DieLilly schrieb:Ist ein zuverlässiges Urteil über jemanden möglich mit dem man nicht einmal persönlich gesprochen hat?
Liefern Aktenstudien und Prozessbeobachtungen genug Information für ein psychiatrisches Gutachten?
Ich würde das in diesem Fall bejahen. Henning Saß (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, langjähriger und sehr erfahrener Gutachter) wurde beauftragt, ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zu erstellen und ebenso eine Prognose zur Gefährlichkeit von B. Zschäpe abzugeben. Sie verweigerte von Anfang an die Mitarbeit und sprach nicht mit ihm. Somit blieb nur der Weg über die Aktenlage und Beobachtungen während des Prozesses. Aber gerade daraus läßt sich eine Menge ableiten. Es flossen ein - Analysen des Verhaltens vor Gericht, Briefe aus der Haft, Zeugenaussagen usw. Und diese zeigen die Widersprüchlichkeiten genau auf. Während sich BZ als schwach und hilflos, "gefangen in einem Kreislauf von Isolation, Angst und Resignation" beschrieb, gehen Zeugenaussagen in eine ganz andere Richtung. Auch war sie es, die die Zwickauer Wohnung allein in Brand steckte und auch während des Prozesses nicht von ihrer politischen Ideologie abrückte. Die Schuldfähigkeit steht demnach für mich außer Frage, genauso wie für den Gutachter, der zudem die Sicherungsverwahrung empfahl. Daß die Verteidigung darauf reagieren würde und ein Gegengutachten in Auftrag gibt, ist nicht verwunderlich.
DieLilly schrieb:Warum gab es mehrere Befangenheitsanträge und worauf begründete sich die Befangenheit gegen den Richter?
Es gab im Zuge dieses Prozesses bereits mehrere Befangenheitsanträge, gegen einen Beisitzer, mehrfach gegen Richter Götzl... Ein Mal ging es um zeitliche Fristen, die gesetzt wurden, um Beweismittel einzubringen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Die genauen Gründe müßte ich rauszusuchen, es wurde aber auch in der Presse darüber berichtet. Nichts als Verzögerungstaktik und heiße Luft.