AfD
03.09.2024 um 20:41Star-Ocean schrieb:Schade, dass sich niemand inhaltlich mit dem oben genannten Artikel auseinandersetzt – nicht mal der, der explizit nach Gründen gefragt hat warum die "Altpartein" nicht mehr gewählt werden. Stattdessen das immer gleiche Aufziehpuppentheater mit den altbekannten Phrasen ohne jeglichen Inhalt. Lieber schön mit Dreck werfen.Welcher Inhalt ist denn da drin? Lass uns diskutieren.
Andreas (63) ärgert es das er beim Arbeitsamt vorstellig werden muss - obwohl er als Rentner bezeichnet wird und 46 Jahre gearbeitet hat. Da hat wohl jmd das System nicht verstanden, mal schauen ob ihm die AfD dabei hilft. Aber was davon hat die Ampel verbrochen?
Seine Frau ist Friseurhandwerkerin - der einzige Satz dazu ist das die Produktion von Perücken für Krebskranke - mal kurz Google angeschmissen: Erforderlich st eine Präqualifizierung nach §126 neben Verträgen mit Krankenkassen, etc. Das Gesetz ist in der jetzigen Fassung, wenn ich nicht falsch gegoogelt habe von 1988.
Um als Zweithaar-Spezialist Haarteile und Perücken mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigt der Leistungserbringer eine IK-Nummer, eine Zulassung über das Präqualifizierungsverfahren, und einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.Quelle: https://www.bvz-info.de/Zweithaarspezialisten/Krankenkassen/Praequalifizierung/
Siehe Sozialgesetzbuch / SGB V §§ 126 und 127:
Hier ein Auszug des §126 - Versorgung durch Vertragspartner
(1) Hilfsmittel dürfen an Versicherte nur auf der Grundlage von Verträgen nach § 127 Abs. 1, 2 und 3 abgegeben werden. Vertragspartner der Krankenkassen können nur Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gibt Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen nach Satz 2, einschließlich der Fortbildung der Leistungserbringer, ab.
1a) Die Krankenkassen stellen sicher, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 erfüllt sind. Die Leistungserbringer führen den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle Präqualifizierungsstelle ..."
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__126.html
§ 126 Versorgung durch Vertragspartner
Dann kommt Werner, der behauptet das er durch die Coronaimpfungen überall Thrombosen habe, eine Aussage die selbst die Bild als hinterfragenswert darstellt. Dazu nervt ihn das Schulsystem, ohne zu nennen was daran, seine unsichere Rente, was verständlich ist als 40 Jähriger mit Dauerthrombosen und natürlich die Grünen, die ihm verbieten wollen mit fossilen Brennstoffen zu heizen.
Weder das Rentensystem noch Corona waren irgendwie durch die Ampel verursacht. Kein Mensch verbietet mit fossilen Brennstoffen zu heizen.
Und natürlich Die Ausländer, war klar.
Jau, @Star-Ocean, der Artikel hat mir so gar nicht geholfen zu verstehen, warum man dafür die AfD wählt - außer der Part mit den Ausländern. Meint Andreas nun, das die AfD ihm erklärt das er sich entweder bis zum 65sten Lebensjahr arbeistlos melden könnte oder er da vor Jahrgang 63 geboren auch jetzt ganz normal Renter ohne Gang zum Arbeitsamt werden kann?
Ich verstehe nichts davon, ehrlich nichts was rechtsextreme hier ändern werden oder können. Ausser die Ausländer, klar ;)
Um den erst genannten Holger nicht zu unterschlagen - ich habe schlicht keine Ahnung wie es sich mit alten Häusern ohne Anbindung an ein Abwassernetz verhält, ist auch echt zu uninteressant von mir. Der Gedanke jedoch das man seine Scheisse einfach versickern lässt empfinde ich als strange.