Cpt.Germanica schrieb:Denn wenn ich das richtig verstehe kommt es für das Ausschlusskriterium gar nicht auf die Frage an ob sie ein Einkommen hatte, weil da steht: "oder „einer anderen Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt“" (s. o.).
Ja. Das verstehst du genau richtig - es gibt in den verpflichtenden Richtlinien (die für alle Begabtenförderwerke gelten, also auch für die Bildungswerke der anderen Parteistiftungen) drei unterschiedliche, im Prinzip konkurrierende Ausschlusskriterien:
- entgeltliche Tätigkeit in Forschung & Lehre die mehr als 1/3 der Arbeitszeit beansprucht
- entgeltliche Tätigkeit außerhalb davon, die mehr als 1/4 der Arbeitszeit beansprucht
- sonstige Tätigkeiten, die die Zeit "überwiegend" binden
Dass man im Bereich "Forschung und Lehre" etwas mehr Spielraum hat ist denke ich selbsterklärend, das ist für Leute gedacht wo sich wissenschaftliche bezahlte Tätigkeit und Promotion überschneiden, d.h. jemand der als Laborant angestellt ist arbeitet dort auch an Experimenten für die Dissertation usw.
Bei den "sonstigen" Tätigkeiten kommt es nicht darauf an, dass sie entgeltlich sind, das ist der Sammelparagraph der z.B. auch verhindern soll, dass jemand in der Stipendienzeit hauptsächlich einen Verein betreut, oder im Leistungssport Wettkampftraining macht, oder sein Start-Up aufzieht oder vergleichbare Sachen - du wirst ja für die Promotion gefördert und sollst eben nicht überwiegend was Anderes machen. Die Formulierung "überwiegend" ist gewählt, damit man nicht aus Versehen erwünschtes, gelegentliches Engagement oder "normale" Freizeit- und Ausgleichstätigkeiten wie z.B. Sportverein usw. "mitfängt". Und natürlich, weil es schwierig wäre, da jetzt eine konkrete Stundenzahl nachzuweisen, im Gegensatz zu bezahlten Tätigkeiten wird man ja z.B. seine Joggingrunden kaum dokumentieren.