@kingari Die AfD kann zu diesem Fall gar keine Organklage einbringen. Denn das was sie klagen will, liegt 3 Jahre zurück. Da saß sie aber noch nicht im Bundestag. Eine Organklage obliegt aber einer Frist von 6 Monaten. Es gibt auch keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Ablauf der Frist.
Form und Frist
Ein Antrag auf ein Organstreitverfahren muss gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG schriftlich beim Gericht eingereicht werden. Dies erfordert eine Unterzeichnung durch den Antragsteller.[42] Gemäß § 23 Absatz 1 Satz 2 BVerfGG muss er weiterhin eine Begründung angeben. § 64 Absatz 2 BVerfGG bestimmt, dass der Antragssteller hierbei die Rechtsnorm nennen muss, deren Verletzung er rügt.
Die Antragsfrist beträgt gemäß § 64 Absatz 3 BVerfGG sechs Monate. Durch die Fristbindung soll der Rechtsfrieden gefördert werden.[43] Die Berechnung der Frist erfolgt analog § 187-§ 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.[44] Die Frist beginnt in dem Moment, in dem der Antragsteller vom angegriffenen Handeln oder Unterlassen des Antragsgegners Kenntnis erlangt. Beim Unterlassen tritt dies im Regelfall ein, wenn der Antragsgegner erkennen lässt, dass der die vom Antragsteller begehrte Handlung nicht vornehmen will.[45] Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen.[46]
Wikipedia: Verfassungsprozessrecht (Deutschland)Und ja, das BVG nimmt erstmal alles an was eingereicht wird. Und dann wird geprüft, ob eine Klage zulässig ist oder abgewiesen wird. Es wird immer erst geprüft, egal wie schwachsinnig die Klage ist oder nicht. So arbeitet der Rechtsstaat. Eine Annahme heißt noch lange nicht, dass es zu einem Verfahren kommt.
Was die AfD da betreibt ist reine Augenwischerei, weil die meisten eben keine Ahnung von Organklagen haben.
Hier mal etwas zum nachlesen für dich
@kingari Bis heute hält sich hartnäckig die Meinung, dass eine „illegale Masseneinwanderung“ nach Deutschland stattfinde und an den Grenzen die „rechtsstaatliche Ordnung“ zusammengebrochen sei, exemplarisch bei der sogenannten „Erklärung 2018“, die unter anderem Vera Lengsfeld, Thilo Sarrazin und Uwe Tellkamp unterzeichneten. Hierbei bezieht sich der Vorwurf vom andauernden Rechtsbruch keineswegs nur auf die Situation im Winter 2015/16, als über die Westbalkanroute bis zu zehntausend Personen pro Tag nach Deutschland einreisten – auch in der Gegenwart soll eine fortwährende Illegalität herrschen. Nun dürfte die Behauptung vom fortwährenden Rechtsbruch, wie ich im Tagesspiegel schrieb, vorrangig das strategische Ziel verfolgen, die Politik generell zu delegitimieren und einem sachlichen Streit auch dadurch auszuweichen, dass man die Systemfrage stellt.
https://verfassungsblog.de/der-rechtsbruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/