Evidenzbasierte Medizin vs. Komplementärmedizin
12.08.2015 um 11:43@AliceT
@Kayla
Das komische ist, dass wir uns hier gar nicht streiten müssten, wenn für alle Beteiligten einfach nur die selben Regeln gelten würden.
Stellt euch einen Pharmakonzern vor, der damit wirbt, dass das Medikament X gegen Kopfschmerzen auf einer neuen Basis entwickelt wurde. Durch quantenverschränkende Ereignisse wurde ein Medikament entdeckt, das der Großmutter des CEO des Konzerns geholfen hat, ihre Kopfschmerzen zu lindern. Zwar kann keiner erklären, wie es funktioniert und Wirksamkeitsstudien gibt es auch keine, aber das Medikament ist jetzt zum Preis von 50 EUR erhältlich. Gleichzeitig wird die Kassenzulassung beantragt. Denn die Großmutter wird bezeugen, dass es ihr jetzt deutlich besser geht, wo das Medikament des Mitbewerbers versagt hat.
Das mag zunächst etwas überspitzt klingen, aber dem Grunde nach beschreibt es genau das Problem.
Wenn ein Pharmakonzern ein neues Medikament auf den Markt bringt und wenn er erreichen möchte, dass die Kassen dieses Medikament bezahlen, muss er (und zwar zu Recht!) beweisen, dass dieses Medikament wirksam ist (und zwar wirksamer als ein Placebo!). Und für diese Beweisführung wurden Standards etabliert. Bloße Anekdoten reichen da nicht aus. Es müssen Studien her. Doppelblindstudien.
Und das ist richtig so. Wer Heilmittel verkaufen möchte, muss beweisen, dass sie nutzen und dass sie nicht übermäßig schaden.
Aber bei homöopathischen Mitteln wird das ganz anders gemacht. Da gibt es keine Doppelblindstudien, die den o.g. Maßstäben entsprechen. Bloße Anekdoten erlangen plötzlich Beweiskraft. Und das bei einem Mittel, dessen Gewinnspanne jedem CEO eines Pharmakonzerns in einen Glücksrausch versetzen würde.
Um das mal zusammen zu fassen:
Es gibt Standards einer Wirksamkeitsbeurteilung für Medikamente. Und zwar zu Recht.
Warum darf man bei Homöopathika davon abweichen?
@Kayla
Das komische ist, dass wir uns hier gar nicht streiten müssten, wenn für alle Beteiligten einfach nur die selben Regeln gelten würden.
Stellt euch einen Pharmakonzern vor, der damit wirbt, dass das Medikament X gegen Kopfschmerzen auf einer neuen Basis entwickelt wurde. Durch quantenverschränkende Ereignisse wurde ein Medikament entdeckt, das der Großmutter des CEO des Konzerns geholfen hat, ihre Kopfschmerzen zu lindern. Zwar kann keiner erklären, wie es funktioniert und Wirksamkeitsstudien gibt es auch keine, aber das Medikament ist jetzt zum Preis von 50 EUR erhältlich. Gleichzeitig wird die Kassenzulassung beantragt. Denn die Großmutter wird bezeugen, dass es ihr jetzt deutlich besser geht, wo das Medikament des Mitbewerbers versagt hat.
Das mag zunächst etwas überspitzt klingen, aber dem Grunde nach beschreibt es genau das Problem.
Wenn ein Pharmakonzern ein neues Medikament auf den Markt bringt und wenn er erreichen möchte, dass die Kassen dieses Medikament bezahlen, muss er (und zwar zu Recht!) beweisen, dass dieses Medikament wirksam ist (und zwar wirksamer als ein Placebo!). Und für diese Beweisführung wurden Standards etabliert. Bloße Anekdoten reichen da nicht aus. Es müssen Studien her. Doppelblindstudien.
Und das ist richtig so. Wer Heilmittel verkaufen möchte, muss beweisen, dass sie nutzen und dass sie nicht übermäßig schaden.
Aber bei homöopathischen Mitteln wird das ganz anders gemacht. Da gibt es keine Doppelblindstudien, die den o.g. Maßstäben entsprechen. Bloße Anekdoten erlangen plötzlich Beweiskraft. Und das bei einem Mittel, dessen Gewinnspanne jedem CEO eines Pharmakonzerns in einen Glücksrausch versetzen würde.
Um das mal zusammen zu fassen:
Es gibt Standards einer Wirksamkeitsbeurteilung für Medikamente. Und zwar zu Recht.
Warum darf man bei Homöopathika davon abweichen?