LivingElvis schrieb:Würde die StA eilig anklagen
"Eiliges Anklagen" klingt etwas lustig nach jahrelangen Ermittlungen zu einem konkreten Tatverdächtigen, noch dazu in einem alten Fall, wo die Spurensicherung und - auswertung bereits längst abgeschlossen ist.
Ja, StA Wolters sagte, man habe keine Eile, da der Tatverdächtige in Haft ist. Das ist auch richtig, lässt aber nicht den Rückschluss zu, dass man jetzt schon anklagen
könnte.
Wenn die Arbeitsergebnisse entscheidungsreif und gerichtsfest wären, wenn es nach Auffassung des StA bereits jetzt genug Indizien und Beweise für einen hinreichenden Tatverdacht gäbe, dann würde man ihn jetzt auch anklagen und nicht noch vier oder fünf weitere Jahre warten. Zum einen dürften nach zwei Jahren die wichtigen Hinweise nach dem Öffentlichkeitsaufruf abgearbeitet sein, es sind auch keine neuen zufälligen Spuren und Hinweise zu erwarten und andererseits könnte es in der "Wartezeit" auch nachteilige Änderungen und Hindernisse geben. Zeugen oder andere Beteiligte könnten abspringen oder sterben.
Alle Beteiligten wollen ihre Arbeit beenden, wenn sie es können und den Erfolg ihrer Arbeit in Form eines Strafprozesses sehen. Das ist der normale Gang der Dinge.
Als man 2020 an die Öffentlichkeit ging, war die weitere Langzeitinhaftierung Brückners nicht sicher. Damals gab es lt. Wolters keinen dringenden Tatverdacht im Fall Maddie und keine ausreichende Grundlage für eine Anklage. Er suchte daher unter Ausnutzung der Medien nach Hinweisen und Zeugen:
"Allerdings würde der beweisgestützte Tatverdacht derzeit noch nicht für eine Anklage ausreichen."
https://www.rnd.de/panorama/fall-maddie-bisherige-beweise-reichen-nicht-fur-anklage-LZXZ6A2HTRHTTE7Y5SVN2U2CPI.html?outputType=valid_ampSeitdem mögen Hinweise und Zeugen dazugekommen sein, aber einen (bisher verheimlichten) Durchbruch, der den Sack zugemacht hätte, ist nicht ersichtlich und nicht wahrscheinlich.
Der einzige plausible Grund für ein Abwarten und Weiterermitteln ist, dass es bei der aktuellen Indizienlage nach wie vor keine ausreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit gibt, so dass eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen ungenügender Beweislage unverändert im Raum steht.
"Immerhin wisse man nicht, ob die Ermittlungen am Ende eingestellt würden, weil es nicht genügend Beweise gäbe, dann wäre der Mann stigmatisiert worden."
Ich bleibe dabei: Die Beweislage ist objektiv nicht ausreichend, was sich darin äußert, dass auch nach der Öffentlichkeitsoffensive im Juni 2020 trotz intensiver Bestrebungen, den Täter endlich zu überführen, keine Anklage erhoben wurde.
Ich denke schon, dass Herr Wolters persönlich überzeugt ist von der Täterschaft CBs, wie auch Amaral als zuständiger portugiesischer Ermittler von seiner These überzeugt war (und immer noch ist).
Leider kennt man die Beweise gegen CB nicht und kann sich in der Diskussion nur auf das Autoritätsargument "der StA sagt aber..." stützen. Darauf ist dann das zu erwidern, was
@Rick_Blaine geschrieben hat. Das Autoritätsargument zählt nicht viel bei Worten, denen keine Taten folgen.
Der StA müsste der Vollständigkeit halber sagen: "Ich habe derzeit Beweise, die mich persönlich von der Schuld überzeugen, aber ein objektiv urteilendes Gericht nach einem Strafprozess, in dem CB sich gut verteidigt, wahrscheinlich nicht überzeugen können. Darum hoffen und ermitteln wir weiter."