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Vermisstenfall Madeleine McCann
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21.04.2022 um 21:12Die portugiesischen Behörden haben sich entschlossen, CB offiziell als Verdächtigen zu führen. Lt. dessen Anwalt Fülscher sei der Hintergrund die drohende Verjährung in Portugal.
Quelle
Das spricht jedenfalls wieder mehr für die hiesige Beweislage, denn die wird wohl in Portugal bekannt sein.
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Das spricht jedenfalls wieder mehr für die hiesige Beweislage, denn die wird wohl in Portugal bekannt sein.
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21.04.2022 um 21:15Hallo, vielleicht können die juristisch erfahren Menschen hier, meine Frage beantworten: Wenn B. in Portugal angeklagt wird und der Prozess platzt, kann man B. dann hier trotzdem wegen dem gleichen Delik nochmal anklagen? Danke!
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21.04.2022 um 21:16Boxkicker73 schrieb:Hallo, vielleicht können die juristisch erfahren Menschen hier, meine Frage beantworten: Wenn B. in Portugal angeklagt wird und der Prozess platzt, kann man B. dann hier trotzdem wegen dem gleichen Delik nochmal anklagen? Danke!Was genau soll "platzen" denn bedeuten?
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21.04.2022 um 21:19Hallo, damit meine ich, vielleicht reicht es nicht, was die Portugiesen haben? Darf Wolters seine "unbekannten Beweise und/oder Indizien" den Portugiesen mitteilen?
Ahmose
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21.04.2022 um 21:48lovestar schrieb:Steht da doch?Wo genau? Bitte zitieren. Vielleicht bin ich ja auch zu blöd, aber in dem Post habe ich da nix gesehen.
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21.04.2022 um 21:57die Portugiesen erklären B. deshalb offiziell zum Verdächtigen, damit die Verjährung nach portugiesischen Recht nicht eintritt..
@blacklady2309 hatte freundlicherweise rechtzeitig über die Wichtigkeit informiert:
Beitrag von blacklady2309 (Seite 741)
@blacklady2309 hatte freundlicherweise rechtzeitig über die Wichtigkeit informiert:
Beitrag von blacklady2309 (Seite 741)
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21.04.2022 um 23:52auf Blick.ch heißt es:
haben die Schweizer da was falsch verstanden?
Christian B. wird als Verdächtiger angeklagt!...
«Eine Person angeklagt»Quelle: https://www.blick.ch/ausland/fall-um-maddie-mccanns-verschwinden-christian-b-wird-als-verdaechtiger-angeklagt-id17425608.html
In einer schriftlichen Erklärung der Abteilung Portimao der Strafverfolgungsbehörde von Faro (DIAP) heisst es: «Im Rahmen der Ermittlungen zu den Umständen des Verschwindens von Madeleine McCann im Jahr 2007 wurde am Mittwoch gegen eine Person Anklage erhoben.»
haben die Schweizer da was falsch verstanden?
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22.04.2022 um 02:46Coldcases schrieb:Insofern hat das weniger etwas mit „Steine in den Weg legen“ zu tun, sondern ist völlig berechtigt kritisch hinterfragen zu dürfen.Meine eigene Bezeichnung "Steine in den Weg legen" ist mAn
z. B. damit gerechtfertigt, dass an diesem spektakulären Fall
einige Leute mitgeschnitten haben.
Oder stimmt es vllt. nicht, dass der ehem. Ermittler mit seiner
kruden Theorie sogar ein Buch veröffentlicht hat und eigentlich
immer noch, wo er nur kann, seinen Schmarrn an die Leute
bringen will ??
Warum wohl:
Weil es unter seiner Aufsicht verabsäumt wurde, den durchaus
zum Verbrechen "passenden" CB näher und bis zum Erfolg
aufzusuchen und zu kontrollieren.
Logisch, dass A. auch jetzt noch versucht, zu hintertreiben.
Und dieses Ereignis entlockt mir die Formulierung
"Steine in den Weg legen". Das meinte ich unter Anderem...
So what ?
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22.04.2022 um 02:53Boxkicker73 schrieb:Hallo, vielleicht können die juristisch erfahren Menschen hier, meine Frage beantworten: Wenn B. in Portugal angeklagt wird und der Prozess platzt, kann man B. dann hier trotzdem wegen dem gleichen Delik nochmal anklagen? Danke!Das ist tatsächlich eine relativ komplizierte Frage, daher bekommst Du hier erst mal nur die typische Juristenantwort: "Es kommt darauf an."
Nach der Souveränitätstheorie beschützt das Doppelbestrafungs- und -verfolgungsverbot (ne bis in idem) normalerweise nur vor einem doppelten Verfahren unter dem gleichen Souverän, also z.B. im gleichen Land. Also könnte theoretisch in Deutschland ein Prozess geführt werden, obwohl ein Angeklagter in Brasilien wegen der selben Tat freigesprochen wurde usw usw.
In Europa aber ändert sich das gerade. Im sog. Schengener Übereinkommen wurde vereinbart, in Zukunft den Schengen-Raum der EU als einheitliches Rechtsystem und daher als einen Souverän wahrzunehmen. Die europäische Menschenrechtskonvention geht in die gleiche Richtung. Dann ginge das zwischen Portugal und Deutschland also nicht mehr. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, Einschränkungen usw, daher kann die allgemeine Frage nicht klar beantwortet werden, sondern müsste weitaus detaillierter gestellt werden.
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22.04.2022 um 06:08FadingScreams schrieb:haben die Schweizer da was falsch verstanden?Das denke ich. CB wurde als arguido benannt, das ist in Portugal eine Bezeichnung sowohl für den Beschuldigten als auch Angeklagten. Die Übersetzungsprogramme werfen dafür "Angeklagter" aus.
https://anwalt-portugal.de/2012/04/01/der-strafprozess-in-portugal/
Fülscher wird die Lage schon richtig einschätzen: Es wird vor der drohenden Verjährung noch geprüft, ob man als Staat, in dem das Verbrechen passiert ist, selbst Anklage erhebt und zwar mit den Beweisen, die die StA Braunschweig zusammengetragen hat. Daher das Rechtshilfeersuchen.
Es wird jetzt also durch eine außenstehende Instanz geprüft, wie schlagkräftig die Beweise sind.
Fraglich ist, ob Portugal tatsächlich Anklage erhebt, ob das Vorgehen für Braunschweig überraschend ist und ob es geschickt wäre, CB jetzt in Portugal anzuklagen.
Sollte keine Anklage erhoben werden, reicht es jedenfalls nach Maßstäben hier wie dort noch nicht für eine Anklage und in Portugal tritt dann die Verjährung ein.
Interessanter wäre es natürlich, wenn die Portugiesen sich für eine Anklage entscheiden würden, denn dann würden wir erfahren, welche konkreten Beweise vorliegen.
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22.04.2022 um 06:45Ahmose schrieb:Und? Magst du uns noch mitteilen warum genau du das so siehst oder müssen wir jetzt raten?Entschuldigung, ich nahm an, hier würde in Teilen noch mitgedacht und sich nicht nur seitenweise aufgeregt, was der Wolters doch für ein Voltrottel ist.
Da hat der Gute doch tatsächlich noch keine zwei bis dreihundert "Brennpunkte" direkt nach der Tagesschau abgehalten, um dem geneigten Zuschauer endlich all' die Beweise, Indizien und Zeugenaussagen offenzulegen, die im Fall Maddie anscheinend zusammengetragen worden sind, und die auf einen bestimmten Täter schließen sollen.
Natürlich nur in Wolters wirren Kopf. Kooperierende Mitarbeiter, Berater, ausländische Polizeibehörden oder gar Vorgesetzte unterstützen bekanntlich so einen Staatsanwalt nicht, der macht seine Arbeit ausnahmslos alleine und völlig unkontrolliert. Der ist wie Gott und darf sich ungeschoren Märchen auf der Toilette ausdenken, um sie dann international in die Mikrofone zu trällern.
( Schlimm genug, dass die User bei allmystery nicht privilegiert genug erscheinen, um sie zuerst verlässlich zu unterrichten)
Und dann klagt er den Tatverdächtigen noch nicht einmal unmittelbar an. Gut, der ist noch ein paar Jahre sicher weggeschlossen und man hätte einen weltweit aufsehenerregenden Prozess "vor den Füßen", da könnte man tatsächlich etwas ruhiger beginnen
Aber, wer so laut schreit wie Wolters (sic), der hat gefälligst zu liefern. Warum alles solide und zeitaufwendig vorbereiten, Zuständigkeiten mit ausländischen Partnern klären, und gemeinsame Ergebnisse zusammenzuführen und perfektionieren?
Palio schrieb:Der StA müsste der Vollständigkeit halber sagen: "Ich habe derzeit Beweise, die mich persönlich von der Schuld überzeugen, aber ein objektiv urteilendes Gericht nach einem Strafprozess, in dem CB sich gut verteidigt, wahrscheinlich nicht überzeugen können. Darum hoffen und ermitteln wir weiter."Sagt er aber nicht ! Vielleicht mal vorschlagen, aber ggf. kann er das auch gar nicht sagen. Vielleicht verwechselst Du da auch was. Überzeugt werden muss nur das Gericht durch die Staatsanwaltschaft. Man munkelt es hätte auch schon nicht überzeugte Staatsanwälte gegeben, die trotzdem ein Gericht überzeugen konnten. Das ist am Ende auch das Einzige was zählt und nicht ob @Ahmose, @MisterEko oder @blacklady2309 bereits vor einem Prozess überzeugt sind, dass es erst gar keinen geben wird, weil Herr Wolters alles nur aus Prestigegründen macht und nichts beweiskräftiges in den Händen hält. Muss man auch erstmal d'rauf kommen.
MisterEko schrieb:Es ist gut möglich, dass es harte Fakten und Beweise gibt, dass CB der Täter ist, aber dann muss man die bringen.Du musst auch nicht überzeugt werden, schon gar nicht vor einem Prozess. Und "her mit den Belegen" kommt höchstens vom Richter und dann in höflicher Form. Wir hier haben "null, komma,nix, zu fordern,
Wer sich hinstellt und verkündet "100%" sicher zu sein, dass CB der Täter ist, muss für diese Aussage Beweise bringen.
Die „Verteidiger“ von CB müssen dies NICHT tun!
Dies kann ich ganz einfach begründen.
Niemand der hier CB verteidigt, behauptet das CB unschuldig wäre, wir sind lediglich (noch) nicht vollends von der Schuld überzeugt.
Die "Gegenseite" scheint sich allerdings bereits "100%" sich zu sein.
Also her mit den Belegen.
Vermisstenfall Madeleine McCann
22.04.2022 um 07:18@Adolphesax
Ausgangspunkt meines Vorschlags wie Wolters sich besser ausdrücken sollte, war die Frage, ob jetzt schon genug gegen CB vorliegt, so dass Anklage erhoben werden kann, mithin also objektiv ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das haben einige aus der "100 %-Überzeugung" des Staatsanwaltes geschlossen. Da der StA aber bisher keine Anklage erhoben hat, ist für mich die Annahme naheliegender, dass seine persönliche 100%-Überzeugung nicht deckungsgleich ist mit einem objektiv bestehenden hinreichenden Tatverdacht, der für eine Anklage vorliegen müsste. Das ist erstmal keine Kritik an Wolters Statement, sondern nur eine Interpretation.
Überzeugt werden muss das Gericht, wie du zutreffend bemerkst, das muss aber erstmal den Auftrag zur Überzeugungsbildung bekommen. Wenn das auch zwei Jahre nach dem öffentlichen Zeugenaufruf (als nach Aussage des StA noch keine anklagefähige Beweislage bestand) nicht passiert, dann kann man daraus etwas schlussfolgern.
Die aktuelle Entwicklung nimmt uns aber doch nun weiteren Streit ab:
Wenn die portugiesische Staatsanwaltschaft Anklage erhebt (und den Braunschweigern quasi den Fall wegnimmt), dann ist die Beweislage besser als ich gedacht hätte.
Ausgangspunkt meines Vorschlags wie Wolters sich besser ausdrücken sollte, war die Frage, ob jetzt schon genug gegen CB vorliegt, so dass Anklage erhoben werden kann, mithin also objektiv ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das haben einige aus der "100 %-Überzeugung" des Staatsanwaltes geschlossen. Da der StA aber bisher keine Anklage erhoben hat, ist für mich die Annahme naheliegender, dass seine persönliche 100%-Überzeugung nicht deckungsgleich ist mit einem objektiv bestehenden hinreichenden Tatverdacht, der für eine Anklage vorliegen müsste. Das ist erstmal keine Kritik an Wolters Statement, sondern nur eine Interpretation.
Überzeugt werden muss das Gericht, wie du zutreffend bemerkst, das muss aber erstmal den Auftrag zur Überzeugungsbildung bekommen. Wenn das auch zwei Jahre nach dem öffentlichen Zeugenaufruf (als nach Aussage des StA noch keine anklagefähige Beweislage bestand) nicht passiert, dann kann man daraus etwas schlussfolgern.
Die aktuelle Entwicklung nimmt uns aber doch nun weiteren Streit ab:
Wenn die portugiesische Staatsanwaltschaft Anklage erhebt (und den Braunschweigern quasi den Fall wegnimmt), dann ist die Beweislage besser als ich gedacht hätte.
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22.04.2022 um 07:25Die Nachricht aus Portugal deutet nochmal an, dass es sonst keinerlei konkrete Spur im Fall außer die um CB gibt. Schon Bitter. Er stand auf der Liste, wurde aber (bis auf einen Besuch, wo er nicht da war?) nie großartig gegen ihn ermittelt. War er der Täter, was absolut im Bereich des möglichen liegt, hat er durch den krankhaften Fokus auf die Eltern wirklich alle Zeit der Welt bekommen, sich aus der Gefahrenzone zu begeben, die Leiche verschwinden zu lassen und alle weiteren belastenden Beweismittel zu entsorgen oder zu verstecken.
Auf alle Fälle interessant, was jetzt in Portugal passiert (wird tatsächlich Anklage erhoben oder mehr ein notwendiger bürokratischer Akt?) und ob das mit Brunschweig abgesprochen ist.
Auf alle Fälle interessant, was jetzt in Portugal passiert (wird tatsächlich Anklage erhoben oder mehr ein notwendiger bürokratischer Akt?) und ob das mit Brunschweig abgesprochen ist.
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22.04.2022 um 07:42Palio schrieb:Wenn die portugiesische Staatsanwaltschaft Anklage erhebt (und den Braunschweigern quasi den Fall wegnimmt), dann ist die Beweislage besser als ich gedacht hätte.WENN die portugiesische Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. So weit sind wir ja auch noch nicht. Auch Gerry McCann war damals ein "arguido". Hier sieht man wie das jetzt wohl bei CB aussieht:
https://www.mccannpjfiles.co.uk/PJ/GERRY-MCCANN-ARGUIDO.htm
Ein solchers Dokument muss CB dann wohl auch zugestellt worden sein. Der Empfang muss ja durch Unterschrift bestätigt werden. Und das scheint jetzt Stand der Dinge zu sein.
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22.04.2022 um 07:53causa_y_efecto schrieb:WENN die portugiesische Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. So weit sind wir ja auch noch nicht. Auch Gerry McCann war damals ein "arguido".So ist es. Man sollte vorsichtig sein, hier nicht die Begriffe zu verwechseln. Eine Anklageerhebung ist etwas ganz anderes, als ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
In Deutschland ist es so, dass eine Verjährungsfrist unterbrochen (gehemmt) wird, wenn z.B. ein Ermittlungsverfahren gegen einen Tatverdächtigen eingeleitet wird. Bei Mord ist das in Deutschland unerheblich. In Portugal aber verjährt auch Mord.
Man muss sich Verjährung so vorstellen, dass sie bedeutet, wenn der Staat nicht innerhalb einer bestimmten Frist bestimmte Schritte gegen einen Verdächtigen einleitet, sie dieses nach dieser Frist nicht mehr tun kann, egal wie toll die Beweise sind usw. Will man also diesen Fristablauf hinauszögern, kann man das dadurch tun, dass man (begründet) z.B. ein Ermittlungsverfahren o.ä. einleitet. Dann wird die Verjährung gehemmt und die Frist beginnt nach diesem Schritt erneut.
Ich kenne mich mit den Einzelheiten des Portugiesischen Strafprozessrechts nicht aus, aber nehmen wir einmal an, das ist dort in etwa genauso geregelt, was wahrscheinlich ist. Dann bedeutet dieser Schritt jetzt, dass die Frist nicht in ein paar Tagen abläuft.
Das ist aber, wie gesagt, noch lange nicht das Gleiche wie eine Anklageerhebung. Diese kommt, wenn überhaupt, erst am Ende eines Ermittlungsverfahrens.
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22.04.2022 um 08:48Rick_Blaine schrieb:Will man also diesen Fristablauf hinauszögern, kann man das dadurch tun, dass man (begründet) z.B. ein Ermittlungsverfahren o.ä. einleitet. Dann wird die Verjährung gehemmt und die Frist beginnt nach diesem Schritt erneut.Heisst das, wenn man ihn jetzt als Verdächtigen erklärt, 2 Woche "ermittelt" und dann sagt er war es nicht, dann beginnen für den Fall die 15 jahre Verjährungsfrist neu?
Und wie sieht es überhaupt mit der Verwertbarkeit der Ergebnisse von Braunschweig aus, da diese ja garnicht gegen CB ermitteln durfte, auf Grund der Auslieferung in der anderen Sache?
Oder gibt es da ein schlupfloch?
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22.04.2022 um 09:27blacklady2309 schrieb:Heisst das, wenn man ihn jetzt als Verdächtigen erklärt, 2 Woche "ermittelt" und dann sagt er war es nicht, dann beginnen für den Fall die 15 jahre Verjährungsfrist neu?Tatsächlich, so lange man die Ermittlungen nicht klar als "fake" angreifen kann, nur um diese Verzögerung zu erreichen, wäre das das Ergebnis. In Deutschland gibt es -wie gesagt, für Mord eh nicht - eine komplette Grenze, das ist das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist. Man könnte also so einen Trick nur einmal anwenden, dann wäre die Sache endgültig verjährt. Wie das in Portugal ist, weiss ich nicht.
blacklady2309 schrieb:Und wie sieht es überhaupt mit der Verwertbarkeit der Ergebnisse von Braunschweig aus, da diese ja garnicht gegen CB ermitteln durfte, auf Grund der Auslieferung in der anderen Sache?Das wäre wieder nach portugiesischem Recht zu beurteilen und da käme es stark auf die Details an, so dass man dazu jetzt pauschal nichts sagen kann.
Oder gibt es da ein schlupfloch?
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22.04.2022 um 09:46Ich hätte da auch noch eine Frage bezüglich der Verjährungsfrist
Bezieht diese sich auf "den Fall" oder auf "CB ist der Täter"?
Ich will damit folgendes sagen.
Geht es nun darum, dass man CB nun anklagen "muss", da man es sonst ab einem gewissen Punkt nicht mehr tun kann, unabhängig welche Beweise man noch findet, da die Verjährungsfrist dann einsetzt?
Für einen anderen potentiellen Täter gilt diese Verjährungsfrist allerdings nicht, da man diesen vielleicht (rein hypothetisch) erst sagen wir mal 18 Jahre nach der Tat überhaupt „enttarnt“?
Also dass man quasi nur jetzt die Chance hat, explizit CB "dingfest" zu machen?
Oder wird sich hier ausschließlich auf den Fall bezogen?
D.h. man muss nun in diesem Fall (ich meine das nicht so böse, wie es klingt) erstmal "irgendjemand" anklagen, um so die Verjährungsfrist "außer Kraft" setzen zu können?
D.h. man verschafft sich so einfach mehr Zeit?
Selbst wenn die Person die angeklagt wird (in dem Fall CB) nicht verurteilt wird?
Ich weiß, mein Ansatz ist verwirrend, aber vielleicht kann jemand meinem Gedankengang folgen.
Bezieht diese sich auf "den Fall" oder auf "CB ist der Täter"?
Ich will damit folgendes sagen.
Geht es nun darum, dass man CB nun anklagen "muss", da man es sonst ab einem gewissen Punkt nicht mehr tun kann, unabhängig welche Beweise man noch findet, da die Verjährungsfrist dann einsetzt?
Für einen anderen potentiellen Täter gilt diese Verjährungsfrist allerdings nicht, da man diesen vielleicht (rein hypothetisch) erst sagen wir mal 18 Jahre nach der Tat überhaupt „enttarnt“?
Also dass man quasi nur jetzt die Chance hat, explizit CB "dingfest" zu machen?
Oder wird sich hier ausschließlich auf den Fall bezogen?
D.h. man muss nun in diesem Fall (ich meine das nicht so böse, wie es klingt) erstmal "irgendjemand" anklagen, um so die Verjährungsfrist "außer Kraft" setzen zu können?
D.h. man verschafft sich so einfach mehr Zeit?
Selbst wenn die Person die angeklagt wird (in dem Fall CB) nicht verurteilt wird?
Ich weiß, mein Ansatz ist verwirrend, aber vielleicht kann jemand meinem Gedankengang folgen.
Vermisstenfall Madeleine McCann
22.04.2022 um 09:55Rick_Blaine schrieb:Das wäre wieder nach portugiesischem Recht zu beurteilen und da käme es stark auf die Details an, sWeisst du zufällig, wie die Verjährung bei Entführung in Portugal ist, denn habe jetzt dies gefunden
https://www.nzz.ch/panorama/portugal-nennt-einen-verdaechtigen-im-fall-der-verschwundenen-madeleine-mccann-ld.1680591
Die portugiesische Staatsanwaltschaft, die im Fall der verschwundenen Madeleine McCann ermittelt, gab am Donnerstag bekannt, eine Person zum «offiziellen Verdächtigen» für die Entführung des dreijährigen Mädchens erklärt zu haben. In der Erklärung heisst es, es sei Anklage gegen den Verdächtigen erhoben worden.Klingt für mich jetzt nicht danach, das es Beweise für Mord gibt.
Die Behörden nannten den Namen der verdächtigen Person nicht, sagten aber, sie handelten auf Ersuchen der deutschen Behörden.Klingt für mich persönlich danach, das die deutschen tatsächlich einfach nur die Verjährung verhindern wollen.
Gehe davon aus, man rechnet damit dass CB nach Entlassung wieder nach Portugal auswandern.
B. wurde nun mutmasslich für die Entführung von Madeleine angeklagt. Bisher stritt bisher jede Beteiligung ab.Dieses mutmasslich stört mich in dem Fall.
Aber dann können wir ja davon ausgehen bald mehr zu erfahren, denn dann bekommt ja CB's Anwalt jetzt endlich Einsicht in die Akten, incl. aller Beweise und Indizien.
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