vincent schrieb:Es geht doch seit 3-4 beiträgen schon nicht mehr explizit darum.
Ach Gottchen, weil man da vielleicht die Aussage des users derailt, und auf eine andere Ebene ziehen will? mal darüber nachgedach?.
Eigennutz ist nicht das Gleiche wie nützlich sein. haben wir geklärt. Seine Gesundheit zu opfern, um einen Angehörigen zu retten, ist in erster Linie der Nutzen zum Wohle des erkrankten Angehörigen. Jemand der stirbt hat keinen Anspruch auf einen Nutzen.
Ich glaube mittlerweile, dass hier einige davon ausgehen, dass der Tote immer noch eine rechtskräftige Person mit Einspruchsmöglichkeit ist. Irrtum.
Den Toten jucken mögliche Eventualitäten nur zu Lebzeiten. Nicht mehr nach dem Ableben und bekommt auch nicht mehr mit, wer seine Organe bekommt und auch nicht, wie die Angehörigen mit der Bestattung der Leiche umgehen, egal wie sein Wunsch zu Lebzeiten lautete.
Wir reden über Tote.
@vincent