Doppelmord Babenhausen
15.11.2019 um 17:26Tiho schrieb:Den erwähnten Laptop untersuchte er auf Wunsch der Verteidigung auf den Benutzernamen des Angeklagten.Aus dem Urteil:
Auch soweit nach Angaben des Sachverständigen Sack auf dem Laptop des Administrators K. (,,AUM13") ein Benutzerkonto mit der Kennung „ADarsow" festgestellt worden sei, komme dies zweifelsfrei_ebenfalls nicht fiir den fraglichen Zugriff in Betracht, da auf diesem Laptop zum fraglichen Zeitpunkt seit dem 09.05.2008 das Betriebssystem „Windows Vista" installiert gewesen sei und daher bei einem Internetzugriff einen anderen ,,user-agent-string" erzeuge, als der auf dem Server der Internetseite "www.silencer.ch" mitprotokollierte. Daraus folgt zur Überzeugung der Kammer, dass es auch insoweit sehr unwahrscheinlich ist, dass ein anderer „interner" Rechner bei dem Zugriff und Ausdruck genutzt wurde, da alle anderen Rechner der Firma Aumann nach den Angaben des Sachverständigen Sack nicht dieselbe Konfiguration wie der Rechner des Angeklagten haben bzw. nicht am 18.02.2009 den re1evanten Zugriff vorgenommen haben können.
Also: Der Laptop des Admin hatte das Betriebssystem Vista. Auf die Silencer-Seite wurde nicht mit diesem Betriebssystem zugegeriffen, schon gar nicht am 18.09.08. Vielmehr wurde am fraglichen Tage nachweislich von einem Rechner der Firma Aumann aus auf diese Seite zugegriffen. Laut Urteil waren an diesem Tage von allen 24 Rechner der Firma überhaupt nur 6 im Internet. Es konnte nachgewiesen werden, dass von diesen 6 Rechnern nur vom Rechner des AD aus die Silencer-Seite aufgerufen wurde.