Seps13 schrieb:Das Bundesverfassungsgericht kann sich aber derzeit für E-Justice anscheinend noch nicht erwärmen. Also sind da noch herkömmliche Wege zu nutzen.
Nur am Rande mal zu e-justice: Rechtsanwälte nutzen natürlich immer mehr die Übersendung von (auch fristwahrenden) Schriftsätzen in elektronischer Form.
Nun ist aber nicht bei allen Gerichten Anwaltszwang. In den Eingangsinstanzen, also bei den Frontschweinen der Justiz, herrscht (Ausnahmen gibt es) kein Anwaltszwang. Das heißt: Die Leute können sich selbst vertreten. Und das tun sie auch oft. Das heißt: Die haben kein Faxgerät zu Hause. Die haben auch nicht die für e-justice vorgeschriebene besondere Signatur. Die schreiben auf kariertem Papier ihr Anliegen ans Gericht handschriftlich auf. Und für die braucht es halt Nachtbriefkästen.
e-justice ist eine feine Sache. Aber Justiz muss Zugang auch für die gewährleisten, die keine andere Möglichkeit als handschriftliche Eingaben haben. Wobei gesetzliche Fristen natürlich für alle gelten.