Erneute Kirchenspaltung 2009/2010
06.02.2009 um 16:50@ToE
Himmel! Es ist doch völlig wurscht, ob es einigen Politikern passt oder nicht, dass die Kirchensteuer als Privileg der Kirchen in ihrer Eigenschaft als Köperschaften öffentlichen Rechts im Grundgesetz, der Verfassung verankert ist, genauso wie verankert ist, dass Staatsleistungen (z. B. Steuereintreibung) für Kirchen möglich sind. Da kannst du noch so oft mit dem Bundesverfassungsgericht kommen. Das Bundesverassungsgericht ist dafür einfach nicht zuständig. Das Bundesverfassungsgericht ist dafür zuständig dass alle Jurisdiktion im Sinne des Grundgesetzes stattfindet und nich dagegen verstößt. Die Verfassung selber und deren Inhalte kann doch gar nicht verfassungswidrig sein, darauf bezieht sich doch sämtliche Rechtsprechung. Das Grundgesetz ist keine gewöhnliches Gesetz (was schon daran auffällt, dass es keine Paragraphen gibt) sondern de facto eine Verfassung und für Verfassungsänderungen ist ausschließlich die Legislative zuständig, nämlich Bundestag und Bundesrat. Ja oder warum glaubst du denn, dass die Kritiker, die es schon seit der Weimarer Verfassung gibt nicht schon lange vors BVG gegangen sind? Weil das BVG schlicht nicht zuständig dafür ist.
Himmel! Es ist doch völlig wurscht, ob es einigen Politikern passt oder nicht, dass die Kirchensteuer als Privileg der Kirchen in ihrer Eigenschaft als Köperschaften öffentlichen Rechts im Grundgesetz, der Verfassung verankert ist, genauso wie verankert ist, dass Staatsleistungen (z. B. Steuereintreibung) für Kirchen möglich sind. Da kannst du noch so oft mit dem Bundesverfassungsgericht kommen. Das Bundesverassungsgericht ist dafür einfach nicht zuständig. Das Bundesverfassungsgericht ist dafür zuständig dass alle Jurisdiktion im Sinne des Grundgesetzes stattfindet und nich dagegen verstößt. Die Verfassung selber und deren Inhalte kann doch gar nicht verfassungswidrig sein, darauf bezieht sich doch sämtliche Rechtsprechung. Das Grundgesetz ist keine gewöhnliches Gesetz (was schon daran auffällt, dass es keine Paragraphen gibt) sondern de facto eine Verfassung und für Verfassungsänderungen ist ausschließlich die Legislative zuständig, nämlich Bundestag und Bundesrat. Ja oder warum glaubst du denn, dass die Kritiker, die es schon seit der Weimarer Verfassung gibt nicht schon lange vors BVG gegangen sind? Weil das BVG schlicht nicht zuständig dafür ist.