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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

06.07.2020 um 20:41
@AnNevis
Anja D. spricht auch von "jemand" in der Firma, der sehr "waffenaffin" sei und 6000 Waffenseiten angeklickt worden seien. Einen Nachweis darüber habe ich nicht gefunden. Bei Strate in dem Antrag auf Wiederaufnahme, war davon erinnerlich auch nichts zu lesen.
Wieviele PDFs mit Anleitungen in der Firma ausgedruckt wurden, erwähnt Anja D. hier nicht.


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Doppelmord Babenhausen

06.07.2020 um 21:48
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Die Unterscheidung will sich mir nicht im Kontext erschließen.
Worum es mir ging:
Jemand = eine bestimmte Person (auch in Folge von mir mit "Waffennarr" konkretisiert). Irgendjemand = keine bestimmt (benannte) Person.
Ich habe somit nicht falsch dargestellt ("Das stimmt so nicht.") und sie von einer unbestimmten Person gesprochen habe. Aber genug der Haarspalterei ;-).
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Um Deine Frage konkret zu beantworten, was Frau D. hätte "anders formulieren" können: Das Urteil beschäftigt sich sehr ausführlich mit ihren (nachträglichen) Vermutungen (die man auch Anschuldigungen nennen könnte). Sie hätte also in ihren zahlreichen Interviews auf die Feststellungen des Gerichts eingehen und insofern ihre Behauptungen anders formulieren können.
Das habe ich ebenfalls in meinem ursprünglichen Beitrag kritisiert:
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Leider ignoriert/verschweigt sie dabei immer wieder in der Öffentlichkeit die weiteren ermittelten Ergebnisse (beispielsweise das Ausdrucken). Ich wünschte mir in solchen Momenten als "investigative" Nachfrage das auszugsweise Zitieren aus dem Urteil.
Mir ging es aber bei meinem ursprünglichen Beitrag um den Vorwurf der Suggestion - also sie vermittle (Stichwort "suggestiv") dabei beim Empfänger bewusst, jene Person sei auch der Täter -, "nur" weil sie an ihrer "alternativen Erklärung" für den Aufruf jener Seiten (und dem beharrlichen Ignorieren aller weiterer Fakten) festhält.
Das finde ich als einen zurecht gebastelten Vorwurf und ebenfalls unredlich. Andere mögen es aber anders sehen.
Man muss nicht alles verstehen, aber dennoch kann man fair damit umgehen. Also beispielsweise von haltlosen Unterstellungen einer Suggestion absehen (nicht von dir geäußert!).


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Doppelmord Babenhausen

06.07.2020 um 21:56
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Ja, es wird immer so dargestellt, als wäre es ein kleiner Fehltritt, ein Fehlklick eines waffenaffinen Kollegen.
Ich weiß nicht, so viele Mitarbeiter mit PC Zugang gibt es doch nicht in dem Betrieb lt kurzer Recherche 65 Mitarbeiter, denke etliche davon OHNE PC Zugang.

Durch Ausschluss Verfahren und Mitarbeiter Interviews hätte man rausfinden können, wer
-am besagten Tag überhaupt anwesend im Büro/Firma war
-wer praktisch NIE sich im Büro AD aufgehalten/besucht hat

So. Dann wären am Ende des Tages Max. Eine Handvoll Personen in Frage gekommen, die hätten aussagen können was Sie am besagten vormittag getan oder nicht getan haben. Sowas lässt sich heute doch gut nachvollziehen.


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Doppelmord Babenhausen

06.07.2020 um 22:00
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Anja D. spricht auch von "jemand" in der Firma, der sehr "waffenaffin" sei und 6000 Waffenseiten angeklickt worden seien. Einen Nachweis darüber habe ich nicht gefunden.
Im Urteil nicht, aber sie spricht ja auch von "eigenen Recherchen".
Eine konkrete Liste der aufgerufenen Seiten werden wir aber wohl nicht bekommen.
Denn vielleicht würde diese entsprechend relativieren.
So ist es aber natürlich ein "öffentlich wirksam schönes Argument", das auch Redakteure mal so eben in der Sache blind durchwinken.


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Doppelmord Babenhausen

06.07.2020 um 22:06
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Anja D. spricht auch von "jemand" in der Firma, der sehr "waffenaffin" sei und 6000 Waffenseiten angeklickt worden seien. Einen Nachweis darüber habe ich nicht gefunden. Bei Strate in dem Antrag auf Wiederaufnahme, war davon erinnerlich auch nichts zu lesen.
Wieviele PDFs mit Anleitungen in der Firma ausgedruckt wurden, erwähnt Anja D.
6000 Seiten. sagen wir mal dieser Jemand hat jede Seite nur zwei Minuten besucht.( ich würde eine Seite Länger besuchen)

12000 Minuten.

200 Stunden

Verteilt auf 12 Monate: jeden Monat 16,66 Stunden gesurft auf solchen Seiten.

Ist das glaubwürdig? Was wenn er 4 Minuten auf jeder Seite war?


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Doppelmord Babenhausen

06.07.2020 um 22:10
Nicht vergessen darf man auch, daß ja auch gegen den Kollegen Waffennarr ermittelt wurde.

Dabei haben die Ermittler wahrscheinlich auch alle Waffenseiten zurückverfolgen können, die dieser Kollege angesurft hat.
Offensichtlich scheint da nichts entsprechendes bei gewesen zu sein, das einen Anfangsverdacht begründet-
( Bei ihm konnte man wohl den Rechner sichern, weil dieser nicht zufällig gerade entsorgt wurde)
Auch ein Motiv entfällt bei dem Mann ganz offensichtlich.
Und er hat vor Gericht (unter Eid) ausgesagt, er habe nie Seiten angesurft bei denen es um Bauschaumschalldämpfer ging.
Warum sollte er dies tun, eine Falschaussage diesbezüglich?
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Mir ging es aber bei meinem ursprünglichen Beitrag um den Vorwurf der Suggestion - also sie vermittle (Stichwort "suggestiv") dabei beim Empfänger bewusst, jene Person sei auch der Täter -, "nur" weil sie an ihrer "alternativen Erklärung" für den Aufruf jener Seiten (und dem beharrlichen Ignorieren aller weiterer Fakten) festhält.
Genau so ist das. Wenn man die Tatsache, daß der eigene Mann diese Seite ausgedruckt hat nicht wahrhaben will/kann, dann muß man einen Ersatz finden. Und dieser Ersatz ist hier der Bogenschütze. Ansonsten würde das ganze Kartenhaus "Unschuld" in sich zusammenbrechen.
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Durch Ausschluss Verfahren und Mitarbeiter Interviews hätte man rausfinden können, wer
-am besagten Tag überhaupt anwesend im Büro/Firma war
-wer praktisch NIE sich im Büro AD aufgehalten/besucht hat
Hat man doch alles getan
. Selbst das Argument der Verteidigung, A.D. sei zur besagten Zeit für einen abwesenden Kollegen zur Post gefahren wurde widerlegt.
(Weil der eben nicht abwesend war)
Man hat ermittelt, daß A.D. regelmäßig zur Frühstückspause am Platz vor diesem seinen Rechner verbrachte.
Von dort wurde zu einem nachgewiesenen Zeitpunkt ein Telefonat mit Anja Darsow geführt und zeitlich unmittelbar im Anschluß wurde genau von diesem Arbeitsplatz aus der Ausdruck der Bauanleitung getätigt.

Aber das hatten wir alles schon.


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