@Rumo ich glaube wir missverstehen uns, was den Schutz des Tieres betrifft - in Form einer Schutzgebühr.
Dabei ist nicht gemeint, dass der Vermittelnde irgend eine Handhabe hat, wenn ihm die Haltung des Hundes missfällt.
Nein, es geht nur darum, dass sich nicht jemand leichtfertig und ohne groß darüber nachzudenken (
die Konsequenzen zu durchdenken, z.B. "habe ich genug Zeit für ein Tier" usw.) einen Hund anschafft.
Diejenigen die mir das mal mit der Schutzgebühr erklärt hatten, gehen davon aus, dass eine
leichtfertige Tieraufnahme eher erfolgen könnte, wenn jemand ein Tier geschenkt bekommt als wenn jemand Geld dafür hinlegen muss. Und ein weiterer Aspekt bei diesen Gedanken: Wer bereit ist, für ein Tier etwas zu bezahlen da ist die Chance geringer, dass so jemand es sich nur aus einer Laune heraus anschafft ohne wirkliche Tierliebe zu haben usw.
Ist doch mit Gegenständen sogar ähnlich:
Wenn man etwas geschenkt bekommt, nimmt man es eher mal, obwohl man es gar nicht unbedingt bräuchte oder Verwendung dafür hat, als wenn man etwas für einen Gegenstand/Gerät oder sonstwas bezahlen muss. Dann überlegt man es sich also besser, ob man das wirklich braucht.
In diesem Sinne ist das mit der Schutzgebühr gemeint, zumal leider Tiere - von Rechtswegen - sogar auch z.T. als Sache betrachtet werden.