selbst einigen eingefleischten Urteilsgegnern aufgefallen, dass kaum etwas vorliegt was ein WAV
rechtfertigen würde: Keine neuen Beweismittel, weit und breit kein Alternativtäter (ein rein theoretischer Alternativtäter reicht in diesem Verfahrensstadium nicht mehr), keine wirklich neuen Zeugenaussagen - alles was bisher der Öffentlichkeit präsentiert wurde sind kleinere Ungereimtheiten, unglückliche Formulierungen, oder Fehler in der Urteilsbegründung, die allerdings nicht relevant sind für den Urteilsspruch. Einige glauben nun, Herr Strate verfüge über höchst brisantes Material, dass aber vor der Öffentlichkeit geheimgehalten wird. Ich glaube das nicht: Denn warum sollte Frau D. ausgerechnet das gute Material vor der Öffentlichkeit geheimhalten und ihre potentiellen Anhänger nur mit dem schlechten Material versorgen? Die Veröffentlichung guten Materials würde keinen Nachteil bringen, weil es - wenn es darum geht ob ein WAV überhaupt eröffnet wird - keine Gegner gibt, denen man durch die Veröffentlichung einen Vorteil verschaffen könnte. Darüber hinaus wird gutes Material auch nicht schlechter, wenn man es der Öffentlichkeit präsentiert.

Daher: Die a-priori Wahrscheinlichkeit eines WAV ist bereits gering. Das bisher präsentierte Material verringert die Wahrscheinlichkeit eher noch und dass Herr Strate sich des Falles angenommen hat, heißt erstmal garnix: Es ist sein Job und er sieht darin womöglich eine gewisse Herausforderung. Er wird das vorhandene Material akribisch durchforstet haben und an verschiedenen Stellen angreifen. Aber zaubern kann er auch nicht.


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22.11.2014 um 09:45
@KonradTönz
Das sehe ich ähnlich. Wenn man keine neue "smoking gun" vorweisen kann, ist zu erwarten, dass es einen Gutachterstreit geben wird, das ist recht üblich, wobei der BGH da sehr skeptisch ist. Man wird versuchen darzustellen, dass es neue Erkenntnisse durch neue wissenschaftliche Methoden und Verfahren gibt, genauere Untersuchungsmethoden oder irgend so etwas, um die bestehenden Gutachten anzugreifen. Die waren es schliesslich auch, die die Grundlage zur Schuldfeststellung des AD gewesen sind. Man darf also erwarten, mehr über Bauschaumpartikel, oder auch Schmauchpartikel etc. zu hören. Nicht gerade spannend, aber warten wir's ab. Vielleicht haben sie ja auch die grosse Überraschung bereit.

Sollte AD unschuldig sein, wünsche ich ihm alles Gute und viel Erfolg, aber soweit ich es mit meinen eingeschränkten Informationen überblicken kann, wird es nicht leicht werden.


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22.11.2014 um 09:51
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wenn man keine neue "smoking gun" vorweisen kann, ist zu erwarten, dass es einen Gutachterstreit geben wird, das ist recht üblich, wobei der BGH da sehr skeptisch ist. Man wird versuchen darzustellen, dass es neue Erkenntnisse durch neue wissenschaftliche Methoden und Verfahren gibt, genauere Untersuchungsmethoden oder irgend so etwas, um die bestehenden Gutachten anzugreifen.
Genügt es denn im jetzigen Verfahrensstadium, wenn ein Gutachten der Verteidigung einem Gutachten aus dem ursprünglichen Prozess widerspricht, also zu anderen Ergebnissen kommt? Oder müsste ein Gegengutachten ein Gutachten aus dem ersten Prozess komplett widerlegen (zum Beispiel durch den Nachweis falscher Methoden) , um ein WAV zu ermöglichen?


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22.11.2014 um 09:58
Es kommt ganz auf die Details des Gutachtens an. Der BGH ist da sehr streng in den Anforderungen:

Vgl. Leitsatz 4 aus dem BGH Weltbühne Urteil:

"4. Ein weiterer Sachverständiger ist als solcher grundsätzlich kein neues Beweismittel, selbst wenn er zu anderen Schlußfolgerungen oder anderen Bewertungen gelangt.

Nicht zu folgen vermag der Senat der Auffassung, daß ein weiterer Sachverständiger, der einem anderen Fachgebiet als der frühere Sachverständige angehört, auf anderes Erfahrungswissen zurückgreifen kann oder über Forschungsmittel verfügt, die denen des Erstgutachtens überlegen sind, schlechthin in allen Fallgestaltungen ein neues Beweismittel ist (so wohl Kleinknecht/Meyer § 359 Rdn. 35 m.w.Nachw.; ähnlich Gössel in LR § 359 Rdn. 155). Hinzu kommen muß, daß eine Beweiserhebung durch einen solchen weiteren Sachverständigen für die entscheidungserhebliche Frage erfolgversprechend erscheint. Zu einer solchen Prüfung ist, anders als die Antragstellerin meint, auch die Vorlage des neuen Gutachtens im Wiederaufnahmeverfahren notwendig (BGHSt 31, 365, 370; Meyer- Goßner in KK § 359 Rdn. 27; auch Gössel in LR § 359 Rdn. 170 fordert die Darlegung der Umstände zur Prüfung der Geeignetheit des Gutachtens zur Erreichung des Wiederaufnahmezieles). Ein Gutachten enthält nämlich nur eine Beurteilung. Um dem die Verurteilung tragenden Gutachten den Boden entziehen zu können, ist stets Voraussetzung, daß die Vorprüfung des neuen Gutachtens auch ergibt, überhaupt zugunsten des Verurteilten zur Schuldfrage wirken zu können (Dippel aaO S. 82/83)."


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22.11.2014 um 10:02
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:"4. Ein weiterer Sachverständiger ist als solcher grundsätzlich kein neues Beweismittel, selbst wenn er zu anderen Schlußfolgerungen oder anderen Bewertungen gelangt.
Davon bin ich auch ausgegangen.


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22.11.2014 um 10:12
Es muss also bereits bei der Vorprüfung festgestellt werden, dass das Gutachten wirklich Aussicht zeigt, die Schuldfrage neu zu beantworten. Ein hätte, könnte, eventuell, wird nicht ausreichen.

Nehmen wir mal an, ein Gutachten könnte sehr überzeugend darlegen, dass jene Bauschaumpartikel überhaupt kein Bauschaum gewesen sind, was man damals noch nicht so richtig erkennen konnte, aber heute mit weitaus besseren wissenschaftlichen Geräten kann, und man kann heute auch sagen, wass diese Partikel sind und dass sie absolut nichts mit einem Schalldämpfer zu tun haben...

So ein Gutachten wäre wohl überzeugend, um ein WAV zuzulassen. Aber so ein Gutachten gibt es selten. In der Praxis hat es solche Dinge, besonders im Ausland, eben gerade im Bereich der DNA gegeben. Das war ein technischer Riesenfortschritt. Die "neue" DNA Analyse hat viele alte Urteile in Frage gestellt.

Na ja, warten wir's ab.


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