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Der Möchtegern Gott

65 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Papst, Betrüger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
wunjo ehemaliges Mitglied

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Der Möchtegern Gott

21.11.2007 um 00:46
lol .. ne ich wuerde ja gerne sagen woher ich die bekomme lol .. aber dann wuerde ich gesperrt werden ;-)

und JA ... du hast Recht in meinem Land bekommen solche Menschen keine Freundlichkeit...


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Der Möchtegern Gott

21.11.2007 um 00:48
hast du angst es zu sagen? naja, ich hab ja schon geahnt, dass du weich bist ;)

ich wusste gar nicht, dass du land besitzt. welches land gehört dir denn?
ist mir was entgangen? wieso bist du nicht zu jedem freundlich, der auch zu dir freundlich ist? und was meinst du mit "solche menschen"?


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wunjo ehemaliges Mitglied

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Der Möchtegern Gott

21.11.2007 um 01:27
klar ich bin ein Weichei und du mein Vorbild fuer Staerke ;-)
Ich kenne dein Land auch nicht ... ??? sage mal von wo du bist ...

Du bist nicht freundlich zu mir .. alsoooo ich bin es auch nicht ... upss ich bin ja ein Weichei ;-)))) mein Held


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Der Möchtegern Gott

21.11.2007 um 01:48
1. Die Paepstin Johanna ist eine urbane Legende und nicht bewiesen:
Bei Päpstin Johanna (auch Johannes Anglicus, in späteren Varianten der Legende auch Jutta, Frau Jutte, Gilberta, Agnes oder Glancia genannt) handelt es sich um einen Legendenstoff. Von seriösen Historikern wird die Päpstin Johanna als fiktive Gestalt eingestuft.
2. Johannes XII. war der einzige minderjaehrige Papst
Johannes XII. (* 937 oder 939 als Octavian von Spoleto; † 14. Mai 964 in Rom) war Papst vom 16. Dezember 955 bis zu seiner Absetzung am 4. Dezember 963. Der einzige Papst der Geschichte, der minderjährig sein Amt antrat, krönte 962 mit Otto dem Großen erstmals einen deutschen König zum Kaiser.
Graf Alberich II. von Spoleto – ein Sohn der Marozia – ließ seinen Sohn Octavian im Alter von 16 Jahren (nach anderen Quellen mit 18) zum Papst wählen. Der zeitgenössische Historiker Bischof Liutprand von Cremona berichtet u. a. von Mord, Verstümmelungen, Ehebruch, Inzest, Simonie, Jagd- und Spielleidenschaft, Meineid und Gotteslästerungen durch Johannes XII.
Gegen Berengar II. von Ivrea rief Johannes 961 den deutschen König Otto I. zu Hilfe und krönte ihn 962 zum Kaiser. Otto I. garantierte ihm dafür den Erhalt des Kirchenstaates (siehe auch Privilegium Ottonianum), Johannes XII. billigte Ottos Kirchenpolitik (ottonisch-salisches Reichskirchensystem u.a.) und gewährte ihm ein Mitspracherecht bei der Papstwahl.
Wenig später sagte sich Johannes XII. jedoch vom Kaiser los und wurde daher im Dezember 963 durch eine von Otto I. einberufene Synode wegen Unwürdigkeit abgesetzt. Zum neuen Papst wurde Leo VIII. erhoben, der sich jedoch gegen Johannes nicht durchsetzen konnte. Nach verschiedenen Überlieferungen erlitt Johannes einen gewaltsamen Tod, wobei die Art des Todes je nach Überlieferung variiert. Die wohl bekannteste besagt, dass er während des Geschlechtsaktes mit einer römischen Aristokratin von deren eifersüchtigem Ehemann überrascht wurde, der ihn daraufhin mit einem Hammer erschlug. Nach Johannes' Tod wählten seine Anhänger Benedikt V. zum Papst.
3. Paepste und Frauen
Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode zu Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass alle Geistlichen nicht mehr heiraten durften. Vor allem die kultische Reinheit der Priester (tägliche Zelebration der Heiligen Messe) spielte dabei eine Rolle, aber auch die Tatsache, dass der Kirchenbesitz sonst an die Kinder von Geistlichen vererbt worden wäre. Verstöße gegen den Zölibat wurden mit Kirchenstrafen belegt, und bereits verheirateten Geistlichen wurden Amt und Besitz entzogen.
Bis zum 2. Laterankonzil 1139 gab es auch in der römischen Kirche sowohl verheiratete als auch unverheiratete Priester, die mit ihrer Weihe zur sexuellen Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Bei jenem Konzil wurde festgelegt, dass „höhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, [...] Amt und Benefizium [verlieren]“ (in Kanon 6) und die Messen von Priestern, die eine Ehefrau oder Konkubine haben, „nicht mehr gehört werden“ dürfen (in Kanon 7). Im gleichen Zuge wurde die Priesterweihe im Rechtsverständnis der römisch-katholischen Kirche zu einem trennenden Ehehindernis – was sie bis heute ist.



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