Vermisstenfall Madeleine McCann
22.04.2022 um 14:07blacklady2309 schrieb:Wenn ich dich richtig verstehe, überlegst du ob die Verjährungsfrist erneut beginnt oder es nicht so doch eher so ist, das die Verjährung in dem Moment einer Anklage nur pausiert und dann wieder einsetzt mit der Restlaufzeit der verjährung.Ah, ich sehe wo das Problem liegt. Wie gesagt, ich weiss nicht, wie das in Portugal geregelt ist. In Deutschland sagt § 78c StGB:
(3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist und, wenn die Verjährungsfrist nach besonderen Gesetzen kürzer ist als drei Jahre, mindestens drei Jahre verstrichen sind. § 78b bleibt unberührt.Die Verjährung beginnt also von Neuem, aber die Unterbrechung wirkt nur für denjenigen, gegen den eine Handlung vorgenommen wurde.
(4) Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht.
Das heisst also (Beispiel): Die Tat wurde am 1. Januar begangen. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr. Am 1. Dezember wird bei Tatverdächtigem A eine Durchsuchung durchgeführt. In Bezug auf ihn wurde die Verjährung dadurch unterbrochen. Das heisst, die Strafverfolgungsbehörde hat nun ein weiteres Jahr Zeit, das Verfahren durchzuführen.
Am 2. Januar des Folgejahres nach der Tat findet man einen neuen Tatverdächtigen, TV B. Die Verjährung ist gegenüber ihm aber bereits am 31. Dezember abgelaufen. Gegen B kann nun kein Verfahren mehr durchgeführt werden.
Gegen A aber schon, aber auch nur noch bis zum Ablauf dieses weiteren Jahres. Wenn nach der Durchsuchung wieder ein Jahr lang nichts passiert, und erst am letzten Tag wieder eine Durchsuchung angeordnet wird, verjährt die Sache doch einen Tag später, da die Gesamtfrist nur das doppelte der originalen Frist, in unserem Beispiel also 2 Jahre, betragen darf.
Ich hoffe es ist jetzt etwas verständlicher.
In anderen Rechtsbereichen gibt es auch ein "Ruhen" der Verjährung, das ist dann nur eine Art "Verlängerung," aber kein Neubeginn der Frist.
Vielleicht ist es jetzt etwas klarer. Und wie gesagt, das sind die deutschen Regeln.