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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

17.11.2019 um 11:41
Zitat von soomasooma schrieb:Ich gestehe, dass ich auch viele der über 22.000 Beiträge ausgelassen habe und mich erst "reinhängen" wollte, wenn ich zumindest das Urteil gelesen und annahmsweise verstanden habe, dann das Strate-Material.
Ist ja grundsätzlich kein schlechter Ansatz :-D

Manche kommen dann aber auf die Spur dass das Urteil falsch sei, weil es stilistisch fragwürdig ist und Rechtschreib- sowie andere Leichtsinnsfehler aufweist.


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17.11.2019 um 11:53
Ich bin immer wieder erstaunt, wie subjektiv hier Zeiträume gewertet werden.

15 Minuten nach einem Telefonat sind hier so kurz, dass man es direkt mit dem Telefonat in Verbindung bringt und ein aufstehen zwischendurch ausgeschlossen ist.




Mich würde immer noch interessieren, wieviele von den über 200 Aufrufen der Seite im Umfeld des Tatortes auch gedruckt wurden.


Ich bin im übrigen entsetzt, wieviele so eine Seite aufrufen. Stelle mir aber auch die Frage, was vielleicht da sonst noch drauf war, was vielleicht interessant war.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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17.11.2019 um 13:22
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Ich bin im übrigen entsetzt, wieviele so eine Seite aufrufen. Stelle mir aber auch die Frage, was vielleicht da sonst noch drauf war, was vielleicht interessant war.
Wayback hat mehrere Archive der Website:
https://web.archive.org/web/20061004054034/http://silencer.ch/


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17.11.2019 um 14:55
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:15 Minuten nach einem Telefonat sind hier so kurz, dass man es direkt mit dem Telefonat in Verbindung bringt und ein aufstehen zwischendurch ausgeschlossen ist.
Ich hätte mit ca. 10 Minuten gerechnet, bis man sich eingelesen hat. Und vorher hat er wahrscheinlich erst mal ein paar andere Seiten angeklickt, wo er nicht fündig wurde.


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17.11.2019 um 14:55
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Nightrider64 schrieb:
Du machst einen Denkfehler.
Dann haben wir uns missverstanden. Ich gehe davon aus, DASS bei dem Telefonat die Nachbarn Thema waren und er daraufhin usw.
Eben das ist ja der Denkfehler. Darauf kommt es überhaupt nicht an, weil man das eh nie beweisen könnte und es ebenso logisch wäre, hätte man sich an die Thematik dieses einen Gespräches an dieem einen Tag überhaupt nicht mehr erinnern können.


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17.11.2019 um 15:05
Zitat von falstafffalstaff schrieb:stilistisch fragwürdig
Ist es - ich versuche, wertefrei zu filtern ;)
Habe das kommentierte PDF, werde auch ne Menge Fragen haben, der Zettel ist schon lang.
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Ich bin im übrigen entsetzt, wieviele so eine Seite aufrufen.
Wer hier z.B. nicht nur liest, sondern auch nachforscht und nachliest und das einfach so per Google, dürfte auch einen seltsamen Verlauf haben. Das würde ich nicht so werten, als ob da immer ein direkter Plan hintersteckt.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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17.11.2019 um 15:15
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Ich bin im übrigen entsetzt, wieviele so eine Seite aufrufen.
Wieso denn - Sportschützen, Jäger etc.
Viele verschiedene IP-Adressen heisst nicht dass ebensoviele verschiedene Menschen darauf zugegeriffen haben.


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17.11.2019 um 15:18
@Tiho
Keiner der Genannten dürfte Interesse an einem DIY-Schalldämpfer haben und eine entsprechende Bauanleitung ausdrucken.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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17.11.2019 um 15:32
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Keiner der Genannten dürfte Interesse an einem DIY-Schalldämpfer haben und eine entsprechende Bauanleitung ausdrucken.
Aha und daher hat der Autor die Seite erstellt, weil es niemanden interessiert.


https://web.archive.org/web/20130618141518/http://www.silencer.ch/petsd.pdf

https://web.archive.org/web/20061229195125/http://www.silencer.ch/silencer.pdf

Daher gibt es auch so wenige Videos dazu.
https://www.google.com/search?tbm=vid&q=suppressor&spell=1&sa=X


Leider liegt mir nicht die "originale" petsd.pdf vor. Das was wayback archviert hat sind 2 A4 Seiten Text.
In der silencer.pdf ist ein Foto einer auf einem Gewehrlauf aufgeschraubten PET Flasche zu sehen,
S.15.


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17.11.2019 um 16:01
Zitat von soomasooma schrieb:Meine Bewunderung. Die muss man hier sehr aufmerksam herausfiltern, find ich.
Nein, das ist einfach der übliche Urteilsaufbau, den natürlich jeder Strafrichter, auch der Revisionsrichter, kennt.

In Teil eins wird das Geschehen so geschildert, wie es die Mitglieder der Strafkammer für erwiesen angesehen haben, also im Indikativ. Daher liest es sich so, als wäre das Gericht dabeigewesen. Das war es natürlich nicht, aber diesen Geschehensablauf hat das Gericht aufgrund der Hauptverhandlung eben als bewiesen erachtet und schildert ihn daher als Tatsache(n).

In Teil zwei des Urteils kommt dann die Beweiswürdigung des Gerichts. Dort steht also im einzelnen, wie das Gericht auf den als Tatsache geschilderten Geschehensablauf gekommen ist, auf welche Beweise es sich diesbezüglich gestützt hat etc. Teil zwei des Urteils ist also quasi die Erklärung bzw. Erläuterung für Teil eins.


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17.11.2019 um 16:40
@Andante
Es ging mir nicht um den Aufbau, der ist auch klar, sondern um den Stil, der teilweise irgendwie alles andere als prosaisch ist und auf mich etwas befremdlich wirkt. Aber ich werde mich nicht beirren lassen. ;)


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18.11.2019 um 18:58
Zitat von jaskajaska schrieb am 27.09.2019:Strates Erwiderung wirkt trotzig und stur. Klingt für mich irgendwie so, als wäre man für die nächste Instanz schon bereit und warte jetzt nur noch auf die sichere Ohrfeige in Form der abschließenden Ablehnung des Gerichts.
Ich habe mir Strates Beschwerdebegründung vom 12.09.19 durchgelesen.

Strate hat mMn. -rein juristisch betrachtet- in einem Punkt eventuell recht. Und da kann ich dann auch ein bisschen verstehen, dass er auf seinem Standpunkt beharrt und eine konkrete Erwiderung zu seinen Argumenten verlangt. Das bringt ihn aber nicht weiter.

Soweit er bemängelt, das LG Kassel habe sich nicht mit vorgetragenen neuen Tatsachen auseinandergesetzt, stimmt dies, da das LG das Vorliegen neuer Anknüpfungstatsachen bereits grundsätzlich mit dem Hinweis verneint hat, dass es sich dabei abermals um Beschusstests handelt.

Aber reicht das wirklich? Müsste man nicht doch genauer hinsehen und prüfen, ob eine Neuheit auch bei gleicher Art der Beweise dadurch gegeben ist, dass die alten nicht richtig oder nicht vollständig angesehen wurden bzw. durch eine weitere Testreihe mit anderer Anordnung widerlegt wurden (so Strates Argumentation) und das Gericht deshalb zu einer Fehlinterpretation (bzgl. der Bauschaumverteilung als weiteres Indiz für die Verwendung eines entsprechenden Schalldämpfers) kam? Muss das Gericht bei so einem Sachverhalt neue Tatsachen in Betracht ziehen und diese entsprechend auf Geeignetheit prüfen? Ich meine ja.

Strate verweist da zu Recht auf den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16.05.2007 – 2 BvR 93/07.
„… wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihnen vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (….). Nichts anderes gilt für den Fall, dass ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsfeststellung unvertretbar eng auslegt oder faktisch entsprechend verfährt (…).

An der Entscheidung des Landgerichts Köln hatte es alsdann folgendes moniert:
„Der Beschwerdeführer hat - mit neuen Tatsachen unterlegt - geltend gemacht, dass sich die von der erkennenden Strafkammer des Landgerichts Aachen festgestellte Schussreihenfolge nicht halten lasse. Der erste Schuss könne nicht in den Rücken des Opfers eingedrungen sein. Würde diese Behauptung zutreffen, hätte dies die Konsequenz, dass sich die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Mordes mit der Begründung des Landgerichts Aachen nicht mehr halten ließe, da dieses gerade wegen des Schusses in den Rücken eine Heimtücke angenommen hat. Das Landgericht Köln hat im Wiederaufnahmeverfahren dieses Vorbringen aber lediglich unter dem Gesichtspunkt gewürdigt, dass die benannten Sachverständigen keine neuen Beweismittel seien. Eine Prüfung des Vortrages des Beschwerdeführers, ob dieser auch neue Tatsachen enthält, hat das Landgericht nicht angestellt. Es hat damit den Vortrag des Beschwerdeführers nur einer unzulänglichen Bewertung zugeführt und mit der Nichtberücksichtigung des Gesichtspunkts, der Vortrag des Beschwerdeführers enthalte auch diesbezüglich neue Tatsachen, das Rechtsschutzbegehren des Beschwerdeführers nicht in dem gebotenen Maße erfasst. Damit aber ist das Wiederaufnahmeverfahren in einem zentralen Punkt entwertet worden, so dass dem Beschwerdeführer ein effektiver Rechtsschutz nicht zu Teil wurde.“
Quelle: https://strate.net/verfahren/wiederaufnahmeverfahren-fuer-andreas-darsow/

Das Gericht hätte also die Tatsachen auf ihre Beweiskraft (Geeignetheit) prüfen müssen. Hier ist die behauptete Tatsache, dass
eine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche bei der Tat nicht zum Einsatz gekommen ist.

Das ist natürlich durch die Sachverständigen und den neuen Beschusstest erstens nicht nachgewiesen worden, zweitens bliebe immer noch der Bauschaum am Tatort. Irgendwas Selbstgebasteltes als Schalldämpfer mit Bauschaum gefüllt, wäre immer noch hochwahrscheinlich und würde die tragenden Schuldfeststellungen um die Internetrecherche bestehen lassen. Das Strafgericht wäre zum gleichen Ergebnis gekommen, wenn es die Art der Schalldämpferkonstruktion offengelassen hätte. Die Bauschaumverteilung war nur ein Zusatzindiz.

Im Ergebnis würde sich also nicht ändern, aber mMn ist es zu bemängeln, hier neue Tatsachen zu verneinen und darauf nicht weiter einzugehen. Da die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main darauf wieder nicht konkret eingegangen ist und auch nicht auf den von ihm zitierten Beschluss des BVerfG, kann ich Strates Unmut über "formelhaftes Zitieren von Kommentarstellen" ein wenig verstehen. Er dringt mit seinen Beweisen ja nicht durch, aber auf sein Vorbringen eingehen müsste man zumindest.


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19.11.2019 um 23:54
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Im Ergebnis würde sich also nicht ändern, aber mMn ist es zu bemängeln, hier neue Tatsachen zu verneinen und darauf nicht weiter einzugehen.
Also neue Tatsachen ja, aber geeignet im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO nein meinst du, womit im Ergebnis keine ausreichenden Wiederaufnahmegründe vorliegen. Juristisch kann man da jetzt allerlei Kämpfe in Bezug auf die beste Argumentation ausfechten, die praktisch aber am Ergebnis nichts ändern.

Insgeheim vermute ich ja, dass das erstinstanzliche Wiederaufnahmegericht und die StA sowieso wissen, dass Strate bis zur letzten Instanz geht. Was die erste Instanz entscheidet, ist daher, was sie auch genau weiß und gedanklich vorwegnimmt, eh nicht das letzte Wort, es wird darauf ankommen, was jetzt das OLG und, wenn dieses ebenfalls zu Ungunsten von Darsow entscheidet, das Bundesverfassungsgericht sagt.

Es gibt halt Rechtsuchende, die wollen es wissen, egal, was es kostet, und die ruhen nicht eher, als bis der höchste Ringrichter sagt, was Sache ist (was dann nicht immer richtig sein muss, aber nach dem höchsten Ringrichter ist nun mal Ruhe im Karton).


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20.11.2019 um 15:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also neue Tatsachen ja, aber geeignet im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO nein meinst du, womit im Ergebnis keine ausreichenden Wiederaufnahmegründe vorliegen.
Ich bin mir nicht sicher. Eigentlich handelt es ja um ein reines Gegengutachten und Beschusstests wurden nun mal schon gemacht. Nach der Entscheidung des BverfG könnte Strate aber recht haben, die Behauptung, dass die Schusskanalhypothese widerlegt wurde, wäre nach diesem Beschluss nicht einfach ein Berufen auf eine fehlerhafte Beweiswürdigung, sondern eine neue Tatsache, die konkret und als zutreffend unterstellt, gedanklich in die Urteilsgründe eingefügt werden müsste, um dann zu gucken, ob das Urteil dadurch erschüttert wird.

In etwas abgespeckter Version hat das LG Kassel dies allerdings getan:

Gesamtbetrachtung

(Quelle zum Beschluss s. Homepage RA Strate, oben verlinkt)

Ein WAA kann nicht auf behauptete sachlich-rechtliche Fehler wie eine fehlerhafte Beweiswürdigung gestützt werden oder wie ein nachgeschobener Beweisantrag zu etwas Bekanntem behandelt werden.
fehlerhafte Beweiswrdigung

(Quelle: Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. vom 19.09.2019, Homepage RA Strate)

Das BVerfG weicht diesen Grundsatz wieder etwas auf. In dem dortigen Fall wurden Gegenbehauptungen zu Feststellungen der Strafkammer zu neuen Tatsachen erklärt.
Wie weit die aufgestellten Maßgaben bei dort abweichender Fallkonstellation (dort ging es bei unterstellter zutreffender Beweisbehauptung wirklich um etwas Erhebliches, nämlich um Mord oder nicht Mord, hier geht’s ja bei genauer Betrachtung nur um die Art oder Bauweise eines Schalldämpfers) zu übertragen sind, wird das OLG vielleicht ausführen.

Ich hätte mir vom LG schon die zusätzliche Auseinandersetzung erwartet, dass und warum die Schusskanalhypothese zutreffend oder unzutreffend bzw. unerheblich ist für den Schuldspruch. Aber es ist richtig, das würde am Ergebnis nichts ändern.


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26.11.2019 um 23:17
@Deus_Ex_Machin
Hilfe , daß ist ja echt makaber.
also Augen auf , bei der Suche nach einer Pflegekraft und imner drauf achten, dass die Fachkraft auch ausreichend Schlaf bekommt.


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27.11.2019 um 06:03
Zitat von soomasooma schrieb am 17.11.2019:Wer hier z.B. nicht nur liest, sondern auch nachforscht und nachliest und das einfach so per Google, dürfte auch einen seltsamen Verlauf haben. Das würde ich nicht so werten, als ob da immer ein direkter Plan hintersteckt.
Auf den merkwürdigsten Seiten ist wohl jeder schon mal gelandet, da hast du Recht. Selbst ich war auf so einer Seite als ich stümperhaft nach einem ENDschalldämpfer fürs Auto gucken wollte. Allerdings dauert so ein "Fehlbesuch" dann doch nur Sekunden und ausdrucken würde man sich die Seiten schon gar nicht, denke ich. Wozu ausdrucken? Um meinen Lieben zu zeigen wie doof man sich anstellen kann?


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27.11.2019 um 06:32
@Frau.N.Zimmer
Würde man höchstwahrscheinlich nicht, aber möglicherweis länger dort lesen, von dort aus weitersurfen... es ging Katinka1971 ja allgemein um die hohe Zahl der Aufrufe:
Zitat von soomasooma schrieb am 17.11.2019:Katinka1971 schrieb:
Ich bin im übrigen entsetzt, wieviele so eine Seite aufrufen.
Wie diese weiteren Aufrufer sich im Einzelnen verhalten haben, weiss man nicht (oder doch?). Grundsätzlich ist der Selbstbau aber ja sowieso verboten, wenn ich das richtig verstanden habe - da stellt sich natürlich sofort die Frage: Wozu ausdrucken?


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27.11.2019 um 07:31
@sooma
@Frau.N.Zimmer
Wenn dann noch die Nachbarn, mit denen Du seit Jahren ein Problem hast, das Dir den Schlaf raubt und Existenzängste ausllöst, zufällig zeitnah mit einem solchen Bauschaum-Schalldämpfer getötet werden, dann bist Du entweder der größte Pechvogel oder aber Du hast Dich überschätzt.


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27.11.2019 um 07:46
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Allerdings dauert so ein "Fehlbesuch" dann doch nur Sekunden und ausdrucken würde man sich die Seiten schon gar nicht, denke ich. Wozu ausdrucken? Um meinen Lieben zu zeigen wie doof man sich anstellen kann?
Der Server der dir die fehlbesuchte Seite ausliefert loggt aber nicht die "dauert doch nur Sekunden" nicht mal Fehlbesuch loggt er.
Es wird nur protokolliert, dass die Seite um die und die Uhrzeit des Server aufgerufen wurde.

Vielleicht kann man aus weiteren Abrufen innerhalb der Webseite versuchen zu rekonstruieren wie lange man auf dieser sich mindestens aufgehalten hat.

Hier ist halt der Ausdruck zusammen mit dem Aufruf der Seite sehr schlecht für den Angeklagten.


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