rhapsody3004 schrieb:Wenn nicht unser Bundesverfassungsgericht da auch noch ein Wörtchen mit zu reden hätte.
Asyl-Politik, die AfD-Wähler zufrieden stimmen würde, müsste noch lange nicht verfassungskonform sein.
@rhapsody3004 So allgemein wie Du es formulierst, kann man das nicht beantworten.
Ob sich unsere Verfassungsrichter der Meinung des EUGH anschließen, dass auch Vergewaltiger, Mörder und Menschen, die zum Verüben von Verbrechen hierher kommen, nicht abgeschoben werden dürfen und somit lebenslang die Wohltaten unseres Transfer Systems genießen, ist nicht klar.
Ich finde dieses Urteil von der Intention her sehr bedenklich. Asyl soll Menschen vor Verfolgung, Mord und Vergewaltigung schützen. Da finde ich es abseitig, dass jetzt unter dem gleichen Label Mörder und Vergewaltiger vor Verfolgung geschützt werden sollen. Damit reduziert sich die erforderliche Akzeptanz in der Bevölkerung erheblich.
Was den Selbsteintritt angeht, ist das ja eigentlich nur ein Trick, um Teile des GG zu umgehen, auch wenn er legal ist. Sollte eine Regierung eine Politik betreiben, die näher am GG Asylparagraphen ist, dürften Verfassungsrichter eigentlich keine Möglichkeit haben, das schlecht zu finden. Und wenn wir nur diejenigen anerkennen, die nicht aus einem sichere Drittstaat kommen (wir sind umgeben von sichere Drittstaaten), dann reden wir von <500 Menschen pro Jahr, wie es der Asylparagraph des GG es eigentlich hergibt.
Außerdem verfolgen zB Dänemark und Schweden ganz andere Asylwege, ohne dass deren Verfassungsgerichte das unterbinden. Und beides sind doch absolute Rechtsstaaten.