Ob der TV tatsächlich keine Ansprüche gegen den Staat hat, sofern sich der Verdacht gegen ihn nicht weiter erhärten lässt, würde ich gerne nochmal etwas genauer beleuchtet haben:
Andante schrieb:"Der Staat", also wir alle als Steuerbürger, haften für eine sensationsgeile Medienberichterstattung natürlich nicht. Wir haften nur, sofern staatliche Organe hier Fehler gemacht haben. Und da wüsste ich nicht, dass die StA Braunschweig Christian B. bereits als Täter im Fall Madeleine McCann hingestellt hätte.
Formal haben BKA und StA sicherlich nichts "falsches" gesagt. Aber selbstverständlich waren sich die EB bewusst, auf welch enormes, weltweites Medienecho ihr Auftritt bei XY sorgen würde, mit allen völlig absehbaren negativen Konsequenzen für die Persönlichkeitsrechte des TV. Sicher ist absolut nichts dagegen zu sagen, wenn sich die EB zur Erhärtung eines Tatverdachts an die Öffentlichkeit wenden.
Aber - und das dürfte hier die entscheiden Frage für etwaige Ansprüche des TV gegen den Staat sein - darf dies in einer Art und Weise geschehen, die ohne weiteres Rückschlüsse auf die Identität des TV zulässt, wenn dies für die Ermittlungen nicht notwendig ist?
Denn:
falstaff schrieb:Die Veröffentlichung persönlicher Daten von C.B. kann nämlich ohne weiteres mit notwendigen Fahndungsmaßnahmen begründet werden. Wenn man nach potentiellen Zeugen fahndet, müssen die erst einmal wissen um wen und was es überhaupt geht.
ist eben genau falsch.
Die StA hat ja auch in der Sendung eben genau nicht den Namen des TV noch Bilder von ihm gezeigt, sondern diese "Drecksarbeit" dann lieber der Presse überlassen. Sie haben aber so viele Hinweise auf seine Person gegeben, dass vor dem Hintergrund, dass er erst vor wenigen Monaten in Braunschweig in einer öffentlichen Verhandlung vor Gericht stand, die StA davon ausgehen
musste, dass sein Name quasi für jedermann ohne großen Aufwand feststellbar ist.
Das betrifft zunächst die Nennung des Ortes Braunschweig selbst und die Diskussion zur örtlichen Zuständigkeit der dortigen StA. Eine völlig überflüssige Information, in Bezug auf die in der Sendung gestellte Fragen. Noch zu, da hier ein BKA-Vertreter in der Sendung war, und also Fragen nach der zuständigen StA sich gar nicht gestellt haben. Das betrifft die Nennung seiner Staatsbürgerschaft, seines genauen Alters, der Tatsache, dass er gegenwärtig in Haft sitzt, des genauen Zeitraums, über den Hinweg er sich in Luz aufgehalten usw. usf. Nichts davon war für die Fragen, die die EB gestellt haben, von irgendeiner Relevanz.
Man höre doch hier nochmal ab Minute 5:25 rein:
Aktenzeichen XY... ungelöst vom 3. Juni 2020 - BKA bittet um Mithilfe im Fall Madeleine McCann
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Es hätte völlig ausgereicht, zu antworten, dass der TV u.a. wg. Sexualstraftaten vorbestraft ist, damals längere Zeit in Portugal gelebt hat, er damals etwa 30 Jahre alt war und dass sein Aufenthaltsort den EB bekannt ist. Und aus die Maus.
Also: Wenn es die EB für die laufenden Ermittlungen begründbar für notwendig gehalten hätten, Namen und Bild zu veröffentlichen, um dann meinetwegen zu Fragen, "wer hatte um im April / Mai / Juni 2007 Kontakt zu C.B.?", ist das eine Sache Und wenn man glaubt, den Namen und Bild nicht zu benötigen - wie hier -, ist das eine andere Sache. Nur so, wie geschehen, von hinten durch die Brust ins Auge, das geht nicht.
Und eben:
Aaldieter schrieb:da wurde ohne Rücksicht auf Verluste ein Tatverdächtiger und eine Geschichte dazu in den Fokus gestellt, die doch wohl sehr schwer zu beweisen ist und einfach an eine Hetzjagd erinnert. Also wir treiben das Schwein mal durchs Dorf und schauen wie es hinten rauskommt.
Genau so sehe ich das auch und habe es auch so bereits zwei Tage nach Ausstrahlung der XY-Sendung vom 3. Juni 2020 so gesehen, als bekannt wurde, dass gegen den TV im Dezember vor dem LG Braunschweig öffentlich in einer Sache verhandelt wurde, über die damals ausführlich in der lokalen Presse berichtet wurde, so dass völlig klar war, dass sein Name (und damit auch Bilder) binnen Stunden bekannt werden musste.