fischersfritzi schrieb:Nichts was derzeit durch den Blätterwald rauscht, ist juristisch von Belang.
Auch die Aussagen irgendwelcher "Journalisten" oder "Privatermittler" nicht.
Stimmt, dazu möchte ich noch ergänzend hinzufügen, dass sämtliche Aussagen von Wolters in der Presse, juristisch ebenfalls nicht von Belang sind.
Die Tatsache, dass er Staatsanwalt ist, ändert an dieser Tatsache erstmal nichts.
Ob und mit welchen Beweisen und/oder Indizien CB überhaupt jemals angeklagt wird, steht aktuell nicht fest.
Aktuell sind die Aussagen von Wolters nur in dem Sinne juristisch von Belang, dass sie eine üble Nachrede darstellen.
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StGB/186.htmlUnd JA.
Ich behaupte (KEINE Meinungsäußerung) das Wolters hier gegenüber CB üble Nachrede begeht.
Beweis siehe hier:
Wolters sagte, sie seien "zu 100 Prozent sicher", dass B. Maddie getötet habe. Die Staatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass die Beweise bereits ausreichen, um den 44-Jährigen anzuklagen.
Quelle:
https://www.focus.de/panorama/welt/fall-maddie-mccann-staatsanwalt-zu-100-prozent-sicher-dass-verdaechtiger-deutscher-schuldig-ist_id_24331417.htmlDie einzige Möglichkeit diesen Vorwurf zu entkräften ist das Einbringen von Beweisen für die Schuld von CB.
By the Way.
Ein angeblich "auffälliges" Gebiss, ist kein Beweis.
Übrigens ist ein fehlendes Alibi immer noch kein Schuldbeweis.
Bisher wurde, meiner Meinung nach, ohnehin noch nichts vorgebracht, dass CB zumindest mal eindeutig mit dieser Tat in Verbindung bringt.
Von jeglichen Beweisen sind wir aktuell noch meilenweit entfernt.
Ob und was die Staatsanwaltschaft nun angeblich in der Hinterhand hält oder nicht, ist völlig irrelevant, da wir darüber keine Erkenntnisse haben.
Des Weiteren denke ich mir auch.
Es wird ja, meiner Meinung nach, falls es tatsächliche Beweise für die Schuld von CB gibt, nun nicht nur einen einzigen Beweis geben, sondern hoffentlich zumindest 2-3 "Smoking Guns".
Da könnte man ja zumindest mal einen solchen Beleg/Beweis nennen.
Wenn es tatsächliche Beweise gibt, die wirklich etwas taugen, warum kann man dann nicht etwas davon preisgeben?
Was genau, hätte man dadurch eigentlich zu verlieren?
Ich mach mal ein fiktives Beispiel zur Veranschaulichung meines Standpunktes.
Nehmen wir an, man hätte nun tatsächlich Haare von Maddie im Camper von CB gefunden und man hätte sich zusätzlich noch mal alle gesicherten Spuren des Tatortes vorgenommen und die DNA von CB erst jetzt, dank verbesserter forensischer Methoden, isolieren können.
Warum könnte man jetzt nicht hergehen und zumindest sagen "Wir haben viele stichhaltige Beweise für die Schuld von CB u.a. haben wir, dank verbesserter forensischer Methoden, die DNA des Verdächtigen an einem Gegenstand des Apartments gefunden".
Man müsste ja dann nicht großartig ins Detail gehen, welcher Gegenstand das war, welche exakte Methode verwendet worden ist usw.
ich bin natürlich nur Laie auf dem Gebiet, aber ich kann nicht erkennen, welche "Nachteile" sich dadurch für die Staatsanwaltschaft ergeben würden.
Legt sich die Staatsanwaltschaft mit dieser Vorgehensweise irgendwie nicht selbst taktisch ein Ei?
Das ganze läuft ja jetzt schon 2 Jahre und man hat scheinbar immer noch nicht genug in der Hand.
Was wäre nun gewesen, wenn bereits 2020 der öffentlich zur Schau gestellte Tatverdächtige, dies nicht auf sich sitzen lässt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen übler Nachrede anzeigt?
Hätte dann nicht bereits hier, die Staatsanwaltschaft, um den Vorwurf der üblen Nachrede zu entkräften, dann die "Beweise" vorlegen müssen?
Wäre die Staatsanwaltschaft dadurch nicht unter Zugzwang geraten?
Was wäre, wenn CB die Staatsanwaltschaft heute wegen übler Nachrede anzeigt?
Könnte Wolters liefern?
Ich habe meine Zweifel.
Wenn eine Staatsanwaltschaft mehr Zeit braucht, dann ist das erstmal völlig legitim.
Warum ermittelt man dann nicht einfach im Stillen so lange bis man Anklage erheben kann?
Warum trifft man bereits 2020 in Interviews die Aussage, dass man "100%" sicher ist, schafft es aber dennoch bis dato nicht Anklage zu erheben?
Bizarr.
Ja ich weiß, jetzt kommen wieder die üblichen Ausreden, dass Wolters ja nicht verpflichtet ist irgendetwas mitzuteilen usw.
Aber das ist hier gerade nicht der Punkt.