Erneute Kirchenspaltung 2009/2010
06.02.2009 um 11:54@ToE
Also in unserem katholischen Kindergarten sind etliche muslimische Kinder, deren Eltern keine Kirchensteuer zahlen und auch Juden, deren Eltern zwar Kirchensteuer (Kultussteuer) bezahlen aber natürlich nicht für die christliche Kirche Das muss wohl an euren Kindergärten liegen. Im übrigen, was macht bitte den Unterschied ob du jetzt dem Staat oder der Kirche das Geld gibst? Fakt ist, dass die Ehrhebung von Kirchensteuern sehr wohl der Verfassung bzw. dem Grundgesetz entspricht, denn lt. Art. 140 GG haben Kirchen die Möglichkeit den Status der "Körperschaft des öffentlichen Rechts der besonderen Art", was automatisch mit dem Recht verbunden ist, die Kirchensteuern vom Staat einziehen zu lassen.
Im übrigen profitiert der Staat bzw. die Länder (die Kirchensteuer werden vom Land einbehalten) noch vom Einzug der Kirchensteuer, weil er einen nicht zu unterschätzenden Teil davon als Aufwandsentschädigung einbehält (2-4,5%), der dan irgendwo im Haushalt verschwindet. Außerdem sind Kirchensteuern lt. § 10 Abs.1 Nr. 4 EStG volkommen als Sonderausgaben absetzbar, dass niemand der Kirchensteuer zahlt, auch diejenigen die das nur tun um Zugang zu kirlichen-sozialen Einrichtungen zu bekommen, finanziellen Nachteil durch die Abgabe von Kirchensteueren hat. Letzendlich steht es jedem Menschen frei, die Kirchensteuer nicht zu bezahlen und dem Staat steht es frei, zusätzlich eine "allg. Sozialsteuer" einzuführen, wozu sie offensichtlich keinen Anlass sieht, weil sie sich auf die sozialen Einrichtungen der Kirchen verlässt.
Also in unserem katholischen Kindergarten sind etliche muslimische Kinder, deren Eltern keine Kirchensteuer zahlen und auch Juden, deren Eltern zwar Kirchensteuer (Kultussteuer) bezahlen aber natürlich nicht für die christliche Kirche Das muss wohl an euren Kindergärten liegen. Im übrigen, was macht bitte den Unterschied ob du jetzt dem Staat oder der Kirche das Geld gibst? Fakt ist, dass die Ehrhebung von Kirchensteuern sehr wohl der Verfassung bzw. dem Grundgesetz entspricht, denn lt. Art. 140 GG haben Kirchen die Möglichkeit den Status der "Körperschaft des öffentlichen Rechts der besonderen Art", was automatisch mit dem Recht verbunden ist, die Kirchensteuern vom Staat einziehen zu lassen.
Im übrigen profitiert der Staat bzw. die Länder (die Kirchensteuer werden vom Land einbehalten) noch vom Einzug der Kirchensteuer, weil er einen nicht zu unterschätzenden Teil davon als Aufwandsentschädigung einbehält (2-4,5%), der dan irgendwo im Haushalt verschwindet. Außerdem sind Kirchensteuern lt. § 10 Abs.1 Nr. 4 EStG volkommen als Sonderausgaben absetzbar, dass niemand der Kirchensteuer zahlt, auch diejenigen die das nur tun um Zugang zu kirlichen-sozialen Einrichtungen zu bekommen, finanziellen Nachteil durch die Abgabe von Kirchensteueren hat. Letzendlich steht es jedem Menschen frei, die Kirchensteuer nicht zu bezahlen und dem Staat steht es frei, zusätzlich eine "allg. Sozialsteuer" einzuführen, wozu sie offensichtlich keinen Anlass sieht, weil sie sich auf die sozialen Einrichtungen der Kirchen verlässt.