shionoro schrieb:ein 'Doch' mit einem Beleg der Aussage allerdings ist ein ziemlich gutes Argument.
Wenn denn ein Beleg von dir käme...
shionoro schrieb:Es ist keine privatwirtschaftliche angelegenheit, wenn diese vertragsrücktritte nur wegen kriminellen drohungen zu stande kommen und diese drohungen allein in berlin (und es bleibt nicht nur bei drohungen) im dreistelligen bereich liegen.
1. Du schuldest uns noch einen Beleg dafür, dass die Vertragsrücktritte ausschließlich aufgrund tatsächlich erfolgter Bedrohungen zustande kamen. Selbst, wenn man den Umstand ausklammert, dass möglicherweise Wirte auf die Idee kommen könnten, eine Bedrohung zu erfinden, um einen guten Grund für die Ablehnung der AfD zu haben, sind Angaben der AfD stets mit allergrößter Skepsis zu betrachten - das lehren die Erfahrungen mit dieser Partei seit ihrer Gründung.
2. Dass aus einer tatsächlichen Bedrohung automatisch immer auch ein Anschlag folgt, hast du auch noch nirgendwo belegt.
3. Solange es sich bei dem jeweiligen Betreiber nicht um eine staatliche Stelle handelt, bleibt es immer eine privatwirtschaftliche Angelegenheit, und für die gilt die Vertragsfreiheit. Wenn ein Privatmensch/ein Wirtschaftsunternehmen mit der AfD keine Geschäfte machen möchte, ist das absolut kein Angriff auf die Demokratie, sondern völlig von der Rechtslage gedeckt.
shionoro schrieb:Die Landespartei Berlin konnte jedenfalls schon lange keinen parteitag abhalten, wegen krimineller einschüchterungen von seiten von linksextremisten. Dem Fakt wirst du dich stellen müssen.
Das ist immer noch kein "Fakt", sondern deine Behauptung. Die AfD hat keinen Raum gefunden, der ihr zusagt, aber wenn sie einen von der öffentlichen Hand betriebenen Raum mieten wollte, bräuchte es wirklich gute Gründe, um ihr den zu verweigern.
shionoro schrieb:Oder läuft das jetzt wie im kindergarten mit Fingern in den Ohren? :)
Die Erläuterungen habe ich dir mehrfach geliefert, da stellt sich die Frage, wer hier die Finger in die Ohren steckt...