Evidenzbasierte Medizin vs. Komplementärmedizin
30.07.2016 um 23:02Anzeige
Dieser Blogeintrag listet einige Studien auf - mit Verlinkungen:Pan_narrans schrieb am 12.07.2016:Wenn ich mich nicht irre, gibt es sogar genau solche Studien.
Na ja, eine gewisse Eigenverantwortung ist Menschen ja nicht abzusprechen. Die Frage ist, in wie fern ein Heilpraktiker über den Nutzen vorsätzlich täuscht. Die meisten werden sich auf den Standpunkt stellen, selbst daran zu glauben und werden nur sehr diffuse Versprechen ab geben.Bauli schrieb:Das ist unglaublich, das die Staatsanwaltschaften so lasch gegen Heilpraktiker vorgehen.
Dem Patienten kommt zugute, dass es bei ungenügender Dokumentation des Arztes eine Beweislastumkehr gibt. Also der Arzt muss dann beweisen, dass die Behandlung nicht den Schaden verursacht hat.Finchen schrieb:versuch mal als patient, einen kunstfehler nachzuweisen
Wie @kleinundgrün schon sagt..bei Ärzten gilt das sie nachweisen müssen das sie keinen Mist gebaut haben.Finchen schrieb:genauso auch bei arztfehlern.
versuch mal als patient, einen kunstfehler nachzuweisen............
Geh zu einem Fachanwalt, der sich mit Arzthaftung beschäftigt.Finchen schrieb:das könnte mir ggf noch helfen.......
Aber "Eigenverantwortung" bedeutet doch gerade "Eigen".Bauli schrieb:Die Eigenverantwortung wird auf den Patienten abgeschoben
Na ja, das kann man schon. Zumindest mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit.Bauli schrieb: Man kann es nicht beweisen.
Da bin ich voll bei Dir.Bauli schrieb:Es ist einfach zum Aufregen.
Ich glaube, darüber kann man streiten.kleinundgrün schrieb:Aber "Eigenverantwortung" bedeutet doch gerade "Eigen".
Natürlich darf ich nicht getäuscht werden - aber wenn meine Willensbildung auf "normalen" Entscheidungskriterien beruht, dass ist das halt ein Tribut an den freien Willen.
Zwischen Pyramidenenergiebestrahlung, psychologischer Beratung und offener Wundbehandlunghttps://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/12700&quelle=alle
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Warum gibt es keine einheitliche Ausbildung für Heilpraktiker in NRW?
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Zugelassene Heilpraktiker dürfen dennoch Injektionen setzen, offene Wunden behandeln oder Gase verabreichen. Auch der Aderlass, Eigenbluttherapie, Blutegeltherapie, Knochenbrüche, Blinddarmentzündungen, Krebs und viele andere schwerwiegende Verletzungen werden von ihnen ohne abgeschlossenes Medizinstudium behandelt. Ausgeschlossen sind nur die Behandlung meldepflichtiger Krankheiten, Zahnmedizin, Geburtshilfe, Strahlentherapie und Leichenschau. Darüber hinaus gibt es keine Vorgabe oder Richtlinie, die die Ausübung der Heilkunde einschränkt.
Die naturheilkundliche Qualifizierung erfolgt ohne jede staatliche Aufsicht. Zu den vermittelten Therapieformen zählen Geistheilung, Homöopathie, Reinkarnationstherapie, Magnetfeldtherapie, Pyramidenenergiebestrahlung und Nosodentherapie. Für die meisten Therapien gibt es keine vorgeschriebenen Standards und sie sind wissenschaftlich weder fundiert noch anerkannt. Potentielle Patienten können daher kaum zwischen einem seriösen Anbieter und einem Scharlatan unterscheiden. Daher mehrt sich auch die Anzahl der Heilpraktiker, die eine einheitliche Ausbildung für ihren Berufsstand fordern. So überschätzen einzelne Heilpraktiker ihre eigenen Kompetenzen oder stellen Esoterik über wissenschaftliche Erkenntnisse. Das bekannte Portal „Heilpraktiker.de“ fragt gar: „Sind wir Heilpraktiker/innen die besseren Ärzte?“ „Wir älteren Heilpraktiker/innen brauchen solche statistische Beweisführung nicht. Wir haben unsere Arbeit – gegen Häme und Verunglimpfung unserer alternativen Therapien als Scharlatanerie und Placebomedizin – stets im Wissen geleistet, dass die körpereigene, natürliche Abwehr immer der beste Arzt bleiben wird.“ Problemtisch zeigt sich auch hier, dass auf unterschiedliche Fachseiten von Heilpraktikern Impfungen kritisiert oder gar abgelehnt werden.
Erst kürzlich wurde die Handlungsnotwendigkeit in diesem Bereich aufgezeigt. So verhandelt das Amtsgericht Kelheim aktuell einen Fall, bei dem einem Heilpraktiker fahrlässige Tötung durch Unterlassung vorgeworfen wird. Er soll trotz bekannter Brustkrebsdiagnose homöopathische Präparate zur Behandlung einer vermeintlichen Entzündung eingesetzt haben und so wissentlich eine wirksame Krebstherapie verhindert haben. Die betroffene Frau ist in der Folge verstorben (DAZ.online vom 21.07.2016)</a style>
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Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Welche Ausbildungsstandards kann ein Patient in NRW von einem zugelassenen Heilpraktiker erwarten?
Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Praxis der Kenntnisüberprüfung vor dem Hintergrund der einheitlichen Qualitäts- und Standardsicherung für das Berufsbild der Heilpraktiker und der Vielseitigkeit der auf Grundlage der Erlaubnis gestatteten medizinischen Anwendungen wie Injektionen setzen, offene Wunden behandeln oder Gase verabreichen?
Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation bei der Erteilung sektoraler Heilpraktikererlaubnisse zur eigenständigen Heilbehandlung in einzelnen Berufsfeldern?
Wie bewertet die Landesregierung Bestrebungen, eine einheitliche Ausbildung wie in anderen Berufsbildern im Rahmen der Durchführungs-Richtlinien auf Landesebene oder durch Änderung des Heilpraktikergesetzes auf Bundesebene umzusetzen?
Wie bewertet die Landesregierung die verschiedenen naturheilkundlichen Anwendungen von Heilpraktikern aus wissenschaftlicher Sicht?
Sogar mäßige Hoffnung wird vermutlich enttäuscht werden ... NRW hat ja als Gesundheitsministerin eine Homöogläubigewuec schrieb am 17.08.2016:Veranlassung zu übermäßiger Hoffnung erkenne ich nich
Traumabewältigung durch Placebos?wuec schrieb: Eigentlich nicht mal das, selbst Nichtstun wäre überaus wünschenswert, ist aber in weiter Ferne. Regierende aller Parteien halten es für ein schicke Idee traumatisierte Flüchtlinge in die Hände von HPP-Klempnern statt in kompetente zu legen. Das sagt doch wohl absolut alles.
Kleiner Schönheitsfehler:http://blog.gwup.net/2016/08/21/nichts-gelernt-fluchtlingshilfe-solingen-will-mitarbeiter-von-heilpraktikerin-fortbilden-lassen/
Die Dame ist keine Psychologin, sondern “Heilpraktikerin/Psychotherapie” mit Weiterbildung in “energetischer Psychologie”. In dem Seminar, das sich an die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer richtet, soll die “Trauma Buster Technique TBT nach Rehana Webster” vermittelt werden...
Nichtsdestotrotz will die Flüchtlingshilfe Solingen ihre Mitarbeiter von einer “TBT-Practitioner, ausgebildet von Rehana Webster im April 2014″, für den Umgang mit psychisch belasteten Flüchtlingen trainieren lassen.
Honorarnote: 3300 Euro (2800 Euro soll das Kompaktseminar kosten, eine spätere Supervision wird mit 500 Euro veranschlagt).