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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

16.05.2021 um 13:38
Zitat von OttakringerOttakringer schrieb:Quasi die unangenehme Gegenwelt hinter der Wand. Kann mir jedenfalls schon vorstellen, dass AD zum „Wohl“ seiner Familie das Unvorstellbare gemacht hat.
Das unvorstellbare. Hat das nicht letzt ein ehemaliger Fußballprofi auch in den Mund genommen, dass er „das unvorstellbare“ im Internet gesucht hat? Dem sympathischen Mann hätte ich das auch niemals zugetraut. Da er ein guter Fußballer Familien Vater beziehungsweise Vater einer Tochter ist. Und doch hat er Es zugegeben. Wenigstens dafür mein Respekt.

Hätte AD es zugegeben, Wäre er in Kürze ein freier Mann. Aber so…Geständnis wirkt als Strafe mildernd in der BRD. Aber er zieht die Nummer durch. Bis zum bitterem Ende. Mit der Schwere der Schuld. Soll er es zugeben, soll er um Vergebung bitten, und er hat genug bist hinter Gittern.
Zitat von OttakringerOttakringer schrieb:Aber das Klein-Chicago ist die Gegend dann wohl doch nicht, glaube ich.
Nein, es ist eine recht dörfliche Gegend . Friedliche Gegend. Babenhausen ist es gut zu wohnen. Und zu leben. Mag sein, als es die Kaserne der US Army noch gab, das ist etwas wilder zu ging, vorbei.


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16.05.2021 um 14:15
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Das unvorstellbare. Hat das nicht letzt ein ehemaliger Fußballprofi auch in den Mund genommen, dass er „das unvorstellbare“ im Internet gesucht hat? Dem sympathischen Mann hätte ich das auch niemals zugetraut. Da er ein guter Fußballer Familien Vater beziehungsweise Vater einer Tochter ist. Und doch hat er Es zugegeben. Wenigstens dafür mein Respekt.
Mein Respekt hält sich da wiederum in Grenzen. Schließlich hatte er zuerst alles versucht, seinen Kopf noch irgendwie aus der Schlinge zu ziehen. Erst als die Beweislast offenbar zu erdrückend, und weiteres Leugnen zwecklos war, hat er es zugegeben. Vermutlich auf Anraten seines Anwalts. Aber ist nur meine persönliche Meinung, darf gerne jeder anders sehn.


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16.05.2021 um 14:43
Zitat von WintertimeWintertime schrieb:Mein Respekt hält sich da wiederum in Grenzen. Schließlich hatte er zuerst alles versucht, seinen Kopf noch irgendwie aus der Schlinge zu ziehen.
Schau Dir den Andy an. Der schweigt. Zu seinem und aller Nachteil. Mit besonderer Schwere der Schuld. Wenn er geständen hätte, wäre er wieder ein freier Mann... aber er bleibt stabil, unnahbar, konsequent eben. Das zieht sich durch wie ein roter Faden.


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16.05.2021 um 14:54
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Hätte AD es zugegeben, Wäre er in Kürze ein freier Mann. Aber so…Geständnis wirkt als Strafe mildernd in der BRD. Aber er zieht die Nummer durch. Bis zum bitterem Ende. Mit der Schwere der Schuld. Soll er es zugeben, soll er um Vergebung bitten, und er hat genug bist hinter Gittern.
Ein bisserl weiter müsstest du da schon ausholen, wie du errechnet haben willst, er könnte in Kürze ein freier Mann sein, hätte er ein Geständnis abgegeben. Im Moment hat er 11 Jahre abgesessen, wann wäre das?

Es wurde wegen Mordes verurteilt, zwei Mordmerkmale liegen vor, das bedeutet schon mal lebenslang.
Dann hat er die Morde zum Nachteil von drei Opfern begangen.
Dass er nicht vorbestraft ist, könnte ihm die Sicherungsverwahrung erspart haben.

https://strate.net/de/dokumentation/Darsow-LG-Darmstadt-begruendet-2011-7-19-7.pdf
Die Kammer hat außerdem die besondere Schwere der Schuld gemäß § 57 a StGB festgestellt. Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld festzustellen ist, hat der Tatrichter unter Abwägung d~r im Einze lfall für und gegen den Angekla_b>ien sprechenden Umstände zu treffen. Bei der gebotenen Abwägung hat die Kammer berücksichtigt, dass dieser nicht vorbestraft ist. Zu Lasten lagen aber erheblich schulderschwerende Umstände vor, die die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld geboten. Denn der Angeklagte verwirklichte gegenüber seinem Opfer nicht nur jeweils zwei Mordmerkmale, indem er heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen handelte, sondern beging die Tat gegenüber Klaus, Petra und Astrid Toll und damit gegenüber drei verscruedenen Opfern, wobei Astrid Toll nur aus glücklichen Umständen überlebte. Zur Überzeugung der Kammer wiegen diese Umstände so schwer, dass im vorliegenden Fall die besondere Schwere der Schuld festzustellen war.
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Schau Dir den Andy an. Der schweigt. Zu seinem und aller Nachteil. Mit besonderer Schwere der Schuld. Wenn er geständen hätte, wäre er wieder ein freier Mann... aber er bleibt stabil, unnahbar, konsequent eben. Das zieht sich durch wie ein roter Faden.
Jetzt meinst du sogar, er wäre, hätte er gestanden, jetzt wieder frei?
Meiner Einschätzung nach hat er damit gerade mal Halbzeit und das wäre nicht viel anders, hätte er gestanden.


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16.05.2021 um 15:05
Zitat von emzemz schrieb:Ein bisserl weiter müsstest du da schon ausholen, wie du errechnet haben willst, er könnte in Kürze ein freier Mann sein, hätte er ein Geständnis abgegeben. Im Moment hat er 11 Jahre abgesessen, wann wäre das?
Er hätte einen Deal machen müssen bzw. sein Anwalt.
11 Jahre- ok dachte es wären schon mehr. Aber mit seiner Justiz Opfer Nummer kommt er nicht weiter, das sollte er langsam einsehen. Vielleicht kommt er noch zur Einsicht, vermutlich nicht, er ist bis heute stabil geblieben.
Dann hat er noch ein paar Jährchen vor sich...


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16.05.2021 um 15:14
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Er hätte einen Deal machen müssen bzw. sein Anwalt.
Wie hätte denn dieser Deal ausschaun sollen? :D

Du weißt aber schon, dass es an deutschen Gerichten keine Deals gibt, oder?


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16.05.2021 um 16:54
Zitat von emzemz schrieb:Du weißt aber schon, dass es an deutschen Gerichten keine Deals gibt, oder?
Schon gar nicht bei Kapitalverbrechen wie Tötungsdelikten.

Unter bestimmten sehr engen Voraussetzungen kann es aber eine Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten geben. Meist kommt es dazu in komplizierten Wirtschaftsstrafverfahren, um die Beweisaufnahme nicht in extenso auszudehnen und einen jahrelangen Prozess zu vermeiden.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 257c Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten

(1) Das Gericht kann sich in geeigneten Fällen mit den Verfahrensbeteiligten nach Maßgabe der folgenden Absätze über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen. § 244 Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Gegenstand dieser Verständigung dürfen nur die Rechtsfolgen sein, die Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse sein können, sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen im zugrundeliegenden Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten. Bestandteil jeder Verständigung soll ein Geständnis sein. Der Schuldspruch sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung dürfen nicht Gegenstand einer Verständigung sein.

(3) Das Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verständigung haben könnte. Es kann dabei unter freier Würdigung aller Umstände des Falles sowie der allgemeinen Strafzumessungserwägungen auch eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Verständigung kommt zustande, wenn Angeklagter und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen.

(4) Die Bindung des Gerichtes an eine Verständigung entfällt, wenn rechtlich oder tatsächlich bedeutsame Umstände übersehen worden sind oder sich neu ergeben haben und das Gericht deswegen zu der Überzeugung gelangt, dass der in Aussicht gestellte Strafrahmen nicht mehr tat- oder schuldangemessen ist. Gleiches gilt, wenn das weitere Prozessverhalten des Angeklagten nicht dem Verhalten entspricht, das der Prognose des Gerichtes zugrunde gelegt worden ist. Das Geständnis des Angeklagten darf in diesen Fällen nicht verwertet werden. Das Gericht hat eine Abweichung unverzüglich mitzuteilen.

(5) Der Angeklagte ist über die Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gerichtes von dem in Aussicht gestellten Ergebnis nach Absatz 4 zu belehren.



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16.05.2021 um 20:57
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Vielleicht kommt er noch zur Einsicht, vermutlich nicht, er ist bis heute stabil geblieben.
Das wird er seiner Frau nicht antun. Er hält nicht nur seine Fassade aufrecht, sondern auch ihre.


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18.05.2021 um 14:22
Die Kinder werden nicht erwähnt. Sollte das wieder vorkommen werden Maßnahmen ergriffen

Das Verhalten der Frau spielt in dem Fall keine Rolle.
Sich Gedanken zu machen wie sie sich zu verhalten hat gegenüber anderen steht uns nicht zu.


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16.08.2021 um 10:49
Nachdem die Moderation den Thread geöffnet hat, scheint es Neuigkeiten zu geben. Die Offenbacher Presse berichtete bereits vor zwei Wochen:Neuer Hoffnungsschimmer für Andreas Darsow . Die Hoffnung besteht in einem Zivilprozess gegen Darsow, denn
„In dem Prozess muss die Schuld erneut komplett bewiesen werden“, berichtet Anja Darsow.
Angestrengt wied dieser Prozess wohl von Astrid Tolls Vormundschaft, nachdem man zwölf Jahre die Füße stillgehalten hat und Darsow alle juristischen Patronen verschossen hat. Der Artikel ist wieder einmal sehr aus Sicht der Darsows geschrieben.

Nicht erwähnt wird, was mich am meisten interessieren würde: ob Astrid Toll wirklich pro bono durch einen ehemaligen Verteidiger Darsows vertreten wird, wie hier im Forum vor Monaten gemunkelt wurde. Wir werden sehen.


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16.08.2021 um 12:09
Ich zitier mal, was da zu dem Schmerzensgeld/Schadensersatz geschrieben steht:
Und nun? Hoffnung gibt den Darsows eine Zivilklage. Wie Anja Darsow berichtet, habe die Vormundschaft, in diesem Fall das Land Hessen, der in der Tatnacht schwer verletzten Tochter des ermordeten Nachbarehepaares auf Schadensersatz beziehungsweise Schmerzensgeld geklagt. Die Klage sei erst eingereicht worden, nachdem das Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt worden war. „In dem Prozess muss die Schuld erneut komplett bewiesen werden“, berichtet Anja Darsow. Sie schätzt, dass es im Herbst losgehen könnte.
Mag da vielleicht mal ein Jurist die Hintergründe ein wenig laienverständlich aufdröseln? So z.B., warum kommt es denn jetzt erst zu einer diesbezüglichen Klage, ist doch das Urteil längst rechtskräftig? Ich denke mal, ich bin hier nicht der einzige User, der dem nicht folgen kann.


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16.08.2021 um 12:37
Offensichtlich hat das Land Hessen, nicht zuletzt aus Kostengründen, die Entscheidung über Darsows Verfassungebeschwerde gegen die Ablehnung seines Wiederaufnahmeantrages abgewartet. Man wollte ganz auf Nummer sicher gehen.

Wir wissen nicht, seit wann die Ziviklage des Landes Hesssen rechtshängig ist, das kann ja schon seit Monaten sein, auch wenn die Öffentlichkeit davon erst jetzt erfährt.
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:Nicht erwähnt wird, was mich am meisten interessieren würde: ob Astrid Toll wirklich pro bono durch einen ehemaligen Verteidiger Darsows vertreten wird, wie hier im Forum vor Monaten gemunkelt wurde. Wir werden sehen.
Sollte mich sehr wundern, wenn das der Fall wäre. Das Land Hessen als Vormund von Astrid Toll ist natürlich in der Lage, die Anwaltskosten zu zahlen. Und sollte Hessen bzw. Astrid Toll den Prozess gewinnen, wonach es aussieht (immerhin hat man das gut begründete rechtskräftige Strafurteil zur Seite, welches Darsows Schuld feststellt), muss Darsow ja dem Land die Anwaltskosten erstatten, wie immer, wenn man einen Zivilprozess verloren hat.


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16.08.2021 um 12:42
PS: Möglich ist natürlich auch, dass das Land Hessen für Astrid Toll zunächst Prozesskostenhilfe beantragt hat, weil Astrid selbst kaum nennenswerte Einnahmen haben dürfte bzw. von ihren Eltern womöglich sehr wenig geerbt hat. Eventuell hat man dann erst die Entscheidung des Gerichts über den PKH-Antrag abgewartet, bevor man endgültig Klage erhoben hat.

Sollte Astrid PKH bekommen haben, bezahlt insoweit der Staat dann ihre Anwaltskosten. Der Prozessverlierer muss diese Kosten natürlich trotzdem erstatten.


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16.08.2021 um 13:10
@Andante

Nur um es nochmal festzuhalten, wenn du also schreibst:
... immerhin hat man das gut begründete rechtskräftige Strafurteil zur Seite, welches Darsows Schuld feststellt ...
folgre ich daraus, dass diese Aussage:
„In dem Prozess muss die Schuld erneut komplett bewiesen werden“, berichtet Anja Darsow.
nicht richtig ist. Ist ja schließlich ein Zivilprozess.


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16.08.2021 um 13:37
@emz

Ja, natürlich muss im Zivilprozess der Kläger beweisen, dass sein Anspruch besteht. Der Kläger muss also zunächst die Fakten benennen, aus denen er seinen Anspruch herleitet. Hat er das schlüssig gemacht, muss nun der Beklagte seinerseits dagegenhalten und sagen, was an den vom Kläger dargelegten Fakten nicht stimmt und warum deshalb der Anspruch nicht besteht.

Hier reicht es also zunächst, dass die Klägerin Astrid Toll bzw. ihr Vormund zur Begründung ihres Schadensersatz- und Schmerzensgeldanpruchs die Tatsachenfeststellungen aus dem Strafurteil abschreibt. Daraufhin muss nun Darsow darlegen, was an diesen Tatsachenbehauptungen der Klägerin falsch sein soll. Kann er das nicht, gilt als zugestanden, was die Klägerin an Tatsachen behauptet hat, und damit ist ihr Anspruch begründet.

Frau Darsow irrt, wenn sie glaubt, das Zivilgericht werde noch mal von Amts wegen alles ermitteln. Das tut es nicht. Der lei war ja schon in einigen Kriminalfällen beim nachfolgenden Zivilprozess so, siehe Ursula Herrmann, Benedikt Toth.


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16.08.2021 um 14:38
Nachtrag: Wenn im Zivilprozess also die Klägerin Astrid T. bzw. ihr Vormund, gestützt auf das Strafurteil, beispielsweise behaupten würden, dass Darsow mit seinem Firmen-PC nach Bauanleitungen für Schalldämpfer gesucht hat oder dass er dabei beobachtet wurde, wie er den PC unbrauchbar gemacht hat, und dafür als Beweismittel die Zeugen aus dem Strafverfahren benennen und die IT-Gutachten aus dem Strafverfahren vorlegen würden, reicht es für den Beklagten Darsow nicht, dazu einfach zu schweigen.

Schweigen konnte er als Angeklagter. Aber als Beklagter im Zivilprozess muss er den Vortrag des Gegners durch eigenen substantiierten wahrheitsgemäßen (!) Sachvortrag erschüttern und hierfür dann eigene Beweismittel benennen. War er nicht selber dabei, aber auch nur dann, darf er den Vortrag von Astrid T. mit Nichtwissen bestreiten. Dann würde das Zivilgericht die von der Klägerin benannten und ggf. auch die vom Beklagten Darsow gegenbeweislich benannten Zeugen zu einem Beweisaufnahmetermin laden und dann vernehmen. Anders als im Strafverfahren würde das Zivilgericht grundsätzlich keine anderen als die von den Parteien benannten Zeugen laden.

Schweigt Darsow hingegen zu allem, was die Klägerin vorträgt, sagt er also wie damals als Angeklagter gar nichts dazu, hat er schon verloren. Denn dann gilt nach der Zivilprozessordnung ohne weiteres und ohne Beweisaufnahme als zugestanden, was die Klägerin an tatsächlichen Umständen zur Tat und zum Tathergang vorgetragen hat. Darsows Täterschaft gälte damit prozessual als festgestellt. Es wäre also sehr dumm von ihm, in diesem Zivilprozess zu schweigen. Er muss als Beklagter vielmehr ihm günstige Tatsachen vorbringen, um den Klageanspruch abzuwehren.

Gelingt es nicht, ausreichende Tatsachen vorzutragen und Beweismittel zu benennen, die den Sachvortrag der Klägerin erschüttern, oder gelingt es nicht, nach einer Beweisaufnahme mit den von den Parteien benannten Zeugen das Gericht von der Nichttäterschaft Darsows zu überzeugen, wird Darsow vom ZivilgerichtIch zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden. Ich glaube nicht, dass Frau Darsow diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess bisher in aller Deutlichkeit klar ist. Viele achten nicht ausreichend auf den Unterschied zwischen dem Amtsermittlungsgrundsatz im Strafverfahren und der im Zivilprozess geltenden sog. Parteimaxime, wie die Diskussion im Fall Ursula Herrmann gezeigt hat.

Unabhängig davon hat Frau Darsow eines offenbar nicht auf dem Schirm: Selbst wenn ihr Mann, was unwahrscheinlich ist, im Zivilprozess gewinnen würde, wäre er damit kein freier Mann. Das rechtskräftige Strafurteil, aufgrund dessen er in Haft sitzt, bestünde ja weiter, die Haft würde also fortdauern.

Das Strafurteil bekommt er sowieso nicht mit dem Zivilurteil aus der Welt, sondern nur mit einem erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag.


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16.08.2021 um 14:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Strafurteil bekommt er sowieso nicht mit dem Zivilurteil aus der Welt, sondern nur mit einem erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag.
Mit einem erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag UND dann natürlich dem erforderlichen Freispruch im wiederaufgenommenen Strafverfahren, wollte ich sagen.


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16.08.2021 um 16:39
@Andante
Und wie war das im Fall Harry Wörz?

Bei dem Zivilprozess wegen dem Anspruch auf Schmerzensgeld/Unterhalt etc wurde er doch im Ergebnis dann freigelassen und freigesprochen, wenn ich mich richtig erinnere und das obwohl er rechtskräftig verurteilt war und die Wiederaufnahme gescheitert ist.

Der Richter benannte sogar den vermutlich schuldigen Täter, hat ihn aber selbstverständlich nicht verurteilt, weil es ja um einen Zivilprozess gegen Harry Wörz ging.

Als Laie wie mich, kann ich mir nicht ganz zusammen reimen wie das zusammen passt, mit deinen ausführlichen Ausführungen eben.


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Doppelmord Babenhausen

16.08.2021 um 16:52
Zitat von ForesterForester schrieb:Und wie war das im Fall Harry Wörz?
Kannst du hier nachlesen:
Wikipedia: Harry Wörz
Wiederaufnahmeverfahren

Im Oktober 2001 stellte Wörz beim Landgericht Mannheim einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Dieser wurde abgelehnt, wogegen er Beschwerde einlegte. Am 30. November 2001 ordnete das Oberlandesgericht Karlsruhe die Prüfung des Falls und Wörz' vorläufige Entlassung aus der Haft an. Im März 2004 lehnte das Landgericht Mannheim ein Wiederaufnahmeverfahren erneut ab. Auch dagegen legte Wörz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde ein. Dieses verfügte nunmehr die Wiederaufnahme des Verfahrens. Der neue Prozess begann am 30. Mai 2005. Nach 19 Verhandlungstagen wurde Wörz am 6. Oktober 2005 „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen.

Im Oktober 2006 hob der Bundesgerichtshof den Freispruch auf.[4] Daraufhin begann am 22. April 2009 ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Mannheim, das am 22. Oktober 2009 wiederum mit Freispruch endete.[5][6] Die Kammer hielt es für wahrscheinlich, dass der damalige Geliebte der Frau der Täter sei. Bei der Urteilsfindung spielten gravierende Ermittlungsfehler von Polizei und Staatsanwaltschaft eine Rolle, die im Ergebnis zu der Verurteilung im ersten Verfahren geführt hatten. Das Urteil wurde zunächst nicht rechtskräftig, da der anwaltliche Vertreter der Nebenklage und die Staatsanwaltschaft Revision einlegten.[7] Diese wurde vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 15. Dezember 2010 verworfen,[8] womit Wörz rechtskräftig freigesprochen ist.[9][10] Am 14. Januar 2013 stellte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sämtliche Ermittlungen ein. Für einen anderen Täter gebe es keinen Anfangsverdacht, teilte die Behörde mit.[11]



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