Nicht vergessen darf man auch, daß ja auch gegen den Kollegen Waffennarr ermittelt wurde.
Dabei haben die Ermittler wahrscheinlich auch alle Waffenseiten zurückverfolgen können, die dieser Kollege angesurft hat.
Offensichtlich scheint da nichts entsprechendes bei gewesen zu sein, das einen Anfangsverdacht begründet-
( Bei ihm konnte man wohl den Rechner sichern, weil dieser nicht zufällig gerade entsorgt wurde)
Auch ein Motiv entfällt bei dem Mann ganz offensichtlich.
Und er hat vor Gericht (unter Eid) ausgesagt, er habe nie Seiten angesurft bei denen es um Bauschaumschalldämpfer ging.
Warum sollte er dies tun, eine Falschaussage diesbezüglich?
AnNevis schrieb:Mir ging es aber bei meinem ursprünglichen Beitrag um den Vorwurf der Suggestion - also sie vermittle (Stichwort "suggestiv") dabei beim Empfänger bewusst, jene Person sei auch der Täter -, "nur" weil sie an ihrer "alternativen Erklärung" für den Aufruf jener Seiten (und dem beharrlichen Ignorieren aller weiterer Fakten) festhält.
Genau so ist das. Wenn man die Tatsache, daß der eigene Mann diese Seite ausgedruckt hat nicht wahrhaben will/kann, dann muß man einen Ersatz finden. Und dieser Ersatz ist hier der Bogenschütze. Ansonsten würde das ganze Kartenhaus "Unschuld" in sich zusammenbrechen.
Heribert schrieb:Durch Ausschluss Verfahren und Mitarbeiter Interviews hätte man rausfinden können, wer
-am besagten Tag überhaupt anwesend im Büro/Firma war
-wer praktisch NIE sich im Büro AD aufgehalten/besucht hat
Hat man doch alles getan
. Selbst das Argument der Verteidigung, A.D. sei zur besagten Zeit für einen abwesenden Kollegen zur Post gefahren wurde widerlegt.
(Weil der eben nicht abwesend war)
Man hat ermittelt, daß A.D. regelmäßig zur Frühstückspause am Platz vor diesem seinen Rechner verbrachte.
Von dort wurde zu einem nachgewiesenen Zeitpunkt ein Telefonat mit Anja Darsow geführt und zeitlich unmittelbar im Anschluß wurde genau von diesem Arbeitsplatz aus der Ausdruck der Bauanleitung getätigt.
Aber das hatten wir alles schon.