fravd schrieb:letzlich geben die gesamten daten nur die information her: mh370 bewegte sich zum ping-zeitpunkt über n ms in südlicher richtung und hatte dabei eine absolute entfernung x zum satelliten. nicht mehr und nicht weniger.
Wenn man die einzelnen BFO-Werte, jeden Wert für sich allein, betrachtet dann ist das so. Betrachtet man jedoch alle BFO-Werte ab 18:40 UTC im Zusammenhang dann ergibt sich die Erkenntnis das MH370 zu jedem Zeitpunkt der Messung nicht nur nach Süden geflogen ist (BFO-Werte wurden immer grösser) sondern man kann auch ermitteln
um wieviel schneller sich MH370 Richtung Süden bewegte als der Satellit selbst.
Ein sehr simples Schaubild um zu verdeutlichen was man noch aus den BFO-Werten ziehen kann...........
(Quelle : DearMRHazzard)
Lässt man in dem Bild oben MH370 mit konstanter Geschwindigkeit jeweils zwischen den schwarzen, roten und blauen Messpunkten (X,Y,Z) fliegen dann wird MH370 zuerst die Flugstrecke X (schwarze Flugrichtung A) vollständig durchfliegen. Bis MH370 die Flugstrecke Y (rote Flugrichtung B) vollständig durchflogen hat dauert es etwas länger und bis MH370 die Flugstrecke Z (blaue Flugrichtung C) durchflogen hat dauert es am längsten.
Da sich sowohl IOR als auch MH370 nach Süden bewegt haben zwischen 20:41 UTC und 21:41 UTC (als Beispiel o.g.) und MH370 sich schneller nach Süden bewegt hat als IOR kann man anhand der BFO-Werte im DCL-Log feststellen
um wieviel schneller sich MH370 nach Süden bewegte als IOR.
Da die Messungen zwischen z.B. 20:41 UTC und 21:41 UTC innerhalb von 60 Minuten durchgeführt wurden können die Ermittler feststellen das die jeweiligen BFO-Werte im Zusammenhang betrachtet damit übereinstimmen wenn sie MH370 mit Mach 0.84 fliegen lassen zwischen den beiden Messungen auf der Flugstrecke X (schwarze Flugrichtung A). Wenn die Ermittler nun das gleiche Spielchen machen würden mit der Flugstrecke Y (rote Flugrichtung B) und Flugstrecke Z (blaue Flugrichtung C) dann würde MH370 sich
langsamer vom Satelliten aus gesehen Richtung Süden bewegen weil die jeweiligen Endpunkte der Flugstrecken Y und Z
später erreicht werden im Gegensatz zu Flugstrecke X (schwarze Flugrichtung A) mit jeweils konstanter Geschwindigkeit.
Das heisst also das sich eine Flugrichtung ergibt wenn man die Geschwindigkeit kennt mit der MH370 geflogen sein muss. Die Geschwindigkeit kann man ermitteln wenn man die BFO-Werte im Zusammenhang abgleicht mit gedachten Geschwindigkeiten.
Beispiel :
Um 20:41 UTC wurde ein BFO-Wert von 141 Hz gemessen
Um 21:41 UTC wurde ein BFO-Wert von 168 Hz gemessen
Die Ermittler sind der Ansicht das diese beiden BFO-Werte vereinbar sind mit einer konstanten Geschwindigkeit von Mach 0.84.
Wäre MH370 jetzt nach o.g. Schaubild auf den Flugstrecken Y (rote Flugrichtung B) und Z (blaue Flugrichtung C) geflogen dann wäre ein anderer BFO-Wert gemessen worden um 21:41 UTC als dieser der im DCL-Log steht.
INMARSAT hat damals dieses Bild veröffentlicht das eigentlich jeder kennen sollte :
Grün : Vorhergesagte Flugroute Richtung Süden
Blau : Registrierte BFO-Werte
Deutlich zu sehen ist das die grüne Linie und die blaue Linie ab 19:41 UTC nahezu parallel zueinander verlaufen. Das war damals INMARSAT´s erstes Modell und wie man sieht war es damals nicht sonderlich exakt. Die verbesserten Modelle in der Folgezeit bis zum heutigen Tage werden sehr wahrscheinlich die grüne und die blaue Linie so exakt wie möglich deckungsgleich übereinander gebracht haben.
Aus diesem Grund hat sich das ATSB dafür entschieden MH370 auf einer linearen Flugbahn fliegen zu lassen Richtung Süden mit konstanter Geschwindigkeit Mach 0.84 weil die BFO-Daten im Zusammenhang gesehen dieser Erkenntnis nicht widersprechen. Das Suchgebiet ist 120.000 km² gross weil in den BFO-Daten selbst eine gewisse Fehlertoleranz einbezogen werden muss von wenigen Hz, und weil das EoF-Szenario auf Basis der Geisterflugtheorie einen weitere Unsicherheit ergibt von +/-20 nm (Priority 1) respk. +/-40 nm (Priority 2) nördlich und südlich vom 7.Ping-Ring aus gesehen.
Um weiter im Nordosten suchen zu gehen, ausserhalb des heutigen Suchgebietes, müssten die Ermittler den Fehlertoleranzbereich der BFO-Daten vergrössern.