Ja, so habe ich das auch verstanden. Am See war es vielleicht eine Kombination aus Zeugenhinweisen und Fotos, die die Suche auslösten.
Wobei sich durchaus die Frage stellt, ob CB wirklich Madeleine verbuddeln und anschließend die Stelle fotografieren würde, beispielsweise.
Ich möchte nicht zu denen gehören, die seine Bilder sichten müssen.
Sofern es Landschaftsaufnahmen sind, wäre es aus meiner Sicht ein klassischer Fall, wo die Öffentlichkeit bei der Lokalisierung mithelfen könnte. Oder man spricht hier gezielt Ranger, Wanderführer etc. aus der Gegend an.
…die Frage, welche Staatsanwaltschaft in welchem Bundesland das Verfahren weiter betreibt, halte ich auch für irrelevant. Das kann jeder StA übernehmen. Und glaubt mir, Staatsanwälte sind in der Lage, bei Abgabe eines Verfahrens ihr Wissen weiterzugeben.
Nach § 143 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ist ein Verfahren, sofern sich die örtliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts und damit einer anderen StA ergibt, das Verfahren dann abzugeben,
sobald alle notwendigen verfahrenssichernden Maßnahmen ergriffen worden sind und der Verfahrensstand eine geordnete Abgabe zulässt
.
Ruckzuck geschieht das nicht, und es geht auch nichts „verloren“.