AfD
24.01.2020 um 15:10Kurzschluss schrieb:Bis jetzt gibt es nur Aussagen der Afd, dass Wirte bedroht oder eingeschüchtert wurden, keine neutralen Quellen oder Anzeigen.Doch, die wurden hier auch reingestellt.
Bei mir gibt es dazu bezüglich des Wahrheitsgehalts deutliche Zweifel, siehe verlinkte Artikel weiter oben.
Aus 60 bis 80 Randalierern, die die Afd beim verlassen des Gebäudes hinderten wurden laut Polizei nicht einmal eine Handvoll Personen, die nichts gesetzeswidriges gemacht haben.
Was mich auch stutzig macht: Woher weiß die Afd Gegnerschaft, welches Lokal gerade für einen Parteitag angefragt wurde, um dort dann anzurufen?
Könnte es nicht auch der Fall sein, dass der Großteil der Wirte einfach mit der AfD nichts zu tun haben wollen?
Die wurden die mehrfach verlinkt.
https://www.cicero.de/innenpolitik/afd-diskriminierung-gastronomie-neue-rechte-polarisierung (Archiv-Version vom 05.08.2020)
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) beruft sich auf das Hausrecht. Jeder Unternehmer könne selber entscheiden, wen er bewirte – und wen nicht. Schließlich trügen die Inhaber die Verantwortung für das Wohl ihrer Gäste und Angestellten. Es sei ihre Aufgabe, Unruhe zu vermeiden. Wenn es um die Bewirtung von Gruppen geht, mag diese Begründung zutreffen. Die Gefahr geht hier aber nicht von der AfD, sondern von der Antifa aus. Im Internet ruft sie ihre Mitglieder dazu auf, Gastronomen einen Besuch abzustatten: „Wer AfD einlädt, wird gekleistert.“ Fotos von zersplitterten Fensterscheiben veröffentlicht die Antifa wie Trophäen auf ihrer Homepage. Aus Angst vor weiteren Besuchen linksextremer Aktivisten sagen die Gastwirte dann weitere AfD-Veranstaltungen ab. Wie aus Berliner Sicherheitskreisen verlautetet, soll die Zahl von Straftaten gegen Gastronomiebetriebe und Veranstaltungsorte im Kontext mit der AfD im dreistelligen Bereich liegen.Das ist keine aussage der AfD. Das hier auch nicht:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article205294255/Berlin-Parteitag-faellt-aus-AfD-beschuldigt-die-Antifa.html
Ersichtlich wird dies aus einem Urteil des Berliner Landgerichts, das von der AfD angerufen worden war. Sie beantragte vorläufigen Rechtsschutz gegen die Vermieterin eines Saals, den die AfD am 20. Dezember vertraglich für den Parteitag gebucht hatte. Doch am 6. Januar erklärte die Vermieterin den Rücktritt von dem Vertrag, weil sie und ein Mitarbeiter bedroht worden seien. Die AfD nun wollte vor Gericht erwirken, dass die Vermieterin den Saal zur Verfügung stellen müsse. Das Gericht aber lehnte ab. Denn die Vermieterin habe „glaubhaft gemacht, dass ein Mitarbeiter wegen der geplanten Veranstaltung bedroht worden sei“.
Hierdurch sei für die Vermieterin eine neue Lage entstanden. Nämlich ein Risiko, das „weit über die vertraglich übernommene Verpflichtung zur Bereitstellung von Veranstaltungsräumen hinaus“ gehe, befand das Gericht. Die Vermieterin dürfe selbst entscheiden, ob sie das Risiko tragen oder diese zusätzliche Last verweigern wolle.
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Dass die Gründe für jenes Risiko, die Drohungen, politisch motiviert waren, kann als gesichert gelten. Es gab unter anderem im Internet Hinweise dafür, dass gewaltbereite Gruppen gegen den AfD-Parteitag mobilisierten. Nach der Gerichtsentscheidung erklärte die AfD, dass „die linksextreme Antifa mit Gewaltdrohungen den Landesparteitag verhindert“ habe. Der Noch-Landeschef Georg Pazderski sagte: „Wenn Gewalt Demokratie angreift, ist es Terror.“ Das Treffen falle aus: „Der Parteitag muss natürlich abgesagt werden“, sagte Pazderski. Ein neuer Termin sei noch nicht absehbar.