Die Autoren der oben verlinkten "Fakt"-Reportage, Marcus Weller und Inga Klees, waren zusammen im Podcast von MDR Investigativ wo sie tiefergehende Details ihrer Recherche geschildert haben. Bedauerlicherweise jedoch zeigt sich gerade in diesem Podcast umso mehr und eindrücklicher warum diese ganze Geschichte bis jetzt hochspekulativ und mehr Schein als Sein ist. Die entscheidenden Passagen sind verlinkt und mit entsprechenden Kommentaren und Anmerkungen versehen.
Secilia Kloppmann Ihr habt genau diese Aussagen die wir gerade gehört haben von Beate Zschäpe zum Anlass genommen den Fall Michele Kiesewetter nochmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn die Michele Kiesewetter und auch ihr Kollege der dabei schwer verletzt worden ist bei dem Anschlag galten oder gelten eigentlich bis heute als Zufallsopfer, nach eurem Film muss man sagen kann das nicht mehr so stehenbleiben. Zum einen geht es da um ein Gutachten zu einem Beweismittel, richtig Markus? Ab Zeitindex 17.53 Minute https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/mdr-investigativ/audio-podcast-nsu-zschaepe-investigativ100.html |
Diese Aussage kann man in der Tat so nicht stehenlassen vor allem weil dadurch überhaupt nichts bewiesen ist! Alles was man nach bisherigem Kenntnisstand weiß ist das es einen Vermerk des BKA gibt in welchem ein anonymer Zeuge eine spezifische Behauptung über Michele Kieswetter tätigt, das ist schon alles. Punkt. Mehr geht daraus absolut nicht hervor insofern ist es doch ziemlich vermessen daraus jetzt zu schlussfolgern dass das Mordmotiv darin begründet liegen muss. Sprich so zu tun als ob es sich damit um eine fixe, bereits erwiesene, Tatsache handeln würde. Viel richtiger wäre es dagegen klarzustellen das es bis zum jetzigen Zeitpunkt eben nur, und zwar ausschließlich, einen einzelnen Vermerk gibt aber dadurch noch lange nichts konkret bewiesen ist und es erst einmal weiterer Nachforschungen bedarf und solange keine neuen Informationen vorliegen bleibt es beim bisherigen, gegenwärtigen, Erkenntnisstand. So und nicht anders läuft es in der Kriminalistik!
Secilia Kloppmann Aber hätte die Jogginghose jetzt Mundlos oder Böhnhardt getragen haben können?
Marcus Weller Alle hätten sie getragen haben können. Das ist der Witz. Also es ist sozusagen eine Unisex Hose, da passen auch alle rein. Man hätte sie angehabt haben können. In der Hose selber fand man in einer Tasche ein Taschentuch auf dem DNA von Uwe Mundlos gefunden worden ist und man hat den Rest der Hose auch auf DNA untersucht aber nichts gefunden. Also man hatte diese Blutspritzer und man hatte ein Taschentuch mit der DNA von Mundlos. Und dann hat man sich gefragt okay wir wissen wie die Tat begangen worden ist also zwei Männer nähern sich auf beiden Seiten dem Polizeiwagen von hinten und schießen von hinten gleichzeitig auf die beiden Polizisten. Also muss es zwei Täter gegeben haben die gleichzeitig geschossen haben. Jetzt hat man diese Jogginghose genommen und hat sich gefragt aha welcher von den beiden Tätern hatte die denn an. Und dann kam bei der Begutachtung was völlig anderes heraus. Die Experten vom Bundeskriminalamt haben ein sogenanntes Spritzgutachten gemacht also da guckt man wie die Blutspritzer angeschleudert worden sind, ob die quasi frei draufgeflogen worden sind und ob das zu der Position passt in der man die Täter vermutet hat. Und das Ergebnis ist: Nö passt nicht! Keiner der beiden Täter, wenn die denn so standen wie man es annimmt, kann diese Hose getragen haben weil diese Blutspritzer nicht dazu passen. Die Blutspritzer passen aber zu jemandem der die Jogginghose getragen hat und im Zweifelsfall hinter einem der Täter gestanden hat. Also eine dritte Person am Ort und das stellt die Ermittler vor heftige Probleme weil sie nicht wissen wer diese dritte Person sein konnte. Also das Gutachten hat gesagt es könnte einen dritten Täter gegeben haben. Das deckt sich tatsächlich auch mit anderen Zeugenaussagen die direkt nach dem Mord erhoben worden sind und da wurden mehrfach mehrere Leute gesehen die vom Tatort geflohen sind. Mal waren es zwei, mal waren es drei, mal war es eine Gruppe, mal ist ein blutverschmierter Mensch in ein Auto gesprungen usw. Wie das so ist bei Zeugenaussagen weiss man es nicht genau, man braucht objektive Tatbelege, und dazu gehört eben diese Jogginghose und das Gutachten sagt es ist sehr wahrscheinlich, zu hundert Prozent kann man es nie sagen, so sagen es Gutachten auch immer, es ist sehr wahrscheinlich das eine dritte Person diese Jogginghose getragen haben muss. Ab Zeitindex 21.25 Minute https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/mdr-investigativ/audio-podcast-nsu-zschaepe-investigativ100.html |
Hier wird es jetzt ziemlich hanebüchen denn gerade die kernspezifischen Aussagen von Marcus Weller sind -
nachweislich - falsch! So beruht die Überzeugung das der Träger der Jogginghose Uwe Mundlos gewesen ist nicht einzig und allein auf den gefundenen Zellstofftüchern, wie einem die insbesondere die Verschwörungsjunkies immer glauben lassen wollen, sondern auf einer ganzen Reihe weiterer Indizien:
1.5. Fund einer Jogginghose mit Blutantragungen des Opfers M. K. und Spuren von Uwe Mundlos
Ganz wesentliches Indiz für die Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ist die im Brandschutt der Wohnung in Zwickau gefundene graue Jogginghose mit Blutantragungen der ermordeten Polizeibeamtin M. K.
[...]
Aufgrund der an und in der Hose gefundenen Spuren kann die Jogginghose mit einiger Gewissheit Uwe Mundlos zugeordnet werden:
- Ein an der Innenseite der Hose gefundenes Haar konnte Uwe Mundlos zugeordnet werden. - Bei einem zweiten von der Innenseite der Hose stammenden Haar konnte Uwe Mundlos als Spurenleger nicht ausgeschlossen werden. - In der rechten Oberschenkeltasche der Hose wurden zwei Zellstofftücher gefunden; die DNA-Spuren konnten Uwe Mundlos zugeordnet werden. - Die Untersuchung von Anhaftungen des inneren Rands des Hosenbunds ergab eine Mischung von Spuren mindestens dreier Personen. Auch hier konnte Uwe Mundlos als einer der Spurenverursacher nicht ausgeschlossen werden. - Die Untersuchung von Abrieben der Hosentascheneingriffe ergab eine Mischung von Spuren mindestens zweier Personen. Auch hier konnte Uwe Mundlos als einer der Spurenverursacher nicht ausgeschlossen werden. - Die Untersuchung von Anhaftungen am inneren rechten Hosenbein ergab eine Mischung von Spuren mehrerer Personen. Auch hier konnte Uwe Mundlos als einer der Spurenverursacher nicht ausgeschlossen werden
Zwar konnte bei einem der gefundenen Haare auch Uwe Böhnhardt nicht als Spurenleger ausgeschlossen werden, jedoch kann eines seiner Haare auch auf andere Weise in die Hose gelangt sein; auch ist nicht ausgeschlossen, dass Böhnhardt die Hose ebenfalls getragen hat.
Schließlich ist aufgrund der Aussage des Zeugen KOR K. davon auszugehen, dass auf einem der Fotos, die in der Frühlingsstraße in Zwickau gesichert werden konnten, Uwe Mundlos mit eben dieser Jogginghose abgebildet war.
In der Gesamtschau hat der Ausschuss keinen Zweifel, dass der Träger der Jogginghose – mutmaßlich Uwe Mundlos – am 25. April 2007 auf der Theresienwiese bei der Schussabgabe auf M. K. jedenfalls anwesend war und mutmaßlich auch selbst geschossen hat.
Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg I, Seite 871/872 |
Das in Kombination mit den weiteren Sachbeweisen, Fund der Mordwaffen in Zwickau, Fund der geraubten Waffen und Gegenstände, NSU-Bekennervideo, Zschäpes Aussagen während des NSU-Prozesses usw. etc. pp. ergeben den sogenannten Indizienbeweis.
Vor allem das von Weller angeführte Spritzgutachten ist in seinem Ergebnis
KEIN Beweis der zwingenden Anwesenheit einer weiteren Person beim Mordanschlag auf Kiesewetter und Arnold:
3.2. Konkrete Tatausführung
[...]
Auch die Blutspritzer auf der Jogginghose deuten nicht darauf hin, dass eine dritte Person an der Tat beteiligt oder bei der Schussabgabe anwesend gewesen sein muss. Auch hierzu hat der Sachverständige Prof. Dr. Wehner, der die Blutantragungen für das BKA untersucht hat, lediglich feststellen können, dass die Jogginghose aufgrund der Struktur der Blutantragungen bei dem dynamischen Geschehen während und unmittelbar nach der Schussabgabe anwesend gewesen sein muss. Zwar hat er Blutantragungen gefunden, die seiner Analyse zufolge nicht in den Schusskanal passen würden, bei diesen müsse man eher davon ausgehen, dass es sich um sekundäre Blutspritzer handele. Letztlich konnte Prof. Dr .Wehner anhand der Blutspuren auf der Jogginghose nicht belegen, dass deren Träger auch den Schuss auf M. K. abgegeben hat; er hat dies jedoch auch gerade nicht ausgeschlossen, sondern lediglich feststellen können, dass der Träger bei dem dynamischen Geschehen anwesend war. Der Interpretation, nach seinem Gutachten müsse neben dem Träger der Jogginghose eine weitere Person auf der Fahrerseite anwesend gewesen sein, die den Schuss abgegeben habe, ist damit die Grundlage entzogen.
Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg I, Seite 885 | |
Last but not least sind insbesondere diese Zeugenaussagen aus Heilbronn wertlos da sie nicht verifiziert werden konnten, die Identität dieser vermeintlichen Personen bis heute ungeklärt sind und darüber hinaus auch eine Verwicklung in die Mordtat überhaupt nicht bewiesen ist.
3.3.7. Von Zeugen beobachtete „blutverschmierte Personen“
Der Ausschuss hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt, ob die – in auffallender Zahl – von Zeugen am Tattag beschriebenen Personen mit Blutantragungen an Körper oder Kleidung mit dem Mordanschlag auf der Theresienwiese in Zusammenhang stehen können. Im Ergebnis kann der Ausschuss nicht ausschließen, dass bei einzelnen „Blutverschmierten“ ein Tatzusammenhang bestehen könnte, hält dies jedoch für sehr unwahrscheinlich. Zu den Einzelheiten wird auf II.4.1.1. des Bewertungsteils (Frage eines Ermittlungsfehlers in Form der unterlassenen Phantombildveröffentlichung) verwiesen.
3.4. Fazit Der Untersuchungsausschuss hat sich intensiv mit den Ermittlungen der Soko Parkplatz und des BKA zur Frage möglicher weiterer Beteiligter beschäftigt und umfangreiche eigene Beweiserhebungen durchgeführt. Im Ergebnis konnte er zwar die Beteiligung bislang unbekannter Dritter an dem Mordanschlag auf der Theresienwiese nicht ausschließen, er hat jedoch keine Belege für eine derartige Beteiligung gefunden.
Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg I, Seite 888 |
Und damit bricht Wellers gesamte Argumentation in sich zusammen da, wie man sehen kann, dieses Spritzgutachten nur dann einen Sinn ergibt wenn man von der Anwesenheit weiterer Personen neben den Tätern beim Mord von Heilbronn ausgeht. Genau das aber wiederum ist vollkommen unbewiesen, macht logisch keinen Sinn und bis zum heutigen Tage, mehr als 16 Jahre(!) nach dem Mordanschlag und mehr als 12 Jahre(!) nach Auffliegen des NSU, niemand, auch nur ansatzweise die Identität dieser ominösen Personen klären konnte! Kriminalistisch macht dies von vorne bis hinten überhaupt keinen Sinn!
Nicht überraschend daher das es auch beim eigentlichen Kernthema, nämlich dem unbekannten BKA-Vermerk, ziemlich hypothetisch und spekulativ in der Argumentation von Weller & Klees hergeht:
Secilia Kloppmann Und wie hat sie das vereitelt? Also wie kann das sein? War sie da zuhause, durch was ist das vereitelt worden, wer hat die Veranstaltung beendet?
Inga Klees Also die Veranstaltung ist beendet worden letztendlich durch Polizei und Ordnungskräfte aber sehr viel früher als geplant. Und das Problem ist eben da dran das wir überhaupt nicht wissen wo Michele Kiesewetter zu dem Zeitpunkt war, es ist klar das BKA hat da nochmal so genau nachermittelt und versucht rauszubekommen wo ist sie denn gewesen, das konnte man nicht rausfinden. Also das ist so dass sie zu dem Tag theoretisch hätte in Oberweißbach sein können. Und Oberweißbach ist wiederum von der „Bergbahn“ knapp ein Kilometer Luftlinie entfernt. Also es ist wirklich ganz ganz nah. Also theoretisch hätte das sein können das sie von der Veranstaltung erfahren hat und das sie ein Hinweis, an wen auch immer, gegeben hat und dann kommt eben halt ein Trugschluss, das kannst du jetzt mal erklären…
Marcus Weller [...] Bis wir, als wir uns die Akten nochmal angesehen haben, [...] haben wir eben diesen Vermerk gefunden. Und der Vermerk ist in den Akten, der liegt da quer rum und sagt noch einmal ganz klar: Als Anlass dieses Vermerkes ist die Zeugenaussage eines Zeugen der sagt die Veranstaltung in der „Bergbahn“ wäre durch Michele Kiesewetter verhindert worden. Als ich den gesehen habe das erste Mal dachte ich mir gedacht ups habe ich den früher überlesen, was ist da, was soll‘s eigentlich, und dann bin ich in der Akte weitergegangen und habe gesehen aha die sind dieser Frage tatsächlich nachgegangen, hat Michele Kiesewetter also diese Veranstaltung verhindert? Und schreiben dann einen Vermerk nein man habe herausgefunden ein Landtagsabgeordneter der Linken habe damals die Polizei gerufen und dadurch wäre dann die Polizei gekommen mit dem Ordnungsamt und habe diese Veranstaltung abgebrochen und damit verhindert letztlich das die ordentlich durchgeführt werden kann. Das BKA ist damit zufrieden gewesen, die haben gesagt okay wenn wir jetzt wissen wer die Polizei gerufen hat dann wissen wir auch wer die Veranstaltung verhindert hat. Das hat aber eigentlich gar nichts mit Michele Kiesewetter zu tun. Es ist durchaus möglich, und deswegen, das ist nicht weiter recherchiert, das ist nicht ermittelt worden ob es noch weitere Hinweise gab. Ob Frau Kiesewetter vielleicht vor Ort war. Ob sie im Zweifelsfall auch nur als Verhinderin angenommen worden ist von denjenigen die diese Veranstaltung gemacht haben. Das Problem liegt immer an dem objektiven Beweismittel und wir wissen nicht und auch das BKA weiss nicht wer dieser Zeuge ist. Dieser Frage ist nicht mehr nachgegangen worden und darin liegt auch die Crux. Keiner sagt dass David F. oder Wohlleben dafür gesorgt haben das Michele Kiesewetter durch den NSU umgebracht wird aber die Frage was es mit diesem Hinweis, dieser Zeugenaussage, auf sich hat sie habe diese Veranstaltung verhindert und damit einen direkten Bezug zum NSU hergestellt, dieser Frage ist nicht nachgegangen worden weil man sich eben damit zufriedegegeben hat indem man den Anrufer kennt der die Polizei gerufen hat. Ab Zeitindex 31.16 Minute https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/mdr-investigativ/audio-podcast-nsu-zschaepe-investigativ100.html |
Halten wir an dieser Stelle also gleich mal fest: Auch Marcus Weller und Inga Klees wissen nicht wo sich Michele Kiesewetter am besagten Tag dieser NPD Veranstaltung in Thüringen befunden hat sie sich aber rein theoretisch dort hätte aufhalten können, und das ist bereits alles. Klare Beweise, Hinweise, Informationen, Anzeichen etc. völlige Fehlanzeige! Stattdessen wird munter ins Blaue spekuliert ob nicht dies sein könnte, ob nicht das sein könnte, ob nicht jenes gewesen sein könnte (Lustig, das erinnert mich doch glatt an jemanden hier aus dem Forum...
:)) aber nicht ein einziger klarer, harter, Fakt kann benannt werden! Die eigentliche Kernfrage die man sich hier stellen muss lautet doch viel eher: Was hat das (bis jetzt) überhaupt mit Michele Kiesewetter zu tun? Alles was Weller & Klees bis jetzt geschafft haben ist einen Vermerk auszubuddeln in welchem ein anonymer Zeuge eine Behauptung tätigt welche bis jetzt überhaupt nicht verifiziert ist! Und
DAS ist doch die eigentliche Crux an der Geschichte - dass hier vorschnell Glaubwürdigkeit attestiert wird obwohl es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch überhaupt keine relevanten Informationen dazu vorliegen. Es stellt sich generell ohnehin die Frage welchen Bezug zum NSU sich dadurch ergeben soll selbst wenn man jetzt mal, rein hypothetisch, davon ausgeht das Kiesewetter diese Veranstaltung verhindert habe. Das ist typische Zirkelschluss-Manier indem man den zweiten Schritt vor dem ersten macht und automatisch von der Gültigkeit von etwas ausgeht obwohl genau dies erst noch konkret zu beweisen wäre. Dann nämlich - und nur dann - wenn neue Hinweise, Erkenntnisse, Informationen vorliegen, welche eine neue Spur oder Ermittlungsansatz begründen, dann erst würde dem von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt nachgegangen werden. Bis dato bleibt die Beweispflicht doch bei demjenigen der behauptet - so und nicht anders läuft das in der Beweisführung!
Sieh dazu auch:
2.2. Gaststätte „Zur Bergbahn“ in Oberweißbach-Lichtenhain
Ein weiterer Umstand, der Anlass zu zahlreichen Spekulationen gab, war die Tatsache, dass der Schwager des vor dem OLG München angeklagten Ralf Wohlleben, der Zeuge D. F., in Oberweißbach-Lichtenhain die Gaststätte „Zur Bergbahn“ betrieb, in der Ralf Wohlleben mehrfach zu Besuch war und in der im Jahr 2006 eine Veranstaltung des Nationalen und Sozialen Aktionsbündnisses Westthüringen (NSAW) stattfand.
Auch insoweit konnte der Ausschuss einen Zusammenhang mit der Tat in Heilbronn nicht feststellen. Zum Zeitpunkt der Tat in Heilbronn war der Zeuge F. zwar noch in Oberweißbach wohnhaft, den Betrieb der Gaststätte hatte er jedoch bereits im Januar 2007 wieder aufgegeben. Er hat dem Ausschuss – insoweit durchaus glaubhaft – auch versichert, M. K. nicht persönlich gekannt zu haben. Tatsächlich hat der Ausschuss keinen Anhaltspunkt dafür, dass M. K. überhaupt jemals in der „Bergbahn“ zu Gast war. Selbst wenn sie im Zeitraum des Betriebs durch den Zeugen F. in dieser Gaststätte gewesen wäre, ist für den Ausschuss kein Geschehen vorstellbar, welches Monate später zu ihrer Ermordung führen würde. Dass etwa M. K. dort Wohlleben oder gar Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe getroffen und diese ihr von ihren Taten berichtet haben könnten, so dass M. K. Monate später „zum Schweigen gebracht“ werden musste, erscheint dem Ausschuss mehr als fernliegend.
Auch im Übrigen konnte der Ausschuss nicht feststellen, dass M. K. in Lokalitäten der rechtsextremistischen Szene in Thüringen verkehrt hätte. Keine Person aus ihrem persönlichen Umfeld hat bei den zahlreichen polizeilichen Vernehmungen etwas Derartiges ausgesagt und es existieren keinerlei dahingehende Anhaltspunkte.
Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg I, Seite 875/876 |