Pinki2019 schrieb:Benecke sagt beispielsweise ganz klar, dass Schmauchspuren, wie sie an ADs Kleidung gefunden wurden, heutzutage nicht mehr als Beweismittel/ Indiz zugelassen werden würden.
DIe Analyse von Schmauchspuren ist weiterhin zugelassen und üblich.
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Kriminaltechnik/SchusswaffenUndFormspuren/Schmauchspuren/schmauchspuren_node.htmlAls analytisches Verfahren zum Nachweis einzelner Schmauchpartikel kommt die Rasterelektronenmikroskopie mit Röntgenmikroanalyse (REM/EDX) zum Einsatz. Dabei helfen speziell entwickelte automatische Partikelsuchsysteme, mögliche Schmauchpartikel aus der Vielzahl von Umweltpartikeln zu differenzieren und anhand ihrer Elementzusammensetzung zu klassifizieren
Das ist aktueller Standard und so ist man auch bei Darsow vorgegangen, s. Seite 46, 182 des Urteils.
Das Urteil findest du hier:
https://strate.net/verfahren/wiederaufnahmeverfahren-fuer-andreas-darsow/Benecke sagt nach deiner Abschrift Folgendes:
Pinki2019 schrieb:Und da muss ich sagen, dass die Schmauchspuren, die hier im Fall auch wieder als selbstverständlich lebensnah äh mit den Gesetzen in Einklang stehen, wie das auch immer vor Gericht heißt, hier angewendet wurden, die würden in einem heutigen modernen Gerichtsverfahren mit heutigen modernen Standardisierungsstechniken könnte man die überhaupt nicht mehr anwenden.
Zu diesem unverständlichen, überhaupt nicht näher begründeten Quark sagst du dann:
Klare Sache! Das Urteil muss angezweifelt werden! Weil:
Pinki2019 schrieb:Da traue ich Benecke schon so viel Kompetenz zu, dass er diese Aussage nicht öffentlich tätigen würden, wenn sie nicht der Wahrheit entspräche.
Du verstehst wie jeder andere kein Wort, hältst es aber trotzdem ungeprüft für richtig und argumentierst mit Beneckes Namen. Das nennt man Autoritätsargument. Das Autoritätsargument ist aber hinfällig, weil man auf der anderen Seite gleich drei, noch viel bedeutendere "Autoritäten" hat: Die Gerichte, die gehörten Sachverständigen, die hochmotivierte Verteidigung.
Entscheidend ist aber: Es ist auch inhaltlich nicht richtig.
Die GSR-Analyse hat nach wie vor Bestand.
Die im Prozess gehörten Sachverständigen haben eine bestimmte Kombination von Elementen in den Schmauchspuren am Tatort und gleichermaßen an Gegenständen im Haus von Andreas Darsow gefunden und zwar mit immer noch genutzten Untersuchungsverfahren.
Diese Kombination (mit dem Nebenbestandteil Aluminium) spricht eindeutig für Schmauch,. Eventuelle andere Herkunftsmöglichkeiten wurden ausgeschlossen. Dieser Schmauch kommt nach Aussage der Sachverständigen bei ca. 1/6 der weltweit genutzten Munition vor (Urteil S. 47, 109, 162, 178).
Das Gericht hat daher eine charakteristische Übereinstimmung angenommen und damit auch eine entsprechende Indizwirkung.
Marc Benecke sagt zu diesen
konkreten Erkenntnissen im Fall Darsow nichts.
Die Hinweise von Benecke zur Kontamination mit Schmauchbestandteilen sind zwar richtig, sie passen hier aber nicht und sind im übrigen auch schon älter.
Es gab das Wissen dazu bereits vor dem Urteil im Fall Darsow, so dass mögliche Fehlerquellen mit abgeklärt wurden. Nachzulesen im Urteil auf Seite 178, 188.
Auch kommen GSR (gunshot residue) im Alltag einer durchschnittlichen Person nicht vor, so dass nicht jeder Schmauchspuren oder ähnliche Zusammensetzungen an seiner Kleidung, seiner Uhr und seinen Handschuhen hat.
Ein Partikel muss bestimmte Kriterien erfüllen, um als GSR bezeichnet zu werden. Diese Kriterien sind hier erfüllt. Wir haben es mit Schmauchspuren zu tun.
Weiter können Schussrückstände durch Laboruntersuchungen einer Quelle zugeordnet werden, s. link zum BKA und hier:
Wikipedia: Gunshot residueIf the ammunition used was specifically tagged in some way by special elements, it is possible to know the cartridge used to produce the gunshot residue
Ferner kann man auch ohne Waffe einen Abgleich zwischen Schmauchspuren machen, so wie im Fall Darsow.
Da die gleichen Schmauchspuren an vier verschiedenen Gegenständen (Hose, Hemd, Pulsmesser, Gartenhandschuhe) von AD, die an drei unterschiedlichen Orten lagen, festgestellt wurden, kann ausgeschlossen werden, dass die Spuren vom 18 Jahre zurückliegenden Bundeswehrdienst in 1991 stammen.
Zuletzt ist noch zu erwähnen, dass es nicht Aufgabe des Sachverständigen im Gerichtsprozess ist, eine definitive Festlegung oder gar eine rechtliche Bewertung vorzunehmen, sondern nur die beauftragte Befunderhebung oder Analyse zu machen, die Ergebnisse darzustellen und ggf. Wahrscheinlichkeiten zu nennen.
Im Ergebnis ist also zu sagen, dass Beneckes allgemein gehaltene Anmerkungen zu Schmauchspuren untauglich für den Fall sind und man sich als Podcast-Hörer nicht ganz so schnell blenden lassen sollte. Am besten das Urteil lesen und vergleichen, was dort steht und was im Podcast gesagt wird.
@Pinki2019 Mach das doch mal für die Aussage zum Alkohol, dann merkst du vielleicht, wie im Podcast unbegründet und unverschämt Behauptungen aufgestellt werden, die dann unkritisch (warum eigentlich?) übernommen werden.
Cpt.Germanica schrieb:Das Vertrauen in den Staat ganz generell ist ja nicht mehr so ausgeprägt wie früher, siehe Querdenker und VT'ler. Da reiht sich dann das Justizirrtumsgedöns perfekt ein
Ich hoffe, man kann die Leute vom Gegenteil überzeugen.