Doppelmord Babenhausen
09.12.2021 um 11:20Benecke sollte sich nicht über Dinge auslassen, von denen er offenbar nichts versteht.
Was als Beweismittel im Strafprozess zugelassen ist, steht abschließend geregelt in der Strafprozessordnung. Und diese Beweismittel sind Zeugen, Sachverständige, richterlicher Augenschein, Urkunden und - in gewisser Weise - Einlassung des Angeklagten.
In der StPO steht aber nichts davon, dass Schmauchspuren Beweismittel oder keine Beweismittel sind. Was Benecke möglicherweise meint, ist, dass die Methoden, mit denen Sachverständige die Schmauchspuren untersucht haben, bzw. ihre Analysen irgendwie fehlerhaft sind. Was an diesen Analysemethoden aber falsch war und weshalb die Schlussfolgerungen der Sachverständigen fehlerhaft sein sollen, das sagt Benecke lieber nicht.
Die Richter jedenfalls fanden in der Hauptverhandlung die eingehenden Ausführungen der Sachverständigen zu den Schmauchspuren überzeugend. Und das haben sie auch sehr ausführlich und für jedermann nachvollziehbar ins Urteil geschrieben.
Was als Beweismittel im Strafprozess zugelassen ist, steht abschließend geregelt in der Strafprozessordnung. Und diese Beweismittel sind Zeugen, Sachverständige, richterlicher Augenschein, Urkunden und - in gewisser Weise - Einlassung des Angeklagten.
In der StPO steht aber nichts davon, dass Schmauchspuren Beweismittel oder keine Beweismittel sind. Was Benecke möglicherweise meint, ist, dass die Methoden, mit denen Sachverständige die Schmauchspuren untersucht haben, bzw. ihre Analysen irgendwie fehlerhaft sind. Was an diesen Analysemethoden aber falsch war und weshalb die Schlussfolgerungen der Sachverständigen fehlerhaft sein sollen, das sagt Benecke lieber nicht.
Die Richter jedenfalls fanden in der Hauptverhandlung die eingehenden Ausführungen der Sachverständigen zu den Schmauchspuren überzeugend. Und das haben sie auch sehr ausführlich und für jedermann nachvollziehbar ins Urteil geschrieben.