@shionoro shionoro schrieb:Boykottaufrufe von leuten, die niemals da eingekauft haben und die nur dazu dienen, jemanden einzuschüchtern, nicht.
Ein solcher Boykottaufruf wäre ebenfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt, auch weil es dafür keine Rolle spielt, ob ich Kunde bin, war oder nicht bin. Wenn, in den ganzen Fällen, der Wirt sich eingeschüchtert sieht, wegen des entgangenen Gewinns, dann ist das nicht eine Rechtsübertretung des Boykott(aufruf)s, wenn er sich eingeschüchtert (bedroht) sieht, dann muss sich diese Bedrohung objektiv und subjektiv auch erfüllen und wenn dies nicht der Fall ist, dann ist es ebenfalls kein Problem des Boykotts.
Es versteht sich von selbst, dass bei einer Bedrohung eben dieser legale Boden verlassen wird.
shionoro schrieb:ist übrigens auch was ganz anderes, ob du sowas bei einer kette machst (so vonwegen kleidung) oder bei einzelpersonen, dessen existenz damit bedroht werden kann.
Ich darf auch Einzelpersonen boykottieren/dazu aufrufen.
shionoro schrieb:Stammgäste werden wegen solchem Quatsch eher nicht eine Kneipe boykottieren.Darum sage ich ja auch, dass ist kein demokratischer protest. Es ist ein angriff.
Boykott ist eine zulässige Ausübungen der Meinungsfreiheit, die Meinungsfreiheit ist Teil der f.d.G.O. Boykotte sind demokratisch.
shionoro schrieb:Bei diesem shitstorms werden leute persönlich angegriffen, ihre medienpräsenz attackiert und bei vielen von ihnen folgen dann, durch die aufgepeitschte stimmung und die aufmerksamkeit, handfeste drohungen.
Die Bedrohung Einzelner macht aber nicht den gesamten Boykott oder auch den Shitstorm als solches rechtswidrig, oder sollen die sanktioniert werden, die Teil des Boykottes sind, aber kein Delikt verwirklicht haben? Das erscheint mir merkwürdig.
shionoro schrieb:Für mich heißt demokratisch, dass man die grundsätze des demokratischen Wettstreits akzeptiert.
Dazu gehören freie wahlen, aber auch mindderheitenschutz und freie meinungsäußerung.
Aber Boykottaufrufe sind zulässige Ausübungen der Meinungsfreiheit. Du hängst dich zu sehr darauf auf, Boykotte und diverse Straftatbestände wild in Verbindung zu bringen oder zu vermischen. Bedrohungen, Sachbeschädigungen, Körperverletzung usw. sind abzulehnen und befürworte ich gegen die AfD kein Stück, aber das muss man von einem Boykott trennen.
shionoro schrieb:Das ist nicht demokratisch, das ist auch kein Protest gegen die AfD bzw. deren Politik, sondern ein Versuch, sie an der ausübung ihrer demokratischen rechte zu hindern. Dieser Versuch ist zum teil legal (shitstorm) zum teil illegal (drohungen), aber er offenbart in jedem falle ein fragwürdiges demokratieverständnis.
Niemand empfindet die Bedrohungen als legales Mittel. Wohl sind Boykotte legal.
shionoro schrieb:ich blockiere diese partei trotzdem mit außerdemokratischen möglichkeiten, das kann man mMn nicht demokratisch nennen.
Also, wenn ich ein Wirt wäre, der der AfD keine Räume zur Verfügung stellt, aus welchen Gründen auch immer (ich blockiere sie), handel ich undemokratisch, obwohl ich lediglich von meiner allgemeinen Handlungsfreiheit, gestützt von der f.d.G.O., in Gestalt der Vertragsfreiheit Gebrauch mache? Ob wegen eines drohenden Boykotts, ich die Atmosphäre meines Lokals nicht belasten will oder sie einfach nicht in meinem Lokal sehen will, spielt dabei in erster Linie keine Rolle. Ich blockiere sie mit demokratischen Mitteln, wäre mein gutes Recht.