jaska schrieb:Nur hatten die Unterstützer irgendwie voller Hoffnung auf diesen Prozess verwiesen und die zeitliche Korrelation (Ausschöpfung der anderen Rechtsmittel auf Seiten Darsows sowie die so späte Anstrengung eines Zivilprozesses) legt halt nahe, dass eventuell doch die Initiative von Darsow ausging.
Wie gesagt, an ein einvernehmliches Vorgehen zwischen dem Land Hessen und den Darsows, was die Zivilklage betrifft, glaube ich nicht im Entferntesten. Dass aber zumindest Frau Darsow diese Klage nun als Gelegenheit für ihren Mann betrachtet, doch noch seine Unschuld zu beweisen, will ich gerne glauben. Ich hoffe nur, dass sie uneigennützige Berater an ihrer Seite hat, die ihr insoweit Chancen und Risiken ganz klar vor Augen stellen und ihr keine unberechtigten Hoffnungen machen.
Es ist irgendwie Mode geworden, dass man meint, rechtskräftig zu Ungunsten eines Täters abgeschlossene Strafverfahren „irgendwie“ noch Jahre später „mittels Zivilprozess“ neu aufrollen zu können. Der Glaube ist aber falsch. So was klappt höchst selten. Der Fall Toth passt nicht, weil der Beklagte Benedikt Toth das Ergebnis, dass er verloren hat, ja so wollte, um seinen eigenen Erbteil für seinen Bruder zu retten. Der Fall Herrmann passt nicht, weil dort der Bruder des Opfers, der Kläger, letztlich seine Klage aus ganz anderen Gründen verlor, die mit der Schuldfrage des Beklagten nichts zu tun hatten.
Lediglich im Fall Harry Wörz verloren die klagenden Eltern des Opfers den (ernstgemeinten, sie hielten Wörz wirklich für den Täter) Zivilprozess, weil das Gericht hinreichende Zweifel an der Schuld (Täterschaft) des Beklagten Harry Wörz hatte. Dort hatte der Beklagte Wörz aber auch entsprechend vorgetragen.
Harry Wörz nutzte das Ergebnis der Beweisaufnahmde des Zivilprozesses sodann für einen erstmaligen Antrag auf Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozesses. Der Antrag hatte Erfolg, der Strafprozess wurde wieder aufgenommen und Wörz dort am Ende freigesprochen.
Das ist der einzige mir bekannte Fall, wo die in einem Zivilprozess erzielten Ergebnisse einem rechtskräftig verurteilten Straftäter geholfen haben, am Ende einen strafrechtlichen Freispruch zu erzielen.