@KonradTönz
Da kann ich
@hängtihnhöher nicht beipflichten.
Kein guter Beitrag.
KonradTönz1 schrieb:...
Um das Urteil für derartig skandalös zu halten wie Frau D. und Unterstützer das tun, müsste man von einer Kombination aus folgenden Komponenten ausgehen:
- Schlampige bis unfähige Ermittler (Schmauchspureneintrag bei der Tatortarbeit)
- Unfähige bis böswillige Gutachter (IT-Gutachten)
- Unzuverlässige bis böswillige Zeugen (Bestätigung der Lärmberlästigung UND der Aussagen
des Angeklagten diesbezüglich, Leugnung der Recherché
UND des Ausdrucks , usw...)
- Parteiische bzw. unfähige Richter in der Erstinstanz (Mehrfache Fehldeutung von Aussagen,
krasse Fehldarstellung im Urteil, Verurteilungswillen)
- Parteiische oder voreingenommene Richter in der Revision
...
Das ist natürlich deutlich übertrieben. So viele "Stationen" brauchte es nicht.
Gereicht hätten und haben völlig
- die Ermittler
- der verhandlungsführende Richter in der Erstinstanz.
Die Ermittler standen unter dem Druck, nicht noch einen zweiten ungeklärten Mordfall, nicht nur in einem "Kaff", wie Babenhausen, sondern auch noch in derselben Straße an der Backe zu haben. Das hat m. E. ihre Motivation und ihren Belastungseifer in ungesunder Weise verstärkt.
Der Richter stand mit der Statistik der "danebengegangenen" Darmstädter Urteile, wie sie
@Alice_im_Wl neulich mal postete unter dem Druck, jemanden zu verurteilen und das Urteil "wasserdicht" ( revisionssicher ) zu gestalten.
Die Richter in der Revision haben m. E. nur auf die Einhaltung juristischen der Form zu achten und sich mit dem Sinn oder Unsinn der da steht, nicht zu befassen.
Die Zeugen konnten erzählen, was sie wollten, die Hunde konnten laufen, wohin sie wollten, der Richter, mit seinem tiefen Einblick in alles, was sowohl A.D. also auch die Opfer gedacht und empfunden haben mögen, hat sich das alles ( selektiv ) gemerkt literarisch plump glattgebügelt.
Und dankt der augenbindentragenden Justitia täglich dafür, dass es keine wortgetreuen Protokolle gibt, anhand derer man
ihn be- und verurteilen kann.
MfG
Dew