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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 21:34
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Denn so etwas Instabiles dürfte wahrscheinlich nicht verwendet worden sein, da haben Strate und seine Gutachter Winkeldorf und Cacheé durchaus Recht mit den Videos für ihren Wiederaufnahmeantrag.

Bitte darauf mal antworten!
Du springst von einem Thema zum nächsten.
Dass die Bauanleitung viele Freiheitsgrade lässt, wurde hier schon mehrfach diskutiert; dass das konkrete Behältnis weder für das Funktionieren noch für den Tathergang entscheidend ist, ebenso. Auch mit der Substanzlosigkeit von Strates Gegengutachten und Wiederaufnahmeantrag haben wir uns zur Genüge beschäftigt.

Selbst wenn ich Deinen Gedankensprüngen folgen wollte, sehe ich nicht, wie man mit einem angeblich nicht funktionierenden Schalldämpfer die Heimtücke vom Tisch bekommt. Denn der konkrete Aufbau des Schalldämpfers ist noch mehr Mutmaßung als die doch sehr eindeutige Tatsituation.


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Palio ehemaliges Mitglied

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09.01.2022 um 21:59
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:nur weil ich ein paar Ungenauigkeiten und reichlich Mutmassungen, die für das Gericht zu Gewissheiten und Überzeugungen führten, angesprochen hatte.
Das Gericht darf sich mit Mutmaßungen zu (nicht wesentlichen) Details beim Tatablauf begnügen, denn eine 1:1 Nachstellung der Realität ist unmöglich und kann nicht gefordert werden. Die Mutmaßungen müssen begründet und logisch sein, müssen in das Geschehen, von dem das Gericht eine Überzeugung gewonnen hat, eingebettet werden können und dürfen den Feststellungen der Beweisaufnahme nicht widersprechen. Das konkrete Behältnis für den auf den Lauf der Waffe aufgeschraubten Bauschaumschalldämpfer hätte man in diesem Fall auch auf Lücke setzen können, es hätte nichts geändert.
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:Du springst von einem Thema zum nächsten.
@P-Beobachter: Das stimmt, was @Mr.Stielz da bemerkt, du ruderst durch einen Strom von Gedanken und Argumenten, wo kaum einer hinterherschwimmen mag. Die Ausgangsmeinung war, wenn ich das richtig verstanden habe: "Das Urteil enthält Fehler."
Was genau ist denn ein Fehler für dich? Dann benenne den Fehler konkret und erkläre, welche Konsequenz sich daraus ergibt. Vielleicht wirst du dann besser verstanden. (Schreibfehler zu diskutieren finde ich persönlich überflüssig.)


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09.01.2022 um 22:03
Zitat von PalioPalio schrieb:Das konkrete Behältnis für den auf den Lauf der Waffe aufgeschraubten Bauschaumschalldämpfer hätte man in diesem Fall auch auf Lücke setzen können, es hätte nichts geändert.
Das hätte ich gemacht, statt lange Mutmassungen zu Gewissheiten im Urteil aufzublähen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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09.01.2022 um 22:14
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Das hätte ich gemacht, statt lange Mutmassungen zu Gewissheiten im Urteil aufzublähen.
Okay, wenn deine Auffassung ist, dass die Anklage und das Gericht sich zu viel Mühe beim Ermitteln der Realität gegeben haben und damit vom Wesentlichen abgelenkt und sich unnötig angreifbar gemacht haben, dann stimme ich dem zu.

Die Experimente mit Nachbauten und Schussreihen sind nur sinnvoll, wenn es für die (verschmauchten) Bauschaumpartikel am Tatort eine andere, harmlose Erklärung geben würde, die nicht zwingend mit einem Schalldämpfer zu tun hat. Erst dann hätte man sich mit der Schalldämpferversion näher befassen müssen, um ihr das geeignete Schwergewicht zu geben.


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09.01.2022 um 23:07
Dann haben wir doch etwas gemeinsam, Palio.

Was mich noch interessiert, wie kam der Täter an die P 38 und an die Munition?

Hatte er vielleicht einen Tippgeber, der selber Erfahrungen mit solchen Eingenbau-Dämpfern, Waffen und Munitionen dafür hatte?

Das ändert natürlich nichts am Urteil wohlgemerkt.

So ganz einfach jedenfalls mit einer dünnen Saftflasche und mit Bauschaum sind eine störungsfreie Abgabe von mehr als 10 Schüssen hintereinander mit der P38 wahrscheinlich nicht möglich, oder dann ungefähr so wahrscheinlich wie ein Lotteriegewinn.

Als Verteidiger von Darsow in der HV hätte ich beim Vortrag von SV Pfoser besser aufgepasst und nicht hinterher über die polizeilichen Schußversuche am Tatort mit der dort weg geflogenen PET-Flasche lamentiert.


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10.01.2022 um 00:03
@P-Beobachter
Vielleicht noch einmal die Urteilsbegründung lesen. dDas Gericht stellt nicht auf eine handelsüblichen PET Flasche ab, sondern betont extra, das auch jeglicher andere zylindrische Gegenstand inFrage kommen könnte und das Gericht nur auf den verwendeten Bsuschaum bei der Urteilsfindung abstellt.
Das kann man auch zitieren, wenn Du es mir nicht so glaubst. Das Spar ich mir hier aber zunächst, weil die Meisen das gelesen haben.
Wenn Du unbedingt ein Zitat zu der Aussage willst und ich die Zeit finde das rauszusuchen, so werde ich mir auch diese Mühe noch machen.
Dann will ich aber auch von Dir Ziate zu sehen bekommen, die Deine Behauptungen untermauern.
Das der oder die Gerichtsschreiber einen Vornamen durcheinander bringen kommt leider häufiger in Urteilen vor.


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10.01.2022 um 00:36
Schaldmpfer-Cachee1

Cachee2

Cachee3
Ladestörung nach dem zweiten Schuss, da der Bauschaum in den Waffenlauf gesaugt wird. Wer konnte das schon ahnen... :)

Der Versuchaufbau erinnert sehr stark an die Geschichte mit O. J. Simpson Handschuhen.
Einer seiner Anwälte hat O. J. Simpson geraten die Handschuhe anzuziehen.
Wenn er Angst davor hat, dass ihm die Handschuhe passen, dann kann er seine Arthritismedikamente absetzen.

Und wie sollte es anders sein. O. J. Simpson Hände sind angeschwollen und die Handschuhe haben nicht mehr gepasst.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:So ganz einfach jedenfalls mit einer dünnen Saftflasche und mit Bauschaum sind eine störungsfreie Abgabe von mehr als 10 Schüssen hintereinander mit der P38 wahrscheinlich nicht möglich, oder dann ungefähr so wahrscheinlich wie ein Lotteriegewinn.
Wenn man sich nicht an die Bauanleitung der Schweizer Internetseite hält und den Versuchsaufbau wie Herr Cachée macht, dann hast vollkommen recht.

Schon bei der Wahl der PET-Flasche sind Tipps bei der Silencer-Seite vorhanden, dass es in keiner "Slapstick" endet wie es Verteidiger Lang mal genannt hat.
In der Bauanleitung ist auch ein Tipp vorhanden, wie man die Verschmutzung beim Rücklauf wesentlich verringen kann, so dass zu keiner Ladestörung kommt.


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10.01.2022 um 06:46
Der zitierte Beitrag von P-Beobachter wurde gelöscht. Begründung: Wie eben.
Wie soll hier irgendjemand Deinen eigenen Berstdruck-Messungen glauben oder Messungen der Wandstärken mit Mikrometerschrauben?
Aus unserer Sicht bist Du völlig anonym und hier weiß kein Mensch, ob Du über eine entsprechende Expertise und/oder Ausbildung verfügst, um Dich hierzu überhaupt kompetent äußern zu können.

Aber gut, ich spiele jetzt einfach mal mit:

1)Wo kann man Deine Berstdruck-Messungen denn einsehen, um Deine Methodik überprüfen zu können?
Gib dazu bitte mal einen Link an oder poste Deine Messungen hier.

2)Wie kannst Du überhaupt Messungen durchführen, die relevant im Fall Darsow sind, wenn Du die Ausgangssituation im Fall Darsow nicht kennst?

Ein paar Beispiele.


-Wie genau wurde die Flasche denn (während bzw. vor der Tat) an der Waffe befestigt?
-Erfolgte diese Befestigung luftdicht oder konnte an den "Rändern" Luft ein- bzw. austreten? Wie wirkt sich das auf den Berstdruck aus?
-Spätestens nach Abgabe des ersten Schusses muss sich ja mindestens ein "Loch" im Flaschenboden befinden.
Hast Du dies berücksichtigt?
-Hatte die Flasche die Darsow benutzt hatte überhaupt einen Boden oder wurde dieser vorher entfernt (abgeschnitten
Falls ja, wie wirkt sich das auf den Berstdruck aus?
-Hast Du im Rahmen Deiner Versuche eine echte Waffe verwendet? Falls nein, wie kannst Du sicherstellen, dass sich die von Dir zur Druckerhöhung verwendete Apparatur überhaupt geeignet ist, um die Druckerzeugung einer Waffe nachzustellen?
-Was sagen Deine Messungen der Wandstärken denn eigentlich aus? Was ist Deine Hypothese dazu und wie konntest Du diese anhand Deiner Versuche bzw. Messungen verifizieren?
-Hast du ein theoretisches Modell bzw. Hypothese erarbeitet, das Vorhersagen macht, die unabhängig von anderen Personen geprüft werden können? Wenn ja, bitte angeben.
-in welchen Punkten hat Darsow gegenüber der Anleitung von silencer.ch "improvisiert"? Dinge abgeändert? Falls er das nicht getan hat, woher weißt Du das?
Falls er es getan hat, woher kennst Du die spezifischen Änderungen und wie hast Du die in Deine Versuche integriert?

Und das sind alles nur lediglich Fragen, die mir als Laien gerade so einfallen.
Ich bitte Dich um eine Klärung ALL dieser Fragen bzw. auch um die Einbringung von Belegen.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Was mich noch interessiert, wie kam der Täter an die P 38 und an die Munition?
Die Frage ist aus mehreren Gründen völlig irrelevant und unlogisch.

Weil

1) Darsow die Waffe scheinbar hatte, ob nun vom Opa geerbt vor 30 Jahren oder vor 20 Jahren bei einer doofen Männerwette unter Kumpels "gewonnen," spielt überhaupt keine Rolle. Darsow hatte die Waffe, deswegen hat er sie benutzt.
Hätte er keine (Schuss)Waffe gehabt, hätte er ein anderes Tatwerkzeug gewählt. Einen Hammer, ein Messer etc.
Oder unter Umständen die Tat gar nicht begangen, da er ohne Waffe vielleicht nicht den Mut gehabt hätte das durchzuziehen.

2)Hätte Darsow über die Kontakte verfügt, sich vor der Tat die Waffe zu "besorgen" dann hätte er auch zweifelsfrei einen Schalldämpfer für selbige besorgen können. Die Tatsache, dass er da aber nicht so ohne weiteres dran gekommen ist, spricht dafür, dass er eben über keine fundierten Kontakte in irgendeine "Waffenszene" verfügt.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:So ganz einfach jedenfalls mit einer dünnen Saftflasche und mit Bauschaum sind eine störungsfreie Abgabe von mehr als 10 Schüssen hintereinander mit der P38 wahrscheinlich nicht möglich, oder dann ungefähr so wahrscheinlich wie ein Lotteriegewinn.
Bitte einen Beleg dafür, dass die Abgabe von mehr als 10 Schüssen für Darsow "störungsfrei" abgelaufen ist.
Bitte einen Beleg dafür, dass es sich um eine "dünne Saftflasche" gehandelt hat.
Das kannst Du doch überhaupt nicht wissen.


Des Weiteren fordere ich Dich ein weiteres Mal hierzu auf:
Der zitierte Beitrag von MisterEko wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
@P-Beobachter
@hängtihnhöher
Ich biete DICH hiermit nochmal konkret um Belege.
Leider hast Du diese bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingebracht.


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10.01.2022 um 08:48
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Diese kann sich mit einer realen Tatausführung decken, aber eine absolute Garantie dafür gibt es nicht.
Sicher, nichts ist 100%ig. Das Gericht hat es aus den vorliegenden Spuren entsprechend entschieden. Das ist ein ganz normaler Vorgang und auch genau eine der Aufgaben des Gerichts.

Natürlich wird es immer auch andere Möglcihkeiten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit geben, das Gericht hat sich für eine bestimmte anhand der vorliegenden Tatsachen zu entscheiden.

Aber mal ehrlich, was kommt unter den vorliegenden Tatsachen eigentlich wirklich in Frage?

Hier mal eine Überlegung:

Frau T. könnte durch den Schuss wachgeworden sein und sich entschlossen haben liegen zu bleiben und sich schlafend zu stellen um zu hoffen einen angenommen Raubmord zu überleben.

Selbst wenn man diese Handlung dann nicht als Mord ansieht (vielleicht leigt dann doch keine Heimtücke vor), in diesem Fall hätte es selbst der Täter nicht gewusst, dass er keinen Mord beging. Wenn man das dann zu Gunsten des Täters sieht, läge ein Totschlag mit Mordversuch vor.

Von der Strafe her hätte das Gericht dann zwar einen größeren Rahmen, aber es würde vermutlich ebenfalls auf lebenslänglich erkennen (falls nur dieser "Totschlag" erfolgte), weil es im Ergebnis es keinem Unterschied in den Folgen zu Mord gibt. Dieser in Wirklichkeit doch eher nur theoretische Möglichkeit hätte den Strarahmen vermutlich nicht geändert, lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld.

Hierüber zu diskutieren ist daher in Wirklichkeit sinnfrei. Das Gericht darf bei der Wertung der Indizien, ob das Opfer im Schlaf getötet wurde, auch zu Ungunsten des Täters entscheiden, denn in diesem Punkt des Verfahrens spielt der Satz "im Zweifel für den Angeklagten" noch keine Rolle und damit darf es aus den Umständen von einer Tötung im Schlaf ausgehen, auch wenn es anderer mehr oder weniger theoretische Möglichkeiten noch gibt.


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10.01.2022 um 09:15
Zitat von Balduin67Balduin67 schrieb am 30.12.2021:- Darsows wollten Nachbarn vielleicht schlecht machen (kam mir als Möglichkeit) Als Outsider der Häuserreihe bot sich das vielleicht etwas an.
Die Familie Toll (insbesondere Herr Tol) war -anscheinend bei sämtlichen Nachbarn- wegen ihres rücksichtslosen Verhaltens nicht gut angesehen, was hätte man denn da noch schlechtmachen sollen?

Mehrere Nachbarn haben sich lt. Urteil im Prozess zur Lärmbelästigung geäußert und diese bestätigt. Also nicht Hörensagen, sondern selber erlebt.

Außerdem beklagte sich Herr D. auch am Arbeitsplatz über seine lärmenden Nachbarn, Spoiler: die Arbeitskollegen kannten die Familie Toll nicht.

Herr D. muss sich ja zudem in einer der polizeilichen Vernehmungen zu Familie Toll geäußert und in dem Zuge die Lärmbelästigung eingeräumt haben:
zumal der Angeklagte auch
ansonsten durch sein Mitteilungsbedürfnis imponierte und freimütig einräumte, dass die
Familie Toll „halt keine normalen Nachbarn" seien und „man bei anderen Nachbarn man in
manchen Situationen bestimmt anders reagiert hätte, hier seien halt bestimmte Umstände fast
Normalität gewesen," sowie „bei dem damals noch zu tolerierenden Lärm aus der Wohnung
Toll, dem Treppengepoltere und den lauten Schreie nachts, die ihn nur mit Ohrstöpsel
schlafen ließen. "
Quelle: Urteil Seite 170/171
Zitat von Balduin67Balduin67 schrieb am 30.12.2021:- eine nicht geladene Nachbarszeugin, die anders spricht (Podcast)
Frau Zappe (im Podcast sehr einfallsreich als Frau Zappert "getarnt") mag keine Zeugenaussage gemacht haben, dafür aber ihr Mann:
Dass es nämlich diese vehementen Streitigkeiten, die wie festgestellt zum Teil auch mit
lautstarkem Türenschlagen verbunden waren, gab, und der dadurch verursachte Lärm in der
letzten Zeit sich nicht nur an Intensität sondern auch in einer (insbesondere aus Sicht des
Angeklagten) kaum zu ertragenden Häufigkeit gesteigert hatte, bekundeten die in dem
Reihenhauskomplex rechts neben der Familie Toll und im Unterschied zu dem Angeklagten
nicht „Wand an Wand" mit ihren Familien lebenden Nachbarn, die Zeugen Zappe und
Becker, nämlich, dass regelmäßige lautstarke Streitereien (zwischen den Eheleuten) sowohl
tagsüber wie auch nachts an der Tagesordnung gewesen seien. So gab der Zeuge Zappe gab,
er selbst habe im Keller ein eigenes Zimmer, in dem er schlafe und wo er regelmäßig nachts
Streitereien und lärmende Geräusche gehört habe. Die lauten Stimmen seien dabei häufig von
anderem Lärm begleitet worden, zum Beispiel von „Türenschlagen oder anderem Gepolter",
welches teilweise wie „Klopfgeräusche " geklungen hätte.
Quelle: Urteil Seite 207

Und das sind nur Auszüge, im Urteil geht es über etliche Seiten um das Thema Lärmbelästigung durch Familie Toll. Wer immer noch glaubt, die habe es nicht gegeben, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.


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10.01.2022 um 09:20
Und nun mal was zum Mordmerkmal der Heimtücke:

Die war beim Mord an Klaus Toll definitiv gegeben, und selbst wenn Frau und Tochter nicht geschlafen hätten (ich kann die Schlussfolgerung des Gerichts nachvollziehen), wäre in diesen beiden Fällen das Mordmerkmal niedrige Beweggründe erfüllt gewesen. Es hat ergo überhaupt keine Notwendigkeit für die Kammer gegeben, sich da irgendwas "hinzubiegen, denn am Straf"maß hätte es nichts geändert. Ich verstehe auch das Argument eines Users der angeblichen Revisionssicherheit in diesem Zusammenhang nicht.


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10.01.2022 um 10:13
@Cassandra71
Und ich möchte dich noch dahingehend ergänzen, dass allein die Tatsache, dass 2 Menschen getötet wurden und das dritte Opfer nur durch Glück (was nicht dem Täter zu zurechnen ist) überlebt hat, eine besondere Schwere der Schuld rechtfertigt.
Hierzu mal eine Definition:
Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt - aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen).
Quelle: https://de-academic.com/dic.nsf/dewiki/164160



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10.01.2022 um 17:12
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Hatte er vielleicht einen Tippgeber, der selber Erfahrungen mit solchen Eingenbau-Dämpfern, Waffen und Munitionen dafür hatte?
Ja, hatte er: Dr. Google, bei dem er sich nach einer Bauanleitung erkundigt hat und der ihm den Tipp mit der Schweizer Internetseite gegeben hat.


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10.01.2022 um 17:44
Da es hier auf den letzten Seiten immer wieder zu kleineren Disputs kommt wegen Quellenangaben und Belege für eigene Aussagen werdet ihr ab sofort diese Belge mit liefern in Form von Zitate oder Quellen.
Ansonsten wird es hier Löschungen geben am Stück und diese führen zu Schreibrechtentzug.


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10.01.2022 um 17:46
Der zitierte Beitrag von Heribert wurde gelöscht. Begründung: Unterlasse die indirekte Verdächtigungen gegen Frau Darsow, sie hätte AD zur Tat animiert haben können. Das wurde hier schon oft genug angesprochen
Ob bei Darsow tatsächlich alles wie am Schnürchen lief, wissen wir genau genommen gar nicht.
Der zitierte Beitrag von Heribert wurde gelöscht. Begründung: Unterlasse die indirekte Verdächtigungen gegen Frau Darsow, sie hätte AD zur Tat animiert haben können. Das wurde hier schon oft genug angesprochen
Auch das wissen wir genau genommen gar nicht.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Die war beim Mord an Klaus Toll definitiv gegeben, und selbst wenn Frau und Tochter nicht geschlafen hätten (ich kann die Schlussfolgerung des Gerichts nachvollziehen), wäre in diesen beiden Fällen das Mordmerkmal niedrige Beweggründe erfüllt gewesen.
das ist ja auch so ein Punkt.
Auf die beiden weiblichen Opfer wurde ja nachweislich in ihren Betten geschossen (unabhängig davon ob sie nun tatsächlich geschlafen haben oder so getan haben, als würden Sie schlafen).
Es kommt hier doch auf die Sicht bzw. das "Wissen" des Täters an.
Darsow wird davon ausgegangen sein (ACHTUNG VERMUTUNG), dass beide Opfer schlafen.
Also hat er heimtückisch gehandelt.
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt - aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen).Quelle: https://de-academic.com/dic.nsf/dewiki/164160
-mehrfacher Mord: trifft auf AD zu.
-erbarmungslose Brutalität: trifft auf AD zu, AD kannte keinerlei Gnade für ein einziges der Opfer
-höchstgrausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfer: trifft zu. AD hat mindestens einem Opfer ins Gesicht geschossen

Die besondere Schuldschwere ist gegeben, und ich empfinde es als zynisch diese absprechen zu wollen, weil mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:10000000000000 (ACHTUNG VERMUTUNG) die Chance besteht, dass bei einem der 3 Opfer KEINE Heimtücke gegeben war.
Komplett absurd in meinen Augen.

Es handelt sich um 3 Opfer.
Dennoch sprechen wir hier ja von einem einzigen Tatgeschehen und letztendlich ist das sogar noch "gut" für Darsow das man das aus der Richtung betrachtet.


Fiktives Szenario
:

Stellen wir uns vor alle Beteiligten könnten die fiktive Lebensspanne von 110 Jahren erreichen.
Stellen wir uns vor Darsow tötet im Jahr 2009 ausschließlich Herrn Toll und geht dafür ins Gefängnis mit besonderer Schwere der Schuld.
23 Jahre später kommt er raus und tötet Frau Toll und geht dafür wieder mit besonderer Schwere der Schuld ins Gefängnis.
Nach weiteren 23 Jahren kommt er erneut raus und versucht Tochter Toll zu töten, was ihm auch fast gelingt.
Dafür geht er dann nochmal 10-15 Jahre in den Knast.
In Summe hätte er hier also gute 60 Jahre im Knast sitzen dürfen, wenn man von 3 verschiedenen Taten ausgeht die für sich alleine zu betrachten sind.

Da Darsow die Tat in einem einzigen Tatgeschehen vollführt hat, kommt er mit höchstwahrscheinlich (ACHTUNG Spekulation, da dies zum aktuellen Zeitpunkt niemand wissen kann) mit ca. 23 Jahren davon.
Ist, wenn überhaupt, nicht eher das ein Skandal? (Ja ich weiß das unser Rechtsstaat nicht mehr hergibt)
Einen Justizskandal gibt es scheinbar nur dann, wenn AD seiner rechtmäßigen Strafe zugeführt wird oder seine Familie unter SEINER Tat leiden muss.

Darsow wurde in einem rechtstaatlichen fairen Verfahren verurteilt.
Manchen ist die Strafe zu hart, manchen ist sie zu weich.
Ich akzeptiere die Strafe.
AD und seine Unterstützer sollten dies auch tun.


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Doppelmord Babenhausen

10.01.2022 um 18:53
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:-erbarmungslose Brutalität: trifft auf AD zu, AD kannte keinerlei Gnade für ein einziges der Opfer
-höchstgrausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfer: trifft zu. AD hat mindestens einem Opfer ins Gesicht geschossen
Im mitmenschlichen Sinne stimme ich Dir da zu. Bei dem Mord in Babenhausen handelt es sich um ein besonders brutales Verbrechen, weil das Leben von drei Menschen zerstört wurde, weil das Motiv (Ruhestörung durch die Opfer) eigentlich lächerlich ist und der Täter rücksichtslos seine eigenen Interessen (störungsfreier Schlaf) über das Leben von drei anderen Menschen gesetzt hat.

Juristisch betrachtet ist das aber anders zu bewerten. Zunächst steht im Gesetzestext nicht "brutal" sondern "grausam", und von erbarmungslos steht gar nichts drin (§211 (2) StGB). Natürlich ist jede vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen im menschlichen Sinne brutal, grausam und erbarmungslos. Jeder normale Bürger sagt wohl über dieses Verbrechen: "Hast Du von dem grausamen Verbrechen in Babenhausen gehört?" und auch die Presse bezeichnet eine solche Tat sicher als unbamherzig und grausam. Aber durch die im §211 aufgeführten Mordmerkmale soll ja noch mal bewusst eine Abstufung in der Schwere der Tat zwischen Totschlag und Mord vorgenommen werden.

Die juristische Definition von "grausam" lautet:
Grausam tötet, wer aufgrund einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung seinem Opfer besonders schwere Qualen körperlicher oder seelischer Art durch eine über das normale Tötungsmaß hinausgehende Schmerzzufügung bereitet.
Jemanden im Schlaf zu erschießen ist juristisch gesehen demnach eben nicht grausam, denn derjenige bekommt vom Todesschuss ja nichts mit. Grausam wäre es, jemanden zu wecken (damit er bei vollem Bewusstsein ist), ihn anzuschießen (damit er nicht gleich tot ist) und dann abzuwarten, wie er, sich unter Schmerzen krümmend, langsam verblutet, weil der Täter damit meint, eine besondere Genugtuung zu bekommen.

Dafür erfüllt ein solches Vorgehen aber das Mordmerkmal der Heimtücke, da ein schlafender Mensch immer arg- und wehrlos ist.

Das Gericht hat auch das Mordmerkmal "Grausamkeit" bei allen drei Opfern nicht festgestellt. Dafür aber das Merkmal der Heimtücke und der niederen Beweggründe. Insofern liegen für alle drei Einzeltaten je zwei Mordmerkmale vor, was die besondere Schwere der Schuld rechtfertigt. Hinzu kommt dann auch noch, dass es sich um zwei Morde und einen versuchten Mord handelt, und auch das zieht die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach sich.


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10.01.2022 um 18:53
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:das ist ja auch so ein Punkt.
Auf die beiden weiblichen Opfer wurde ja nachweislich in ihren Betten geschossen (unabhängig davon ob sie nun tatsächlich geschlafen haben oder so getan haben, als würden Sie schlafen).
genau genommen wissen wir das gar nicht.

Einzig der Täter kennt den exakten Ablauf und die Bedingungen die er vorgefunden hat.
Vielleicht kam dem Täter die Tochter entgegen und daher der Schuss aus Gesicht Höhe.

Genau genommen…..


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10.01.2022 um 18:57
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Jemanden im Schlaf zu erschießen ist juristisch gesehen demnach eben nicht grausam, denn derjenige bekommt vom Todesschuss ja nichts mit.
Genau genommen verstehe ich nicht- warum das dritte Opfer die Attacke überlebt hat.
Das war sicher nicht das Ziel gewesen, oder denkt ihr der Täter wollte das die Tochter überlebt?!


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10.01.2022 um 19:08
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:MisterEko schrieb:das ist ja auch so ein Punkt.Auf die beiden weiblichen Opfer wurde ja nachweislich in ihren Betten geschossen (unabhängig davon ob sie nun tatsächlich geschlafen haben oder so getan haben, als würden Sie schlafen).
Zitat von HeribertHeribert schrieb:genau genommen wissen wir das gar nicht.
klar wissen wir das.
Siehe hier:
Petra Toll war eingeschlafen, ohne auch nur im entferntesten daran zu denken, was ihr in der
Nacht widerfahren sollte. So schli ef sie auch j etzt - auch deshalb sich keines Angriffs
versehend - noch immer auf der recht en Seite ilu·es Bettes ,
Quelle: Urteil Seite 25
https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-LG-Darmstadt-begruendet-2011-7-19-7.pdf
Dabei begab sich der Angek lagte in das Schlafzimmer von Astrid Toll , indem er an dem aus
Sicht der Treppe recht s gelege nen, möbli erten Aufenthalt sraum und dem weiter links davon
gelegenen Badezimmer vorbeilief, um sich in das neben dem Bad gelegene Schlafzimm er von
Astrid Toll zu begeben. Di ese wiederum schlief noch im Sch lafzimmer zugedeckt mit einer
Decke in ilu·em Bett, da sie nichts von dem bisherigen Gesche hen mitbekommen hatte.
Quelle: Urteil Seite 26
https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-LG-Darmstadt-begruendet-2011-7-19-7.pdf
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Genau genommen verstehe ich nicht- warum das dritte Opfer die Attacke überlebt hat. Das war sicher nicht das Ziel gewesen, oder denkt ihr der Täter wollte das die Tochter überlebt?!
Ich denke dass das dritte Opfer einfach nur Glück im Unglück hatte.
Hätte Darsow gewollt das die Tochter überlebt, hätte er nicht auf sie geschossen.


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Doppelmord Babenhausen

10.01.2022 um 20:50
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Genau genommen verstehe ich nicht- warum das dritte Opfer die Attacke überlebt hat.
Das war sicher nicht das Ziel gewesen, oder denkt ihr der Täter wollte das die Tochter überlebt?!
Nein, gewollt hat er das ganz sicher nicht.
Wenn man sich die entsprechende Passage aus dem Urteil durchliest:
Mit einem der Schüsse durch schoss der Angeklagte die rechte Brust der Astrid Toll , wobei das Projektil von dort an der rechten Halsseite eindrang , den Unterkieferknochen zertrümmerte und an der linken Wange wieder aus drang, um in der Matratze stecken zu bleiben. Dabei prallte es auf die in der Matratze befindliche Metallspiralfeder , so dass es dadurch verformt wurde. Der zweite Schuss traf Astrid Toll in den Kieferbereich oberhalb des Kinns und zertrümmerte die dort vorhandenen Knochen derart , dass diese teilweise pulverisiert waren, um dann ebenfalls nach Durchstoßen des Körpergewebes in dem oberen Bereich der der Matratze stecken zu bleiben. Aufgrund der Kraftentfaltung , mit welcher der Kieferknochen zerschossen wurde, wurde Astrid Toll sofot bewusst los, ohne jedoch zu versterben. Auch blutete sie unverzüglich und heftig aus ihren mannigfaltigen Kopf- bzw. Gesichtswunden. Durch die weiteren zwei Schüsse wurden auf das Bett von Astrid Toll ebenfalls in Schussrichtung feine und zum Teil verschmauchte Bauschaumpartikel hinausgetragen bzw. geschleudert. Bei dem Anblick von der sogleich aus ihren Wunden im Bereich des Gesichts bzw. des Kopfes heftig blutenden und zudem bewusstlosen Astrid Toll ging der Angeklagte davon aus, dass auch sie tödlich von ihm getroffen wurde. Da er aus seiner Sicht seinen Plan vollendet hatte, verließ er das Haus, zog hinter sich die Souterraintür zu und begab sich auf demselben Weg zu seinem Haus, wie er bereits auf das Grundstück der Familie Toll gekommen war.
dann ist klar, dass AD Astrid Toll ganz sicher für tot gehalten hat. Ich kann mir den Anblick ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, wie ihr Gesicht nach dem Schuss aussah. Er hat ihr praktisch den unteren Bereich des Gesichts weggeschossen (und noch schrecklicher finde ich die Vorstellung, wie Astrid Toll den Tag und die Nacht bis zu ihrer Entdeckung verbringen musste). Ich bin mir sicher dass er dachte sie sei bereits tot, (sie hat ja laut Urteil unmittelbar nach dem zweiten Schuss das Bewusstsein verloren) oder sie würde innerhalb sehr kurzer Zeit sterben. Die Tat hat ja gegen 4.00 Uhr stattgefunden und er konnte davon ausgehen, dass sie so schnell nicht entdeckt werden würde (denn es war ja mitten in der Nacht und er hat die Tür beim Verlassen des Hauses wieder geschlossen), so dass für ihn auch nicht zu erwarten war, dass ihr bald jemand erste Hilfe würde leisten können.


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