Mr.Stielz schrieb:Wohnzimmer zumeist Richtung Süden
Und die Terrasse. So auch hier: Die Terrassen liegen nach Süden zur Friedrich-Ebert-Straße. Die Eingänge zu den Häusern liegen im abgeschiedeneren Bereich hinter den Häusern, wo nur ein Stichweg entlangführt. Grund für diese Ausrichtung ist, dass dies die nach Norden gelegene Seite ist.
Hier die Nordseite mit den Haustüren. Rechts von Anja Darsow (im Hintergrund sieht man ihre Haustür) wohnten die Tolls.
Spoiler
Quelle s. Video im wiki zum FallDie Tolls haben ihre Haustür nicht genutzt. Sie hatten eine Souterraintür auf der Südseite (zur Friedrich-Ebert-Straße). Sie nutzten nur diesen Ein- und Ausgang. Der Bereich wurde durch Lampen mit Bewegungsmelder ausgeleuchtet. Der Bewegungsmelder war zur Tatzeit abgeklebt.
Der Täter wartete an dieser Souterraintür morgens um vier Uhr auf K. Toll, er wartete nicht bei der eigentlichen Haustür auf der anderen Seite, er drang auch nicht einfach ins Haus ein, wie man es wohl beim Klllerkommando der Hells Angeles erwarten würde.
Andreas Darsow hat in seiner Vernehmung angegeben, über den genutzten Eingang Bescheid gewusst zu haben (lässt sich ja als direkter Nachbar auch schlecht leugnen).
Der Täter wusste, dass Herr Toll um vier Uhr erscheinen würde und er wartete zur richtigen Zeit auf der richtigen Seite des Hauses. Herr Toll schöpfte auch von drinnen keinen Verdacht, weil etwa Licht draußen anging, denn Andreas Darsow hatte den Bewegungsmelder abgeklebt, bevor er sich für sein Tötungsvorhaben direkt in dem von Bewegungsmelder erfassten Bereich postierte.
Der Täter betrat nach dem Mord an Klaus Toll das Haus und tötete Petra Toll (im Bett liegend) im oberen Stockwerk. Astrid Toll schlief im Dachgeschoss, auch dort ging der Täter noch extra hoch, um sie (im Bett liegend) ebenfalls hinzurichten.
Die Leiche von Petra Toll zeigte keine Abwehrspuren und der Tatort kein dynamisches Geschehen mit Bewegung.
@Nightrider64 hatte darauf hingewiesen, dass die Kugel einen auf dem Kopfkissen liegenden Kopf durchbohrte, die Augen des Opfers waren geschlossen.
Es ergibt sich insgesamt nach Auswertung der Szenerie das Bild eines schlafenden Opfers.
Zusammenfassend ist es berechtigt, beim Täter sowohl von näheren Kenntnissen der Lokalitäten und Gewohnheiten im Haus der Tolls auszugehen als auch von Heimtücke im Fall Petra Toll.
Der BGH sah das bekanntlich auch nicht anders, es wurde Revision eingelegt, diese wurde verworfen.
cododerdritte schrieb:D.h. ein Gericht muss immer Schlußfolgerungen aus den ihm vorgelegten Beweisen und Indizien schließen. Allerdings sind das BEGRÜNDETE Schlußfolgerungen, und damit eben nicht einfach Mutmaßungen.
Begründete
und logische Schlussfolgerungen. Der BGH prüft auch die Verletzung von Denkgesetzen. Offensichtliche Unrichtigkeiten wie Schreibfehler können jederzeit berichtigt werden, über so etwas muss man sich hier nicht unterhalten.