Vermisstenfall Madeleine McCann
02.06.2023 um 18:21Justreading schrieb:Eine Vorladung bei der Polizei - egal ob als Zeuge oder als Beschuldigter - hat explizit keinen verpflichtenden Charakter. Anders bei einer Vorladung des Gerichts.Nicht ganz. Theoretisch gesehen, kann man eine Einladung/Anzeige, sei es als Zeuge oder Beschuldigter von der Polizei ignorieren. Man ist nicht einmal verpflichtet diesen Termin abzusagen. Es sei denn diese Vernehmung wird im Auftrag der StA vorgenommen. Dies steht aber explizit dann auch im Anschreiben. Ansonsten droht sogar eine Ordnungshaft.
Bei Vorladung durch die StA selbst nach § 163 Abs. 3 StPO ist dieser Termin aber binnend und man ist dazu verpflichtet den Termin wahr zu nehmen.
Die Frage stellt sich aber im Fall. B. nicht, da er damals den Termin als Zeuge nachkam.