@Tussinelda Sofern Zimmermann den Jungen umgebracht hat, weil er schwarz ist oder wegen anderen nicht akzeptablen Gründen, ist er natürlich ein Mörder und der Junge das Opfer!
Wenn er den Jungen allerdings umgebracht hat, weil dieser ihn angegriffen hat, stellt sich der Sachverhalt wieder anders da. Denn in so einem Fall wäre ich dafür, Schusswaffengewalt zu erlauben, um sich selber zu verteidigen.
Ich gehe aber weniger davon aus, dass Zimmermann sich verteidigen musste. Da man das aber leider nicht beweisen kann, kann man ihn einfach nicht verurteilen. Es gab keine Zeugen, nichts.
All das hat sich im von mir aufgeführten Fall aber anders dargestellt. Ein Geständnis unter Gewaltandrohung zu fordern, ist noch ne andere Geschichte, als den Aufenthaltsort dadurch zu ermitteln. Denn damit wissen wir, dass er der Täter ist und es wissen muss!