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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

46 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Urheberrecht, Reform, Parlament ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

20.01.2014 um 19:54
Hallo zusammen,

ich bin, leider durch Zufall und viel zu spät, über eine hoffentlich wichtige, öffentliche Konsultation der Europäische Kommission über EU-Urheberrecht gestoßen.

Ich versuche die Diskussion neutral zu eröffnen und zitiere daher einfach das erklärte Ziel:
Alle Interessensvertreter sind eingeladen, zu dieser Konsultation beizutragen. Es werden insbesondere Beiträge von Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden und Mitgliedstaaten gesucht.
Das Ziel dieser Konsultation ist, Input von allen Interessensvertretern zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht zu sammeln.
Wer interessiert ist muss sich auf der Webseite der Europäische Kommission durch Fragebögen mit 80 Fragen kämpfen. Die JungenPiraten/Piratenpartei sowie der CCC haben diese Fragebögen in bis zu 25 Sprachen übersetzt und bieten eine verkürzte/gefilterte Variante an.

Da eine Vielzahl an Interessensvertretern besteht ist mit Sicherheit auch die Diskussionsgrundlage klar. Viel Spaß!

Alle Links in der Quellenangabe:

Europäische Kommission: http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index_de.htm (Archiv-Version vom 23.01.2014)

PiratenPartei: https://ameliaandersdotter.eu/europaisches-urheberrecht-und-ihr-macht-mit

CCC: http://copywrongs.eu/de/ (Archiv-Version vom 12.01.2014)


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

20.01.2014 um 20:50
@Neezh

Ich kenne mich leider bloß mit dem nationalen Urheberrecht aus. Unterscheiden sich die Gesetze in den EU-Staaten so doll? Zumindest beim Marken-, Geschmacksmuster- (bald Design-) und Patentrecht, die zumindest auch als Schutzrechte des geistigen Eigentums zählen, ähneln sich die Gesetze relativ stark.

Mein Anliegen wäre folgendes: Wenn man sich vorstellt, dass jemand eine persönliche, geistige Schöpfung mit 20 Jahren kreiert (Zum Beispiel ein Kinderlied schreibt) und dann 90 Jahre alt wird, bleibt das Schutzrecht insgesamt 160 Jahre bestehen (70 Jahre lang noch nach dem Tod). Ich halte das für zu lange.

Desweiteren sollte man in Anbetracht des Internet-Zeitalters darüber nachdenken, ob man den Urheberschutz (beispielsweise bei simplen Bildern) nicht etwas lockert. Jetzt ist es quasi so, dass wenn du ein fremdes Werk bei facebook oder sonst wo verbreitest, theoretisch vom Urheber auf Schadensersatz verklagt werden kannst. Das macht zwar kaum jemand, da den Menschen meist keine Mittel zur Verfügung stehen, um so eine Klage durchzuführen oder sie ohnehin daran interessiert sind, dass sich Bilder etc. verbreiten; dennoch ist es ihr Recht, andere dafür verklagen zu können - zumindest nach deutschem Urheberrecht.

Es ist also eine Gesamtabwägung durchzuführen. Und zwar sowohl die Interessen des Urhebers als auch der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Die Zeiten haben sich ziemlich verändert. Das Urhebergesetz wurde ja aufgrund solcher Fälle wie Mozart oder Beethoven eingeführt, welche ihr Leben lang arm blieben, obwohl ihre Werke die Massen begeisterten. Der Schutz der Urheberpersönlichkeit, oder auch des kleinen Künstlers entspringt einem berechtigten Interesse. Da sich aber, wie gerade erwähnt, die Zeiten dramatisch geändert haben, würde ich eine Modernisierung begrüßen. Allerdings nur eine, die immer noch beide Interessen ausgewogen bewahrt.

Eine Aufklärung ist sicherlich nicht verkehrt.


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

20.01.2014 um 20:57
Edit: Nicht 160 Jahre, sondern 140.


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

21.01.2014 um 20:02
Hallo zusammen,

@Aldaris

Danke für deinen Beitrag. Mein Wissen diesbezüglich ist auch eher auf öffentliche Medien zurückzuführen.

Dennoch gibt es Themen die scheinbar schlecht gelöst wurden. Das weiterverkaufen bereits erworbener, genutzter Dinge z.B.

Die bereits von dir angesprochene unkommerzielle Nutzung von Liedern oder Bildern ggf. anderer Kunst Arten.

Auch wenn - anderen Rechtssituationen zugeordnet gehört sicherlich Streaming (YouTube) dazu.

Auch die Nutzung von Filesharing/peer-to-peer etc.

Ich kann mir gut Vorstellen das jede Konsumenten oder Nutzerschicht in unterschiedlicher finanzieller Lage auch eine unterschiedliche Vorstellung von der Umsetzung des Urheberrechts hat, ein normaler Angestellter, der vielleicht nicht über die 1500€ Netto im Monat kommt möchte vielleicht im Detail Wissen ob und was er sich zulegt (Filme, Alben etc.) und ist über jede Möglichkeit den Film teilweise oder einmal ganz zu sehen/das Album zu hören dankbar. Jemand über 2000€ kauft womöglich auf gut Glück und interessiert sich erst gar nicht dafür ob es andere Möglichkeit gäbe.

Dazu kommen Monopole wie z.B. das der GEMA in Deutschland, die es Vermittlern/Anbietern die nicht als Tochter riesiger Unternehmen aufgebaut wurden (Grooveshark) und deren Nutzern, aufgrund von ungerechtfertigten Preisvorstellungen unmöglich machen ein Geschäft aufzubauen.

Sicher gibt es jene die sagen: "Und wo bleibt der Künstler, was verdient der noch" und andere die sagen "Künstler aus der Musikbranche, zumindest die bekannten haben mehr Geld als sie je brauchen/ausgeben können."

Ich wäre für weitere, vor allem individuelle Sichtweisen oder Beispiele, Vorschläge zur Verbesserung oder Aufklärung über vermessene Vorstellungen dankbar :P


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

21.01.2014 um 20:28
@Neezh
Das , was ja die ganze Zeit im Raum steht, und wozu es m. E. zwangsläufig kommen wird, ist eine Kulturflatrate. Nur, wie diese vernünftig eingeführt werden kann, insbesondere, wie die Vergütung der Künstler aussehen soll, das kriegt man noch nicht hin.


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

21.01.2014 um 20:40
@praiseway

Bei der diskutierten und so (glaube ich) bisher nicht umgesetzten Kulturflatrate geht es um eine pauschale Abgabe an die Künstler, will heißen ich musiziere ein Album und verkaufe das für einen Festpreis, nach mir die Sinflut. Viele Künstler und Verwertungsgesellschaften weigern sich aber vehement dagegen. Es gab 2012 eine größere Aktion von mehr als 100 Künstlern die am Festhalten des Urheberrechts und der Durchsetzung "Egal wie" festhalten.

Das wäre also nicht unbedingt die beste Lösung, etwas in der Mitte schon eher, eine Flatrate mit regelmäßiger Abgabe z.B. ...diese Modelle scheitern bisher aber an Angebot und Aktualität


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

21.01.2014 um 20:48
@praiseway
@Aldaris

Habt ihr Euch die Fragen der Konsultation angesehen? Nehmt ihr ggf. Teil?

Ich habe versucht den gekürzten, vereinfachten Fragebogen des CCC: http://copywrongs.eu/de/ durchzugehen. Obwohl dort wenige Fragen gestellt werden kann ich aus persönlicher Erfahrung wenig beitragen, vielleicht ist das bei einigen hier ja anders. (z.B. sind einige aus dem Forum von der ungerechtfertigten Abmahnwelle der Kanzlei U&C betroffen)


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

21.01.2014 um 20:58
@Neezh
Zitat von NeezhNeezh schrieb:Das weiterverkaufen bereits erworbener, genutzter Dinge z.B.
Im (deutschen) UrhG ist ja klar geregelt, dass letztendlich nur der Urheber selbst darüber entscheidet, wer was wie verbreiten, vervielfältigen, usw .. darf und wer nicht. Er kann natürlich entsprechende Nutzungsrechte einräumen, dessen Verwerter hauptsächlich in Verlagen und Plattenfirmen zu finden sind. Ich würde die Probleme aber auch dort sehen.
Zitat von NeezhNeezh schrieb:Dazu kommen Monopole wie z.B. das der GEMA in Deutschland, die es Vermittlern/Anbietern die nicht als Tochter riesiger Unternehmen aufgebaut wurden (Grooveshark) und deren Nutzern, aufgrund von ungerechtfertigten Preisvorstellungen unmöglich machen ein Geschäft aufzubauen.
Das verstehe ich nicht ganz (Ich kenne mich mit der GEMA-Thematik bislang nicht so gut aus). Soweit ich weiß, vertritt die GEMA im Grundsatz die Interessen der Urheber, heißt: Da es vielen Urhebern nicht möglich ist, selbst zu klagen bzw. Videos sperren zu lassen etc., z.B. aufgrund fehlender finanzieller Mittel, erledigt das die GEMA. Natürlich auch für die Rechteverwerter, denen zwar nicht unbedingt die finanziellen Mittel fehlen, wohl aber die Zeit, Verletzer effektiv zu jagen. Im Grunde genommen ist die GEMA doch nichts weiter als die Staatsanwaltschaft der Urhebergesamtheit, oder täusche ich mich da?
Zitat von NeezhNeezh schrieb:Sicher gibt es jene die sagen: "Und wo bleibt der Künstler, was verdient der noch" und andere die sagen "Künstler aus der Musikbranche, zumindest die bekannten haben mehr Geld als sie je brauchen/ausgeben können."
Da gibt es eine Diskrepanz, ohne Frage. Auf der einen Seite die im Geld schwimmenden Superstars und auf der anderen Seite der arme Künstler, der von seiner Kunst nicht leben kann und deshalb im Rahmen des UrhG geschützt werden muss. Vor allem dem armen Künstler soll und muss das Recht unter die Arme greifen, doch scheint es mittlerweile so, dass sich das Verbreiten und öffentliche Zugänglichmachen, auch ohne Zustimmung des Urhebers, auf Plattformen wie YouTube eher positiv auf den Erfolg solcher Künstler auswirkt, sofern das als Multiplikator wirkt und irgendwer den Künstler unter Vertrag nimmt oder wenigstens den ein oder anderen Job vermitteln kann. Häufig ist es so, dass die Künstler nicht angemessen alimentiert werden, weil seine Werke illegal weiterverbreitet werden und keiner dafür bezahlt. Selbst mit den Klicks bei YouTube lässt sich nur Geld verdienen, wenn man unglaublich hohe Klickzahlen bekommt.

Das Problem ist, dass das UrhG keine Trennung zwischen armen Schluckern und reichen Geldsäcken macht. Ich wüsste auch nicht, wie man daran rum schrauben könnte.
Zitat von NeezhNeezh schrieb:Habt ihr Euch die Fragen der Konsultation angesehen? Nehmt ihr ggf. Teil?
Ich werde mich mal durchwuseln.


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

21.01.2014 um 21:03
@Aldaris
Youtube und Musiker... Im grunde fördert Youtube die unbekannten Musiker doch da sie so Puplikum erreichen welches sie sonst nie erreichen würden und hilft ihnen bekannter zu werden...


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

21.01.2014 um 21:29
@Aldaris
Neezh schrieb:
Das weiterverkaufen bereits erworbener, genutzter Dinge z.B.

Im (deutschen) UrhG ist ja klar geregelt, dass letztendlich nur der Urheber selbst darüber entscheidet, wer was wie verbreiten, vervielfältigen, usw .. darf und wer nicht. Er kann natürlich entsprechende Nutzungsrechte einräumen, dessen Verwerter hauptsächlich in Verlagen und Plattenfirmen zu finden sind. Ich würde die Probleme aber auch dort sehen.
Das ist richtig und soweit ich das verstehe ist z.B. jegliche Verwertungsgesellschaft berechtigt die Preisvorstellung der Künstler + ihrer eigenen anzusetzen, was als win-win Situation schnell ausgenutzt werden kann.

...ich wollte erst einen Auszug aus der Preistabelle der GEMA posten, finde das aber unobjektiv, wer möchte kann selber nachsehen:

https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/gesamtvertragspartner/tarife-im-ueberblick.html (Archiv-Version vom 08.02.2014)

Nach Durchsicht einiger Tabellen bin ich mir als Laie gar nicht sicher ob die Reglung unfair ist. Ich muss mich hier erstmal durch die Sachlage graben, werde dazu später nochmal posten.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Das Problem ist, dass das UrhG keine Trennung zwischen armen Schluckern und reichen Geldsäcken macht. Ich wüsste auch nicht, wie man daran rum schrauben könnte.
Was das angeht bin einerseits bei dir, andererseits ist das angeführte Marketing z.B. durch YouTube ein Weg. Siehe interrobang's Beitrag.


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21.01.2014 um 21:46
@Neezh
Es wurde übrigens eine Gegengema gegründet

https://www.c3s.cc/grundung-der-gema-alternative-c3s-hamburg/


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

21.01.2014 um 22:07
@Warhead

Danke für deinen Beitrag. Das scheint auf den ersten Blick tatsächlich eine Alternative zu sein, zumindest werden hier Handhabungen angegeben die bei gängigen Vewertungsgesellschaften nicht üblich sind.

Auszug:

Konzept
Konzept

Die C3S wird einen neuen, internationalen und vorwiegend am Online-Segment orientierten Markt öffnen. Sie richtet sich an MusikerInnen, die traditionellen Verwertungsgesellschaften nicht beitreten möchten oder können, ohne ihren bevorzugten Weg der Lizenzierung aufzugeben und dennoch Umsätze mit ihren Werken erzielen möchten. Auf längere Sicht beabsichtigt die C3S, Niederlassungen in allen europäischen Ländern anzubieten, um ein einheitliches Lizenzierungsmodell regional übergreifend etablieren zu können.

Die kostenlose Weitergabe von Werken zu nicht-kommerziellen Zwecken wird von der C3S unterstützt werden, kann jedoch eingeschränkt sein durch die Intention der Urheberin bzw. des Urhebers und der von ihr oder ihm gewählten Lizenz.

Eine ordentliche Mitgliedschaft in der C3S wird nur Urhebern und Urheberinnen möglich sein. Das vermeidet eine Verzerrung der Diskussionen der Mitgliederschaft durch die Interessen von Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolgern oder Verlegern und Verlegerinnen. Die C3S wird jedoch offen sein für alle Urheberinnen und Urheber: Für professionelle Komponisten und Komponistinnen, semi-professionelle Musikerinnen und Musiker ebenso wie für so genannte Prosumer und Prosumerinnen. Ziel der Öffnung zur Prosumerin bzw. zum Prosumer ist die Heranführung und Förderung des kreativen Umgangs mit Musik.

Darüber hinaus wird die C3S kulturelle Projekte und schulische sowie weiterbildende Angebote insbesondere zu Copyright- bzw. Urheberrechtsthemen fördern und unterstützen.
Klingt für mich als Konsument fairer als das bisherige Angebot. Allerdings konnte ich keine tieferen Details (Die für mich aussagekräftig wären) ausfindig machen. Auch hier muss ich mich viel tiefer einarbeiten, ich finde aber ein Blick lohnt sich ;)


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

21.01.2014 um 23:13
@Neezh
Mit Kulturflatrate ist gemeint, dass jeder für die Nutzung des im Web verfügbaren Contens (der dann dafür aber frei ist) eine gewisse Gebühr zahlt, ähnlich GEZ-Gebühr. Daraus werden dann die Künstler vergütet, je nachdem, wie sehr ihre Werke nachgefragt (gedownloaded / geklickt werden). Eben letzteres läßt sich aber noch viel zu leicht manipulieren, weshalb das noch nicht wuppt.


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

05.02.2014 um 19:44
Hallo Leute,

wie ihr heute sicherlich mitbekommen habt, könnte das Einbetten von Youtube-Videos
künftig mit Lizenzgebühren belegt sein.

Hier mal ein kurzer Bericht dazu:
https://netzpolitik.org/2014/youtube-videos-einbetten-kuenftig-kostenpflichtig/

Ich hab die merkwürdige Befürchtung, dass uns nach der Konsultation noch
die ein oder andere Überraschung erwartet


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

05.02.2014 um 20:08
Völlig klar das die Verwertungsgesellschaften nicht zusehen und abwarten wie das Urheberrecht ausfällt.

Wichtig ist, dass wir Konsumenten auch tätig werden, es gibt wirklich genug Alternativen - Auszug aus dem von dir verlinkten Artikel:
Anlässlich der laufenden EU-Konsultation zum Urheberrecht bekommt diese Frage neue Brisanz. Wie Patrick Dax bei Futurezone berichtet, spricht sich das österreichische GEMA-Pendant AKM für eine Vergütungspflicht beim Einbetten von Videos aus:
Konkret heißt es in der Frage 11 des Konsultationsdokuments: “Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?”

In dem von der Verwertungsgesellschaft an ihre Mitglieder versandten Konsultationsdokument der EU wurden die Antwortmöglichkeiten “Nein” oder “Keine Meinung” von der Rechtsabteilung der AKM entfernt und einzig die Antwortmöglichkeit “Ja” belassen. In einer für die Mitglieder vorformulierten Antwort, die praktischerweise gleich in das Dokument kopiert wurde, wird ein “angemessener Ausgleich” für Musikvideos gefordert, die “in fremde Websites eingebettet” werden.
Jedenfalls dokumentiert der Futurezone-Bericht die beträchtlichen Anstrengungen von Seiten der Verwertungsgesellschaften, ihre Mitglieder zur Teilnahme an der EU-Konsultation zu bringen – mit Vorschlägen, die ein ohnehin restriktives Urheberrecht weiter zu verschärfen suchen. Umso wichtiger wäre es, dass sich auch andere über Tools wie youcan.fixcopyright.eu an der Konsultation beteiligen.



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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

08.02.2014 um 06:50
Hallo zusammen,

auf Change.org wurde eine Petition gegen das Vorhaben der GEMA gestartet.
Ein Webseitenbetreiber ruft zum Protest gegen den Plan der Gema auf, die Abgaben auf eingebettete Videos auszuweiten. Dies würde den Untergang für viele Blogger bedeuten, sagt er.
Mit einer Petition bei Change.org wird gegen den Plan der Gema protestiert, Lizenzgebühren für eingebettete Videos zu verlangen. Petent ist der Betreiber des Online-Magazins Lets-Plays.de, Michael Fuchs. "Wenn dies durchgesetzt würde, wäre es der Untergang für viele Blogger und Internetseitenbetreiber", schreibt Fuchs.
Quelle: http://www.golem.de/news/change-org-protest-gegen-gema-gebuehren-fuer-eingebettete-videos-1402-104445.html

Zur Petition: http://www.change.org/de/Petitionen/gema-eingebettete-videos-von-videoplattformen-wie-von-youtube-nicht-zu-lizenzieren (Archiv-Version vom 09.02.2014)


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16.06.2018 um 16:45
@Phhu
Das ist keine Zensur, sondern einfach nur die juristische Grundlage für eine weitere Kolonialisierung durch die Verwertungslogik.


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17.06.2018 um 12:21
@paranomal
Der Begriff Verwertungslogik ist mir neu.
Soweit ich das verstanden habe geht es um das Konkurrenzdenken.
Jemand muss etwas Besonderes bringen sonst geht er in seiner Verwertbarkeit im zwischenmenschlichen Konkurrenzdenken unter.
In zwischenmenschlichen Verhältnissen entsteht von daher ein ähnliches Geltungsstreben wie in den Preisverhältnissen des ökonomischen Wertwachstums und entwickelt Geltenungsbedürfnisse, wenn er oder sie sich nicht kritisch auf diese Verhältnisse bezieht (Archiv-Version vom 27.09.2020)
Das hieße im Klartext evtl. wer zahlen kann, kann verlinken und das Verlinken kann auch Meinung bilden.
Außerdem wird der am besten bezahlt dessen Artikel am meisten verlinkt werden.
Es wird zu einem noch größeren Konkurrenzdenken kommen.
Oder das Internet verliert seinen Charme.. :D: :P:
Ganz zu schweigen von der Energie die diese Kontrollinstrumente verbrauchen.
Aber bei der juristischen Grundlage werden sie sich schwer tun.
Die Meinungsfreiheit etwa bei einem Text, den man wiedergibt, über den man eine Meinung hat, ist nicht mehr kostenfrei gegeben.
Man müsste für die Verlinkung der Quelle des Textes bezahlen. Oder kann man schreiben :"Stammt aus zuverlässiger Quelle."
Vielleicht gibt es auch bald eine Kontrollinstanz über das was gelogen oder nicht gelogen ist.
Was ist dann bei Prüfungsarbeiten in denen man doch auch Quellen verlinken muss?
Die Suchmaschinen bewerten auch.
Sucht man einen Begriff so steht bei Goog. etwas Anderes als bei Bin. an erster Stelle.


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Öffentliche Konsultation - EU-Urheberrecht

18.06.2018 um 22:55
@CriticalRush
Sorry wollt noch was loswerden, denke hier passt es auch..
Zitieren ist sowieso nervig, verstehe um was es geht und teile mit was du möchtest oder wie du es findest, wenn Dich alle verstehen gibts auch keine missverständnisse ...oder bring was eigenes.
Es gibt nunmal gewisse Dinge die man wortwörtlich wiedergeben muss.
Ich fand es ausreichend, dass man nur Teilzitate wiedergeben darf und die Quelle angeben muss.
Klar soll man Seiten die ganze Artikel posten und damit Kohle generieren abmahnen.
Aber es wäre mMn ne Frage der Verhältnismässigkeit.

Klar ich kann mit Zitaten relativ bequem aber vorallem auch wortgetreu darlegen was fakt ist.
Man muss nicht ganze Artikel durchsuchen um die Aussage der Quelle zu bestätigen.
Und wenn ich dazu auch noch nen Link paste, mach ich ja auch Werbung für den Verfasser.
Wo ist mein finanzieller Profit, wenn ich den Spiegel zitiere und nen Link von ihnen zum Artikel reinsetze?
Klar der Spiegel würde vermutlich mehr Kohle generieren, wenn ich nur den Link paste... aber wenn ich gar nichts poste kriegen sie auch nichts. Am besten ich schreib dann einfach "Quelle: Soegel.de ".. Artikel könnt ihr selber suchen. ;)


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